Montag, 15. Juli 2013

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf

... wird jetzt natürlich weiterermittelt. Also wirklich, das geht doch einfach nicht: da wird ein adoptierter Mestize wegen seines Namens »Zimmerman« von linken Gutmenschen-Medien (d.h.: de facto fast allen Medien) zum »weißen Rassisten« stilisiert, da wird aus einer Notwehr gegenüber einem ihn bedrohenden Negerburschen ein »hate crime«, da wird vor Gericht natürlich »um die Urteilsfindung nicht zu beeinflussen« gleich untersagt, das Vorstrafenregister des in allen Medien mit einem süßen Kinderphoto als die lupenreine verfolgte Unschuld dargestellten Vorstadt-Rowdys im Prozeß darzulegen, da wird jedes Mittel von medialer und politischer (Backaroma: »Hätte ich einen Sohn, sähe er wie Trayvon Martin aus!«) Pression angewandt — und dann entscheiden diese idiotischen Geschworenen dennoch für unschuldig, nur weil die Zeugenaussagen und die Verletzungen die Angaben Zimmermans bezüglich Notwehr bestätigten. Das kann doch nicht sein, wir wollen doch unsere Vorurteile nicht durch lästige Fakten kaputtmachen lassen! Deshalb informiert uns »Die Presse« (recte: APA/Reuters):
Das US-Justizministerium erwägt nach dem umstrittenen Freispruch im Prozess um die Tötung des unbewaffneten schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin weitere Schritte gegen den Todesschützen George Zimmerman. Die Behörde prüfe, ob sie genügend Beweise habe, um eine Strafverfolgung Zimmermans in einem Bundesgericht fortzusetzen, sagte ein Sprecher am Sonntag. Ein Geschworenengericht im Bundesstaat Florida hatte Zimmerman am Samstag freigesprochen.
Aha. Ein einstimmig gefällter Freispruch einer aus sechs Frauen zusammengesetzten Jury, der von der Richterin bestätigt wird, ist also plötzlich »umstritten«, weil er nicht in den Kram der Berufs-Antirassisten paßt? Also sehen wir uns doch mal kurz die Richterin Debra Nelson an:
Her reputation among some as a tough-on-defendants judge may be transformed as she balances both sides of the emotionally charged debate about why George Zimmerman fatally shot the 17-year-old.

"Lawyers appearing before her know that her reputation is to be a law-oriented, no-nonsense judge," said Daniel Gerber an Orlando defense attorney who argued a civil case before Nelson. "We know not to cross that line."

The 59-year-old judge has lived up to Gerber's view of her throughout Zimmerman's trial by fairly dishing out orders to prosecutors and defense attorneys. Nelson often asks lawyers to get to the point and stay on subject.

"She is very talented and has a wide degree of knowledge and experience," said Suzan Abramson, an Orlando attorney who used to work with Nelson. [...]

A woman with broad legal experience, Nelson earned a bachelor of arts in psychology from the University of South Florida in 1975 and a law degree from South Texas College of Law in 1979. She did a brief stint at the state attorney's office in Broward County, Fla. She also worked for the Department of Agriculture and Consumer Services in Tallahassee, and at Boroughs, Grimm, Bennett & Griffin, P.A., a commercial litigation practice. [...]

In 2013, Nelson won the Mize-Dickey Outstanding Jurist Award which goes to judges who exemplify the highest standards of integrity, impartiality and intellect.

Among some lawyers, however, Nelson has a reputation for siding with the prosecution. "She will make certain rulings that may be more favorable to the prosecution," said Kimberly Priest Johnson, a Dallas-based federal criminal defense lawyer.

(Hier weiterlesen)
... schrieb »US-today« am 5. Juli. Nun, das klingt aber nicht gerade nach einer Richterin, die Angeklagte leichtfertig freispricht. Macht nix! Wenn einer verurteilt werden soll, dann hat er gefälligst verurteilt zu werden. Basta! Ein Kommentarposter »pracesi« bringt die Sache auf den Punkt:
Hexenjagd
Der Fall zeigt ziemlich eindrucksvoll in welch zerrüttetem Zustand sich die USA mittlerweile im Inneren befindet. Nach außen ist es der NSA-Skandal und nach innen die Rassenhass-Opferindustrie die die Zersplitterung der USA aufzeigen. Man sollte sich die äußerst detailliert zusammengetragenen Fakten im englischsprachigen Wikipedia zu dem Fall anschauen um zu begreifen wie ein solcher Fall zu einem solch abartigen Politikum werden konnte, in dem sogar Obama mit zweifelhaften Aussagen politisches Kleingeld herauszuschlagen sucht.
Zimmermans Freispruch folgte jedenfalls zurecht, weil das was passiert ist eine Aneinanderreihung von unglücklichen Entscheidungen und Mißverständnissen auf beiden Seiten war und sonst rein nichts.
Daß nun diese Hexenjagd auf Zimmerman, wider allen Fakten, lt. diesem Artikel weitergehen soll zeigt wie marode das gesellschaftliche System in den USA in Wirklichkeit bereits ist.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Zimmermanns Freispruch erfolgte, weil das das rechtssystem der USA nun einmal ist, in dem eine Jury über Schuld oder Nichtschuld entscheidet. Es hätte auch in die Hosen gehen können.

Aber 6 Frauen - Ach Du meine Güte.

Le Penseur hat gesagt…

@karleduardskanal:

Sicher hätte es auch in die Hosen gehen können — nur: glauben Sie ernstlich, daß das bei einem reinen Richtersenat (oder einem, wie in Deuschland, »gemischten« Senat) einen Deut besser wäre?

Die derzeit laufende NSU-Schmiere oder das famose »Urteil« gegen Horst Mahler (13 Jahre Knast für eine bloße Meinungsäußerung — wie falsch und provokant diese auch immer sein mag: aber 12 Jahre und 11 Monate für ein Meinungsdelikt sind einfach eine Schande! Bushido müßte demnach lebenslänglich hinter Gitter, oder?) sollte uns besseres lehren ...

Nescio hat gesagt…

Wäre interessant, wie das Urteil gelautet hätte, wenn Zimmermann tatsächlich als Ganzer so weiß wäre wie sein Name.

Im übrigen ist für mich ein wichtiges Thema, auf welche Weise man überhaupt die Richter dazu bringen könnte, ihre Entscheidungen mehr im Sinne des Volkes (nicht nur im Namen des Volkes, welch Hohn) zu fällen.

Und weniger im Sinne der Mächtigen.

Geschworenengerichte sind ein guter Ansatz; leider werden auch solche manchmal manipuliert. Auch diesseits des großen Wassers. Wie im Fall Tibor Foco.

http://haftwien.wordpress.com/2008/05/19/haftentschaedigung-im-fall-foco-hans-peter-l-erhielt-298-934-euro/