In Japan sitzen derzeit rund 100 zum Tode Verurteilte im Gefängnis und warten auf ihre Hinrichtung. Todesurteile werden dort etwa wegen terroristiswcher Delikte wie der Sarin-Attacke auf die U-Bahn in Tokio verhängt und vollstreckt. Davon, dass in EU-Hauptstädten deswegen ein Sturm der Entrüstung losbräche, ist nichts zu sehen. Japan ist halt so.
Und wenn "Japan halt so ist", so Ortners implizite Schlussfolgerung, so darf doch Israel "halt ebenso sein", nicht wahr? Nein: eben nicht wahr! Denn hier möchte Ortner, der in der EU "zweierlei Maß" für denselben Sachverhalt sieht, auf einmal mit einerlei Maß für keineswegs denselben Sachverhalt messen.
Was aber genauso falsch ist, denn das Gleichbehandlungsgebot wird nicht nur durch die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte, sondern eben auch durch die gleiche Behandlung unterschiedlicher Sach-verhalte verletzt. In Japan werden terroristische Delikte, egal wem gegenüber sie und aus welchen Motiven heraus begangen hat, mit dem Tod bestraft. In Israel hingegen nur
... jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig den Tod eines israelischen Staatsbürgers verursacht, wenn die Handlung aus einem rassistischen oder volksfeindlichen Motiv im Sinne von § 144f dieses Gesetzes und mit dem Ziel begangen wird, dem Staat Israel und der Wiedergeburt des jüdischen Volkes in seinem Land Schaden zuzufügen ...
Der zionistisch denkende Siedler im Westjordanland, der den palestinensischen Nachbar einfach so abknallt, der hat nicht den Galgen zu befürchten. Und bei der Nachlässigkeit israelischer Strafverfolgungsbehörden in diesen (recht zahlreichen!) Fällen, nichts, was über die Sanktion fürs Trinken von Kamillentee hinausginge, nämlich: gar nichts! Ein Pali weniger, na und? Weiter so!
Ortner hätte, bevor er seine Verteidigungstirade für Israel losgelassen hätte, bei Dushan Wegner nachlesen können, der kürzlich einen informativen Artikel darüber geschrieben hat. Und er hätte nachdenken können, ob er in Vergleichsfällen das "... ist halt so" auch so flüssig in die Tastatur getippt hätte.
So ganz hypothetisch stellen wir uns einfach vor: in Österreich würde die Vergewaltigung von Frauen nur dann streng (wenngleich nicht mit dem Strang, das verbietet unsere Verfassung seit vielen Jahren!) bestraft, wenn die Vergewaltigung beispielsweise von Inländern ohne Migrationshintergrund begangen werden. Alle anderen Vergewaltiger wären von dieser strengen Bestrafung nicht betroffen.
Wie gesagt: rein hypothetisch, dieses Vergleichsbeispiel, denn in Österreich sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte mit n i e g e s e h e n e m E i n s a t z bemüht, alle Vergewaltigungen gleich streng zu bestrafen. Nicht wahr?
Aber ich überlege mir kurz, wie ein Artikel von Christian Ortner zum obigen, rein hypothetischen Vergleich wohl schließen würde: "Österreich ist halt so" ... ... glaube ich irgendwie eher nicht.
Frohe Ostern an die Leser des Denkerblogs,
AntwortenLöschenzitat:
"das Gleichbehandlungsgebot wird nicht nur durch die unterschiedliche Behandlung gleicher Sachverhalte, sondern eben auch durch die gleiche Behandlung unterschiedlicher Sach-verhalte verletzt" (Zitatende)
Ein Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit der Außenpolitik wäre mir nicht bekannt; ebenso keines, dass den Gesetzgeber bindet, zwei "gleichen" Sachverhalten auch die selbe Rechtswirkung zu geben. Letzteres wäre auch denklogisch fragwürdig, denn entweder lassen sich die Sachverhalte unterscheiden, dann sind es eben nicht die selben, oder es lässt sich kein Unterschied feststellen. Im letzteren Fall stünden Juristen vor den Rätsel, welchen der bei Gesetze, die den selben Sachverhalt unterschiedlich regeln, sie im konkreten Fall anwenden müssen.
Wem das zu theoretisch ist, der sei auf solche Fälle wie "gefährliche Waffe" und "gefährliches Werkzeug" verwiesen. Da müssen dann Rechtsdomatiker und Gerichte überstunden schieben, um den Unterschied aus den Begriffen herzuleiten. (Oder dort hineinzulesen, wie es den Laien oft unwillkürlich erscheint.)
Zitat:
" In Japan werden terroristische Delikte, egal wem gegenüber sie und aus welchen Motiven heraus begangen hat, mit dem Tod bestraft. In Israel hingegen nur" (Zitatende)
Das ist in der Tat ein Punkt, den ich gelten lassen würde. Allerdings brauche ich dafür mehr Kontext. Insbesondere weil der Wortlaut in den spitzfindigen Händen der Juristen gerne mal seine Bedeutung verliert und eine neue bekommt.
Ebenso handelt es sich laut Wegner nur um Abschnitt (c), welcher auf einen §144f verweist. Nicht grade eindeutig wie ein mathematisch-logischer Satz, oder?
Zitat:
"ein hypothetisch, dieses Vergleichsbeispiel" (Zitatende)
Sie treffen den Nagel doch auf den Kopf.
Ihr hypothetisches Gedankenspiel zeigt uns doch auf, dass die Gerichte und Juristen eine viel größere Bedeutung haben.
Cher (chère?) Anonym,
AntwortenLöschenIhre Kritik, daß in der Außenpolitik kein Gleichbehandlungsgebot bestünde, richten Sie bitte nicht an Kollegen Deliberator, sondern an Christian Ortner, denn dieser wirft der EU die Ungleichbehandlung vor.
Ihre Anmerkungen zum Gleichbehandlungsgebot - sorry, keine Antwort aus dem Urlaub, sonst ist meine Frau böse (denn es dauert mind. 1/2 Stunde das auszuführen) ...
Fresst mich halt - aber Dushan Wegner sehe ich für nicht zurechnungsfähig an, seitdem er in väterlich-gönnerhafter Weise, so recht von oben herab, die Überbevölkerung in Abrede gestellt hat.
AntwortenLöschen( This is an hard saying; who can hear it? John 6:60)
Na ja... ich sehe C.O ungefähr so weit- und hellsichtig ein wie den Andreas Unterberger. Daher wundere ich mich überhaupt nicht.
AntwortenLöschen