von LePenseur
... (wenigstens erstinstanzlich), für einen "Schwachkopf" (sogar als bloßen retweet) muß man sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wegen "Volksverhetzung" vor Gericht einfinden. "Nazischlampe" an die Adresse einer Oppositionspolitikerin hingegen ist völlig unbedenklich. Die soll sich nicht so haben, die Schlampe ...
Die deutsche Justiz ist immer für Überraschungen gut. Oder eigentlich: es sind gar keine Überraschungen, sondern zwar nicht gute, aber alte Traditionen, in denen sie sich bewegt. So wäre in tausendjährigen Zeiten bekanntlich auch ein Charakterisierung des Reichskanzlers als "Schwachkopf" ungleich gerichts- und KZ-trächtiger gewesen als bspw. die Bezeichnung eines unliebsamen Oppositionspolitikers als "Judenknecht".
Gewisse obrigkeitskonforme Traditionen sind offenbar quasi genetisch verankert und konnten daher durch bloße Erziehungsmaßnahmen der Siegermächte nicht völlig ausgemerzt werden. Eine gewisse (oder vielmehr: eher ungewisse) Hoffnung mag man auf einen Austausch des Genpools setzen, wie er ja in der Tat von irgend-welchen politischen Hohlbratzen als Lösung — statt als Teil — des Problems vorschwebt ...
2 Kommentare:
Die größte Gefahr auf dieser Welt ist Dummheit gepaart mit Arroganz - leider haben solche Figuren wichtige Ämter inne.
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Gesagt darf ja alles werden, es kommt nur darauf an WER etwas sagt. Das was die Gleicheren an Haß und Hetze tagtäglich gegen Andersdenkende auskotzen ist nämlich keine Verhetzung sondern nichts als die sich um ihre 360° drehende Wahrheit, gell?
Und was ist schon "N..Schlampe" gegen den gar schrecklichen Begriff "Schwachkopf".
mfG
Tanit
Es sind eher nicht die"Traditionen" vor 1945, als vielmehr die sogenannte Umerziehung danach - die wähnen eben, gegen das Böse an sich zu kämpfen.
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