von LePenseur
Welcher (insbes. österreichische) Jurist, aber auch so mancher Nicht-Jurist, kennt den obigen Titel nicht!? Es war Rudolf Welsers wohl bekanntester Beitrag zum Metier des Juristenhumors, der schon mit dem Untertitel "Spitzentöne aus dem Juristentrichter, aufgenommen und vorgespielt von Rudolf Welser" kauzige Einblicke in die teils recht abseitige Gedankenwelt von Juristen verheißt. Oder wüßten Sie etwa, ob Schadenersatz zu leisten ist, wenn man die Bibliothek eines Analphabeten vernichtet? Grammophon ist übrigens, juristisch gesehen, kein Vorname, "... weil dadurch kein Hinweis auf das Geschlecht des Namenträgers gegeben wird", so entschied wenigstens das Landgericht Hamburg am 23.1.1973. Ob das bei den inzwischen schwunghaft steigenden Zahlen von "Geschlechtern" auch noch so ist? Nun, das konnte der o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. im Jahre 1985 — so verrückt war man damals eben noch nicht! — freilich nicht ahnen ...
Rudolf Welser, „konservativer Reformer“, 80
Ein Altmeister des Zivilrechts feiert Geburtstag.
Wien.
Kaum ein anderer lebender Wissenschaftler hat so deutliche Spuren im
Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) hinterlassen wie er: Rudolf
Welser. Gestern, Sonntag, hat der renommierte Zivilrechtsexperte seinen
80. Geburtstag gefeiert.
1939 im niederösterreichischen Ybbsitz
geboren, hat Welser sich schon 1970 mit einer Arbeit habilitiert, die
eine seither unverzichtbare Rechtsfigur eingeführt hat: Culpa in
contrahendo (Verschulden beim Vertragsschluss). Welser hat maßgeblich an
der großen Gewährleistungsreform 2001 mitgewirkt; auch die jüngste
Erbrechtsreform geht zum Teil auf ihn zurück, wenn sie auch in ihrem
Abschluss nicht mehr ganz nach seinem Geschmack war.
Einen
„konservativen Reformer“ nennt ihn ein Fachkollege, der viel mit ihm
zusammengearbeitet hat. Welsers sprachliche Präzision ist für seine
Schüler vorbildlich. Zugleich reichen seine internationalen Kontakte
weit über den deutschen Sprachraum hinaus. Welser ist mit der Anwältin
und Honorarprofessorin Irene Welser verheiratet, die gemeinsame Tochter
Theresia ist, erraten: Juristin. (kom)
Offenbar war Welsers humoristische Seite für
DiePresse-Redaktion (oder wenigstens ihre[n]
kom) keine Erwähnung wert, obwohl auch die anderen Bücher dieser Richtung (bspw. "
Käsegeruch ist erfahrungsgemäß unangenehm. Menschlich Allgemeingültiges aus der Juristenküche aufgelesen und zubereitet", oder "
Eier können nicht gefangen werden. Prachtexemplare aus dem Juristen-Nest, stibitzt und aufgepeckt") jeweils in stattlicher Auflage erschienen und beliebte Weihnachts-, Geburtstags- und Kanzleijubiläums-Geschenke von und an Juristen waren.
Ob Prof. Welsers Humor sich auch in seinen Vorlesungen und Seminaren zeigte, entzieht sich freilich meiner Kenntnis, da ich an einer anderen Universität studierte. Ein Witz (dessen inhaltliche Richtigkeit allerdings ein befreundeter Anwalt als höchst dubios bezeichnete und an eine Namensverwechslung glaubt) spräche eher dagegen, da er Welser als besonders uninteressanten und daher gemiedenen Vortragenden voraussetzt:
Was ist der Unterschied zwischen Welser und einem Telephon?
Der Welser hat zwei Hörer ...
