Donnerstag, 10. September 2009

Die Freiheit Deutschlands wird bekanntlich am Hindukusch verteidigt

... und daher kann ein Oberst, der in einem Partisanenkrieg gegen angebliche Zivilisten einen Einsatz befielt, schon mal in Schwierigkeiten kommen. Denn bekanntlich darf die Bundeswehr nur mit lupenrein völkerrechtskonformen Mitteln und am besten unter ständiger Beiziehung eines ambulanten Senats der Bundesverfassungsgerichtes Einsätze absolvieren, mit dem — möglichst ungeladenen, damit kein Malheur passiert! — Gewehr in der einen und einem dreibändigen Kommentar zur aktuellen Grundrechtsjudikatur in der anderen Hand.

Unter dem Titel »Weimarer Verhältnisse« hat dies der Blog »Mit elektrischer Feder« durchaus treffend bloßgestellt: wer meint, daß gerade die Bundeswehr unbedingt in Afghanistan im Einsatz sein muß, der sollte sich auch nicht wundern, wenn dort ein paar bärtige und bewaffnete »Zivilisten« sicherheitshalber auf die Schnelle für Talibans gehalten werden, statt sie, wie es natürlich korrekt wäre, um ihre Ausweise und nähere Angabe eines allfällig aktuellen Kombattantenstatus zu ersuchen (die detaillierte Protokollierung der Aussage ist für den Fall eines späteren Rechtsmittels zu empfehlen).

Genau so und nur so wurden schon immer und werden bekanntlich auch heute noch Kriege geführt und gewonnen ...

2 Kommentare:

Thomas hat gesagt…

heute noch Kriege geführt und gewonnen ...

oder verloren werden. Der Vollständigkeit halber sei es angemerkt. Die Afghanen mögen Barbaren sein, aber sie haben zwei Weltreichen den Hintern versohlt: den Briten und den Russen. Und vergessen Sie nicht, Rom wurde von wilden Analphabeten überrannt: den Germanen.

Ich hoffe jetzt, Sie nehmen mir die Anmerkung nicht übel.

Le Penseur hat gesagt…

@Mcp:
Ich hoffe jetzt, Sie nehmen mir die Anmerkung nicht übel.

Aber weshalb denn?!

Nur sicherheitshalber für unbedarfte Leser:
"... heute noch Kriege geführt und gewonnen ..."
war ironisch gemeint.