Wie die Leser dieses Blogs schon mitbekommen haben: das österreichische Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, welches seit 1. April 2012 der Staatsanwaltschaft (und damit faktisch auch der Polizei) praktisch uneingeschränkten Zugriff auf die Verbindungsdaten im Internet ermöglicht hat ebenso wie der — wenigstens für mich — unnachvollziehbare Ratschluß »Google-Bloggers«, seine Blogschreiber mit Hinterlist zur Übernahme von programmtechnischen Neuerungen zu drängen, die sie nicht brauchen, hat den LePenseur-Blog einigermaßen zum Erliegen gebracht. Dennoch: es geht weiter. Etwas anders als bisher, aber doch nicht unvergleichbar. Schwerpunkt der — seltener als früher verfaßten — Artikel werden Hintergrundsbetrachtungen über Themen sein, die nicht nur dem Blogautor am Herzen liegen, sondern in den Diskussionen in unserer Systempresse weitgehend ignoriert werden — oder mit Stehsätzchen aus der Gutmenschen-Stanze »beantwortet« werden ...
In den nächsten Wochen wird es also, wie schon angekündigt, um die Begriffe »Freiheit« und »Gerechtigkeit« gehen, sowohl um jeden dieser beiden für sich allein als auch in ihrem inhärenten Spannungsverhältnis. Ich plane da keine »Lexikonartikel« (hoffentlich wenigstens!), sondern mehr oder weniger kurze Betrachtungen, nicht gerade Aphorismen (die ihren Reiz meist der Unbestimmtheit ihres Inhalts verdanken — aber davon geht das Netz ohnehin über!), eher Fragen als Antworten, immer mit einem kleinen Montaigne'schen »Que sais-je?« in der Hinterhandf.
Und als kleiner Vorgeschmack dazu heute eine — vielen Lesern vermutlich ohnehin bekannten — kleine Anekdote aus der Zeit Friedrichs II (den ich als Österreicher noch immer nicht den »Großen« nennen mag) über Johann Friedrich Adolf von der Marwitz, welcher bekanntlich »Ungnade wählte, wo Gehorsam nicht Ehre brachte«. Man kann die Geschichte in Fontanes »Wanderungen durch die Mark Brandenburg« nachlesen — sicher in brillanterem Stil, als ihn LePenseur je zuwege brächte.
Marwitz also ... ... was hätte dieser Fall mit »Gerechtigkeit« und »Freiheit« zu tun? Nun, Gerechtigkeit ist irgendwie nachvollziehbar: der Befehl zur Plünderung von Schloß Hubertusburg ist wohl ungerecht zu nennen — aber »Freiheit« ...? Welche Freiheit hatte schon ein Offizier unter einem absolutistisch regierenden König? Und genau hier setzt meine Überlegung an: Freiheit muß man sich nehmen, und auch bereit sein, ihre Folgen zu tragen. Freiheit, die im Wählen von Beliebigkeiten besteht (ob ich bspw. in meinem Stammlokal ein Rindschnitzel oder einen Schweinsbraten bestelle ist nicht »Freiheit« — nur: wenn ich es nicht mehr darf, weil z.B. Schweinefleisch verpönt wird, um niemanden zu »verletzen«, dann herrscht freilich Unfreiheit!), ist eben nicht »Freiheit«, sondern — Beliebigkeit.
Oberst von Marwitz wählte die Freiheit (und die Gerechtigkeit). Und hatte in einem tendenziell unfreien Staatsgebilde wie dem Preußen Friedrichs II durchaus unangenehme Folgen zu tragen. Wobei das Ausmaß der negativen Folgen zugleich ein Gradmesser für Freiheit und Gerechtigkeit unter diesem König, unter dieser Staatsform war: wer ähnliches z.b. gegenüber Stalin oder Hitler versuchen hätte wollen, war wohl ungleich härteren Repressalien ausgesetzt.
Meine ich also, daß Freiheit nur wenn gegen Nachteile »erkauft«, ihren Namen verdient? Nein, aber doch, daß die »Beliebigkeit«, also die mit keinerlei Nachteilen verbundene Wahlmöglichkeit, zwar eine Grundlage, in gewissem sinne eine Vorbedingung von Freiheit ist — aber allein noch nicht Freiheit bedeutet. Was Freiheit ist, darüber hat dieser Offizier und Landadelige mit seinem Verhalten eine Lehre erteilt. Und sich seinen Epitaph, den ich oben zitierte, damit mehr als redlich verdient ...
