Ihr Google-Konto ist vorübergehend deaktiviertWir haben ungewöhnliche Aktivitäten in Ihrem Google-Konto bemerkt und es gesperrt, um Ihre Daten zu schützen.
1. Melden Sie sich so bald wie möglich in Ihrem Konto oder einem beliebigen anderen Google-Dienst an, um Ihr Konto wieder zu aktivieren.
2. Verwenden Sie den Sicherheitscheck, um die Sicherheit Ihres Kontos zu überprüfen und zu erhöhen.
Rührend, diese Hilfebereitschaft! Google/Blogger will also Daten "schützen" ... das erinnert irgendwie an den Slogan "Die Polizei, dein Freund und Helfer", der in Deutschland in den tausend Jahren zwischen 1933 und 1945 in aller Munde war ...
Wenn ich diese Hilfestellung dann annehmen wollte, so klappte das (na, Pech muß man halt haben) leider nicht:
"... an unexpected error has occurred. Please try another way ..."
Und beim Versuch, auf besagtem "another way" zum Ziel zu kommen, so hieß es — Überraschung! — lapidar:
"Please try again later."
Und dann war man wieder bei Stufe 1 — und dasselbe nochmals, bitte! Und nochmal. Und nochmal. Und ... Sorry, Google/Blogger — verarschen kann ich mich selber!
Und was die angeblich "ungewöhnlichen Aktivitäten" betrifft: es waren exakt dieselben, die ich immer schon setzen mußte, um mich bei meinem Google/Blogger-Account anzumelden: Log-In und Passwort eingeben ... ggf. ein Captcha ... ... was, bitteschön, ist daran ungewöhnlich? Kann daran denkmöglich "ungewöhnlich" sein?
Nein, es waren keine "ungewöhnlichen Aktivitäten", sondern einfach ein weiterer Versuch, einen kleinen, aber doch irgendwie lästigen Blog "wegzumachen", indem man ihn "zersetzt" (wie der plastische Ausdruck für solche Aktionen in Stasi-Kreisen hieß).
Irgendwann gleitet man aus dem Blick der KI wieder heraus (dauert halt ein paar Tage bis Wochen), und dann kann man auf einmal sein Konto "wiederherstellen" und bekommt beim "Sicherheitscheck" attestiert, daß eh alles pipi-fein ist ... und die "ungewöhnlichen Aktivitäten"? Keine Rede davon. Alles im grünen Bereich!
Die geneigten Leser werden sich erinnern: vor einigen Wochen wurde ein über sechs Jahre alter Artikel des Kollegen Fragolin gelöscht, der laut Google/Blogger angeblich "gegen unsere Richtlinien zu Hassrede" verstößt. Jetzt werden "ungewöhnliche Aktivitäten" als Grund fingiert. Die Marschrichtung ist klar: es geht gegen die Freiheit der Meinungsäußerung. Ach Gott, natürlich keine Zensur, aber wo denken Sie hin! Das Angebot von Blogger ist ja freiwillig. Blogger kann tun und lassen, was Blogger will. Rein privatrechtlich kann es doch gar keine Zensur sein! Liebe Klugscheißer: spart euch diesen Quatsch! Ich bin Jurist genug, um derlei Ausflüchte schon mindestens tausend Mal gehört oder gelesen zu haben. Na klar, so wie der Wirt, der ein AfD-Veranstaltung nicht rauskantet und mit Lokalverobt belegt, rein zufällig vom Gewerbeamt dann auseinandergenommen wird. So wie der Spitalsarzt, der sich weigerte, diese mRNA-Spritzen anzuwenden, dann zufällig den Job verlor ("Wir müssen da leider etwas unstrukturieren").
Mit einem Wort: Kotzstärke 10 auf der nach oben offenen Liebermann-Skala.
14 Kommentare:
Danke für die Hartnäckigkeit! Unglaublich, wie weit es schon gekommen ist mit den Schikanen. Liebe Grüße,
Fiona
Werter Le Penseur
Auch ich bin nicht "gestorben" .. Wer neuerdings seine Meinung kundtun will dem sei empfohlen besonders auf seine "Ausdrucksform" zu achten und er möge sich "vorsichtig im Netz bewegen." Es könnte unangenehm bzw. teuer werden. Wir leben nun mal in "neuen, interessanten Zeiten und sie werden jeden Tag noch interessanter"!
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Manchmal, aber wirklich nur manchmal (Ironie off) habe ich doch so meine Zweifel ob dieser Artikel 19 in dieser Form noch seine ganze Gültigkeit besitzt - Wer beispielsweise politische Positionen kritisiert oder Kritik an bestimmten Personen oder gar an einer Regierung äußert dem sei geraten früh aufzustehen und sich einen schicken Morgenmantel zuzulegen um für eventuelle Schnappschüsse gerüstet zu sein. Man will ja schließlich noch einen Rest von Würde behalten falls es um 6 Uhr in der Früh klingelt.
mlg G
PS: Schön sie wieder zu lesen und liebe Grüße auch an alle Kollegen und Leser ;)
Natürlich gilt Art. 19 unverändert. Er bedeutet aber nicht, dass man andere Menschen im Schutz der Anonymität des Netzes einfach durch seine Wortwahl beleidigen kann und dürfte. Kritik kann von jedem Erwachsenen Menschen auch sachlich und höflich formuliert werden. Das gilt nicht nur, aber auch gegenüber Politikern.
Seltsam: der EUGH hat seinerzeit entschieden, dass der Satz "Haider ist ein Trottel" von der freien Meinungsäusserung gedeckt ist, weil Politiker eine höhere Beleidigungsresistenz aufweisen müssen.
Was ist der Unterschied zwischen "Schwachkopf" und "Trottel"?
Die Bezeichnung als Trottel ist ebenso eine Beleidigung wie der Ausdruck Schwachkopf. Das EUGH irrte, wenn es Politikern eine höhere Beleidigungsreselienz abforderte. Beleidigung ist jedenfalls in Deutschland ein Straftatbestand.
....naja... kommt halt immer drauf an wer was zu wem sagt gell?
@anonym: alice weidel als nazischlampe bezeichnen, geht immer. habeck als schwachkopf: nie und nimmer. und ricarda lang als extrem fett schon gar nicht. da kommt die polizei! wunderbar, du hast mich voll ueberzeugt!
Die Kunst der Juristen besteht darin, jeden Widerspruch und jede Willkür rabulistisch "begründen" zu können.
In Deutschland ist bald alles strafbar, egal wie und was man sagt oder schreibt.
In Deutschland ist doch bald alles strafbar
Noch so klare Sachargumente gegen Anonym gestern 22.04 sind in den Wind gesprochen: Es perlt ab wie Regentropfen an einem ladenneuen Ostfriesennerz.
"Google" ist der Feind!
Wieso arbeitet ihr damit?
In der Höhle des Löwen ist man oft am sichersten
There is nothing left to say... ;-)
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