von Admin
Heute wurde ein Artikel unseres Blogautors Fragolin aus dem Mai 2018 (!) gelöscht. Dazu erging die folgende "freundliche" E-Mail-Mitteilung:
Hallo, wie du vielleicht weißt, wird in unseren Community-Richtlinien (https://blogger.com/go/contentpolicy) beschrieben, was auf Blogger erlaubt ist und was nicht. Dein Post „Die Elite der Schmarotzer“ wurde uns zur Überprüfung gemeldet. Wir mussten feststellen, dass er gegen unsere Richtlinien verstößt. Aus diesem Grund haben wir ihn unter http://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2018/05/die-elite-der-schmarotzer.html gelöscht.Warum wurde dein Blogpost gelöscht? Dein Inhalt verstößt gegen unsere Richtlinien zu Hassrede. Weitere Informationen findest du in unseren Community-Richtlinien, die in dieser E-Mail verlinkt sind. Wenn du der Meinung bist, dass es sich um einen Irrtum handelt, kannst du Einspruch einlegen: https://www.blogger.com/go/appeal-post?blogId=261562083197581298&postId=515257368795876141. Unter Umständen kannst du deine Forderungen vor Gericht geltend machen. Wenn du rechtliche Fragen hast oder wissen möchtest, welche rechtlichen Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen, solltest du dich an einen Rechtsbeistand wenden. Wir empfehlen dir, alle Inhalte deiner Blogposts durchzugehen und zu prüfen, ob sie unseren Richtlinien entsprechen.Weitere Verstöße können ansonsten dazu führen, dass wir deinen Blog kündigen. Weitere Informationen erhältst du auf folgenden Seiten: Nutzungsbedingungen: https://www.blogger.com/go/terms Community-Richtlinien von Blogger: https://blogger.com/go/contentpolicyViele GrüßeDas Blogger-Team
Es ist davon auszugehen, dass diese Artikellöschung, die inhaltlich völlig unbegründet (Schmarotzer als Schmarotzer zu bezeichnen ist keine Hassrede, sondern einfach die Wahrheit) und dann erst nach mehr als vier Jahren einfach lächerlich ist, sondern bloß einen Vorwand darstellt, diesen Blog zu löschen. Und zwar demnächst, denn die gleißnerische Formulierung
Wir empfehlen dir, alle Inhalte deiner Blogposts durchzugehen und zu prüfen, ob sie unseren Richtlinien entsprechen
bedeutet bei derzeit rund 13.800 Artikel auf diesem Blog, daß die freundliche Anregung, sie durchzugehen, faktisch unmöglich ist und damit die licence to kill bereits in der virtuellen Schublade liegt.
Wir wissen natürlich nicht, wann genau dieser Blog gelöscht wird, aber gehen davon aus, daß die Artikel unserer Autoren und Gastkommentatoren offenbar den "Obertanen" aller Sorten einfach unbequem wurden und deshalb nun das Mittel der Zensur angewendet wird. Vielleicht wird nach diesem Admin-Posting der Blog von Blogger/Google umgehend gelöscht.
Für diesen Fall verabschieden wir uns von unseren Lesern und werden möglicherweise im Gelben Forum bekanntgeben, unter welcher neuen Adresse eine Fortsetzung unseres Blogs stattfinden wird.
Man liest sich ...
12 Kommentare:
Genau, weg von dieser Seite: https://blogger.com/go/contentpolicy
Ich fürchte, wir müssen das Schlimmste befürchten. Der alte Artikel ist offensichtlich ein billiger Vorwand.
Ist es möglich, den Inhalt dieses Blogs zu sichern bzw. sogar auf eine andere Plattform zu übertragen?
In letzter Zeit wurde ja ziemlich frei und hitzig diskutiert und sicherlich nicht immer völlig kosher.
Da dürften die Denunzianten auch was finden. Wäre das Ausblenden oder Löschen der Kommentare eine Option?
Hallo Admin,
gibt es von Euch eine Datensicherung? Ich verwende „SiteSucker Pro“ für den MAC. Für Windows gibt es Alternativen. DIe Lizenz für den „SiteSucker Pro“ ist für einen geringen Beitrag zu erwerben. Es gibt auch eine Testversion, die aber nur 100 Dateien sichert. (Für diesen Hinweis bekomme ich nichts, ich bin nur zufriedener Kunde.) Es wäre ein unersetzlicher Verlust, wenn diese Beiträge verloren gingen. Auch wenn manche Links darin heute nicht mehr funktionieren werden.
Grüße Rorodlam
In Artikel 5 des GG der Bundesrepublik Deutschland heißt es ... eine Zensur findet nicht statt...
So ist es! Zumal dann noch explizit der Satz folgt: „Hassrede ist erwünscht.“
Mit WinHTTrack oder Wget lassen sich komplette Webseiten (also auch Blogs) auf die Festplatte speichern/spiegeln. Voraussetzung: ausreichend Speicherplatz.
Sie sollten ihren Blog dumpen und woanders aufsetzen.
Zitat:
Art. 5 GG von 2011 Paul Kirschhof:
Zur Erinnerung (an ein untergegangenes Land) sei hier zitiert, was die erste Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts, damals noch unter Paul Kirchhof, am 28. November 2011 in einem Beschluss erklärte:„Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden. Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt. Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können. Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können. Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet.”
Zitat Ende
Ein großes Stück Art. 5 geht mit diesem Blog dann unter. Hoffentlich finde ich den Anschluss dann.
Ganz lieben Dank für all die Gedanken und Infos hier und der riesige Batzen Kultur und auch die Beiträge über Musik.
Nach K. Kraus sei aus der Erinnerung zitiert:
"Da wo die kulturelle Sonne untergeht, werfen selbst Zwerge lange Schatten."
Gibt es eine Möglichkeit, den besagten Artikel irgendwo (Odysee?) zugänglich zu machen. Gerade jetzt möchte ich unbedingt gerne lesen, was denn in diesem Artikel so böses steht, um eine Löschung zu rechtfertigen. Das nur, um mir selbst eine Meinung dazu bilden zu können.
Vielen Dank.
Bei wget nie den Schalter "-c" vergessen!
Und wir schlagen zurück:
https://web.archive.org/web/20180629091614/https://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2018/05/die-elite-der-schmarotzer.html
Wenn die auch archive.org löschen wollen, dann werden die sich an diesem Brocken verschlucken. Das Internet vergißt nichts, auch wenn sich das die Göbbelsschüler noch so sehr wünschen.
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