In den nächsten Wochen wird es also, wie schon angekündigt, um die Begriffe »Freiheit« und »Gerechtigkeit« gehen, sowohl um jeden dieser beiden für sich allein als auch in ihrem inhärenten Spannungsverhältnis. Ich plane da keine »Lexikonartikel« (hoffentlich wenigstens!), sondern mehr oder weniger kurze Betrachtungen, nicht gerade Aphorismen (die ihren Reiz meist der Unbestimmtheit ihres Inhalts verdanken — aber davon geht das Netz ohnehin über!), eher Fragen als Antworten, immer mit einem kleinen Montaigne'schen »Que sais-je?« in der Hinterhandf.
Und als kleiner Vorgeschmack dazu heute eine — vielen Lesern vermutlich ohnehin bekannten — kleine Anekdote aus der Zeit Friedrichs II (den ich als Österreicher noch immer nicht den »Großen« nennen mag) über Johann Friedrich Adolf von der Marwitz, welcher bekanntlich »Ungnade wählte, wo Gehorsam nicht Ehre brachte«. Man kann die Geschichte in Fontanes »Wanderungen durch die Mark Brandenburg« nachlesen — sicher in brillanterem Stil, als ihn LePenseur je zuwege brächte.
Marwitz also ... ... was hätte dieser Fall mit »Gerechtigkeit« und »Freiheit« zu tun? Nun, Gerechtigkeit ist irgendwie nachvollziehbar: der Befehl zur Plünderung von Schloß Hubertusburg ist wohl ungerecht zu nennen — aber »Freiheit« ...? Welche Freiheit hatte schon ein Offizier unter einem absolutistisch regierenden König? Und genau hier setzt meine Überlegung an: Freiheit muß man sich nehmen, und auch bereit sein, ihre Folgen zu tragen. Freiheit, die im Wählen von Beliebigkeiten besteht (ob ich bspw. in meinem Stammlokal ein Rindschnitzel oder einen Schweinsbraten bestelle ist nicht »Freiheit« — nur: wenn ich es nicht mehr darf, weil z.B. Schweinefleisch verpönt wird, um niemanden zu »verletzen«, dann herrscht freilich Unfreiheit!), ist eben nicht »Freiheit«, sondern — Beliebigkeit.
Oberst von Marwitz wählte die Freiheit (und die Gerechtigkeit). Und hatte in einem tendenziell unfreien Staatsgebilde wie dem Preußen Friedrichs II durchaus unangenehme Folgen zu tragen. Wobei das Ausmaß der negativen Folgen zugleich ein Gradmesser für Freiheit und Gerechtigkeit unter diesem König, unter dieser Staatsform war: wer ähnliches z.b. gegenüber Stalin oder Hitler versuchen hätte wollen, war wohl ungleich härteren Repressalien ausgesetzt.
Meine ich also, daß Freiheit nur wenn gegen Nachteile »erkauft«, ihren Namen verdient? Nein, aber doch, daß die »Beliebigkeit«, also die mit keinerlei Nachteilen verbundene Wahlmöglichkeit, zwar eine Grundlage, in gewissem sinne eine Vorbedingung von Freiheit ist — aber allein noch nicht Freiheit bedeutet. Was Freiheit ist, darüber hat dieser Offizier und Landadelige mit seinem Verhalten eine Lehre erteilt. Und sich seinen Epitaph, den ich oben zitierte, damit mehr als redlich verdient ...
4 Kommentare:
Gut geschrieben. Was möchtest Du mir damit sagen? Freiheit ist immer die, die wir uns nehmen?
Welche Freiheit kann sich Otto Normalo nehmen?
Dazu fällt mir ein: Nimm Dir doch einfach die Freiheit die Dinge zu ändern, mit eigenen Mehrheiten.
Wie, das geht nicht? Doch! Jetzt mit Unterstützern das Maximum heraus holen.
Viele Grüße
Verehrter Penseur,
die Moral von der Geschicht' leuchtet wohl ein. Indes, als Fridericianer und Pedant will ich mir ein paar Korrekturen nebst Anmerkungen nicht verkneifen.
Die Anekdote, wiewohl hübsch, entspricht wie so oft nicht ganz den Tatsachen – oder besser: stellt eine Zusammenziehung und Verkürzung verschiedener Vorgänge dar.
