von Fragolin
Um mal klarzustellen, dass es nicht nur radikalmuselmanischen Irrsinn
gibt sondern religiöser Fanatismus generell eine Geisteskrankheit
darstellt, hat sich ein Deutscher zur Aufgabe gemacht, der Welt zu
zeigen, dass Mord und abartiges Benehmen im Namen des Glaubens kein
muslimisches Alleinstellungsmerkmal sondern „nur“ besonders
ausgeprägt in den südlicheren Kulturen ist.
Da hat es einer nicht kapiert, dass sein Götze eben nicht nur Milch
und Honig über diesen Planeten kübelt und alles Abweichende von
satanischen Dämonen kommen muss, und deshalb versucht die Dämonen
aus dem Körper seiner geistig behinderten Tochter
herauszuexorzieren. Oder besser, aus
diesem Körper herauszutrampeln. Was für das arme Geschöpf
schlecht ausging.
In welchem Geistes-(darf man in diesem Zusammenhang den Begriff
überhaupt verwenden?)-Zustand sich der Typ befand, der anscheinend
zwischen den Ohren weit kranker war als seine offiziell geistig
behinderte Tochter, erkennt man an seinen Ausreden.
„Der
Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als „Massage“, um
einen Dämonen auszutreiben.“
Jo eh, man massiert die einfach raus. Das mögen die gar nicht.
Zumindest wenn man es richtig macht. Und deshalb liest sich das dann
so:
„Demnach trampelte er auf dem Körper der am Boden liegenden,
geistig behinderten Tochter herum und trat ihr dabei auch in den
Bauch.“
Kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen. Morbus Religiosus in weit
fortgeschrittenem Stadium eben, so etwa an der Stelle, wo die letzten
Hirnzellen zu einer eitrigen Pampe zerfließen.
Wenn dann nicht die Sicherungen komplett bei dem Idioten
durchgebrannt wären.
Ja, es geht noch schlimmer, als seine eigene Tochter zu Tode zu
trampeln, weil man glaubt, damit ein neues Heilmittel gegen
Behinderung gefunden zu haben.
Sie nämlich, wenn sie schon tot ist, auch noch sexuell zu
missbrauchen.
„Die Anklage warf dem Mann zudem sexuelle Handlungen an der
sterbenden oder bereits toten Tochter vor.“
Glaubt jeder, jetzt hätte der Irrsinn ein Ende?
Nein.
Einer geht noch. Aber diesmal nicht von dem Typen, der nach dieser
Geschichte rein von der Logik her nach der Höchststrafe für
Totschlag wegen inzestuöser Nekrophilie und allgemeingefährlichem
Geisteszustand restlebens in psychiatrisch rundumbetreuter
Sicherheitsverwahrung in eine Geschlossene gehört. Eine fest
verschlossene Geschlossene mit dicken Gittern vor den Fenstern und
handfester Medikation. Nein, der endgültige, der ultimative Irrsinn
folgt, wenn man den abschließenden Kommentar zu dem mickrige neun
Jahre (also in Praxis wahrscheinlich eher vier) umfassenden Strafmaß
liest:
„Von diesem Punkt (also dem Poppen seiner toten Tochter,
Anm.) sprach das Gericht den Mann allerdings frei. Der
Vater habe geglaubt, mit einer sexuellen Handlung seine sterbende
Tochter wiederbeleben zu können, urteilte das Gericht.“
Kann man das noch kommentieren?
Also ich nicht. Tut mir leid.
Aber es gibt Momente, in denen ich mich durchaus frage, wer
eigentlich hinter dickere Gitter gehört, der in religionsfanatischem
Dämonenwahn zum Mörder und Schänder der eigenen Tochter Gewordene
oder der dafür Verständnis aufbringende Gerichtspräsident.
Naja, Göttin Justizia ist bekanntlich blind. Anscheinend auch bei
der Auswahl ihrer Priester.
Ich merke immer mehr, es mit Petyr Baelish zu halten: Manchmal spiele
ich ein Spiel. Was wäre der schlimmste Grund, warum jemand das tut,
was er tut?
Vielleicht war es eiskalter Mord. Die behinderte Tochter war ein
Klotz am Bein, also weg damit und dann selbst den Bekloppten spielen.
Dann ist man schnell wieder draußen.
Scheint aufgegangen zu sein.
1 Kommentar:
Gelöscht werden nur Kommentare, durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde ...
Völlig verständlich. Auch Pater Spee glaubte ursprünglich an das Hexenzeugs, bis er, von Berufs wegen, sich mit der Sache näher befasst hatte, und, als mit Verstand begabt, seine Ansicht revidiert hat. Dieser Revisionist. Damit aber herauszuplatzen, hätte in einer Grillfete enden können, das wusste er sehr wohl ...
D.a.a.T.
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