Zunächst: die Anordnung, Hubertusburg zu plündern war explizit eine Vergeltung für die Verwüstung von Schloß Charlottenburg (es sollen Mißhandlungen, sogar einige Morde an Schloßbediensteten vorgekommen sein) durch die Sachsen während Lacys Besetzung von Berlin; was auch wieder seine Vorgeschichte hat; und so weiter … Jedenfalls: ob der Befehl zur Plünderung gerechtfertigt war, darüber mag man sich streiten, ganz von ungefähr kam er nicht.
Johann Friedrich von der Marwitz verweigerte sich dem Befehl mit den Worten: solches schicke sich wohl einem Freischaren-Offizier, nicht aber dem Kommandeur des Regiments Gens d'armes. Ähnlich verhielt sich Friedrich Christoph von Saldern, dem der König danach (oder davor?) denselben Befehl erteilt hatte. Gemacht hat es dann tatsächlich der Kommandeur eines Frei-Bataillons.
Saldern schied dann bis zum Ende des Krieges aus der Armee aus, wurde danach aber wieder eingestellt, erfreute sich Friedrichs Wertschätzung und hat noch richtig Karriere gemacht. Auch Marwitz hat es noch zum General und Chef der Gens d'armes gebracht (das zweitvornehmste Reiterregiment nach den Gardes du Corps). Möglicherweise war an dem Vorgang überhaupt nur Saldern beteiligt und Marwitz hat mit der Sache gar nichts zu tun; dementsprechend gibt es auch die Meinung, der berühmte Epitaph beziehe sich gar nicht auf Hubertusburg, sondern auf einen ganz anderen Vorfall.
Interessant ist die (angebliche?) Entgegnung Marwitzens an Friedrich. Die Sache war nämlich die: regulären Soldaten (die ja auch im Frieden im Dienst blieben und eine, wenn auch rudimentäre, Altersversorgung bekamen) war das Plündern schlichtweg verboten (kam natürlich trotzdem vor, bzw. konnte in bestimmten Fällen, z.B. als Repressalie, freigegeben werden); während es den nur für die Dauer des Krieges angeworbenen Frei-Korps grundsätzlich erlaubt war.
Erstes Fazit: Recht und Ehrauffassung haben ihre materielle Unterfütterung. Solange der Krieger sehen muß, wo er bleibt, galt plündern nicht wirklich als ehrenrührig. Erst wo es regelmäßigen Sold und Invalidenversorgung gibt, kann man „eigenverantwortliche Vorsorge“ verbieten und für ungehörig erklären.
Zweites Fazit: Marwitz und Saldern konnten sich auf das Gesetz und die Ehrbegriffe ihres Standes berufen; Freiheit braucht ihren institutionellen Rückhalt. Oder andersherum: Gewissen findet statt im Spannungsfeld einander widersprechender Imperative.
Soweit meine kleinen Besserwissereien, für die ich auf Ihre Nachsicht hoffe.
Beste Grüße
Horst.
@Horst:
Herzlichen Dank für ihre interessanten Informationen. Meingott, als Österreicher kennt man halt die Piefkes bestenfalls aus Fontanes Anekdoten ... so wie Sie vermutlich bei Maria Theresia eher passen werden müssen. Aber vielleicht auch nicht!
Jedenfalls: Berufs- wie Hobby-Fridericianer sind auf meinem Blog durchaus wohlgelittene Gäste. Solange sie nicht zu pedantisch sind ... ;-)
Werter Penseur,
daß Sie mir mehr als eine Nase voraus sind, wo es um die gute Marie Thérès geht, will ich ohne weiteres zugeben.
Immerhin stehen auch wir Borussen nicht an, in der Kaiserin-Königin eine verehrungswürdige Herrschergestalt zu sehen, die sich vor allem in den Jahren des Österreichischen Erbfolgekrieges als wahrhaft groß erwiesen hat; wie überhaupt das alte Österreich-Ungarn die andere große Staatsschöpfung der Deutschen war.
Ich vermute auch, der heimliche Traum in manchem Preußenherz ist es, nein, nicht daß man das Reserl mit dem Fritz verheiratet hätte, da wären innerfamiliär doch gar zu sehr die Fetzen geflogen, sondern daß der Hohenzoller als Reichs-Erb-Feldherr periodisch den Habsburger aus der Bredouille herausgehauen hätte, wofür die durchtriebenen Wiener Diplomaten sich gerne allein mit der vermaledeiten Politik hätten herumschlagen dürfen …
Nun ja, ich weiß …
Viele Grüße
Horst.
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