Versungen und vertan! Was weiß heutige Smartphone-Jugend sich schon unter dem Doppelsinn von "Hörer" vorzustellen ...?! Doch zurück zu ernsteren Gedanken:
Rudolf Welser beendete sein rechtswissenschaftliches Studium an der
Universität Wien im Jahre 1963 mit der Promotion zum Doktor der
Rechtswissenschaften. Er absolvierte die Gerichtspraxis und wurde
Universitätsassistent an den Lehrkanzeln für zivilgerichtliches
Verfahren und für bürgerliches Recht an der Universität Wien. 1970
habilitierte er sich mit der Arbeit „Vertretung ohne Vollmacht, Zugleich
ein Beitrag zur Lehre von der culpa in contrahendo“
für bürgerliches Recht. Als Universitätsdozent erhielt er unmittelbar
danach Berufungen auf Lehrstühle an den Universitäten Innsbruck, Linz
und Wien. Er nahm den Ruf nach Wien an und wurde so von 1971 bis 2007
Ordinarius für bürgerliches Recht und Vorstand des Instituts für
Zivilrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
... informiert uns
Wikipedia. Gestern, am 5. Mai 2024, wurde Rudolf Welser überraschend aus dem Leben gerissen.
R.I.P.
„Überraschend aus dem Leben gerissen“, ein Synonym für „plötzlich und unerwartet“. Hätte sich der Mann mal nicht die Genplörre gesetzt. Juristische Weisheit schützt vor Dummheit und Untertanengeist nicht.
AntwortenLöschen…, wurde Rudolf Welser überraschend aus dem Leben gerissen.
AntwortenLöschenAha, plötzlich und unerwartet…
Mein herzliches Beileid
Cher Karolinger,
AntwortenLöschenein Kommentar von kaltschnäuziger Pietätlosigkeit, Hut ab! Das schafft nicht jeder ...
1. Prof. Welser starb im 85. Lebenjahr
2. liegen Ihnen Informationen vor, daß er sich "die Genplörre gesetzt" hat?
3. liegen Ihnen Informationen vor, daß er genau daran verstorben ist?
4. wissen Sie von den von Ihnen behaupteten "Dummheit und Untertanengeist" näheres?
Ich glaube, daß ich angesichts unzähliger mRNA-kritischer Artikel auf diesem Blog relativ unverdächtig bin, "Dummheit und Untertanengeist" zu vertreten. Aber: wenn (!) sich Prof. Welser 2021 ff. als über 82-jähriger "impfen" hat lassen (was weder Sie noch ich wissen dürften), ist es seine persönliche Entscheidung gewesen, davon können wir wohl ausgehen angesichts seiner geistigen Frische, die er bis zuletzt bewies.
Im 85. Lebenjahr zu versterben ist statistisch gesehen nicht ungewöhnlich.
Mit ist auch nicht bekannt, daß Welser aktiv oder gar zwangsbeglückend-offensiv für die "Genplörre" eingetreten wäre. Nur dann gäbe es einen Anlaß, aus einem gewissen "volenti non fit injuria" heraus so zu reagieren.
So hingegen ist es nur schlicht und einfach geschmacklos.
Werter Le Penseur, ich möchte den Leser „Karolinger“ verteidigen. Von diesem dahingeschiedenen Professor ist nichts bekannt, dass er etwas zur Unterstützung der Blauen unternommen hätte. Das lässt allerdings den Rückschluss auf Untertanengeist und damit auch die todbringende Spritze zu. Wissen tut es (noch) keiner, aber die Indizien lassen die Mutmaßung zu.
LöschenAlso ich finde den Typ auf dem Photo nicht vertrauenswürdig aussehend, eher schmierig wie ein durchtriebener Winkeladvokat. Der hat bestimmt etliche System-Politruks vertreten, mit zweifelhaften Methoden.
AntwortenLöschenDeshalb halte ich den vakzinösen Exitus für durchaus vorstellbar.
„Konservativer Reformer“, aha. Das sind die Allerschlimmsten. Nach außen (und in den Sonntagsreden) zum Sedieren konservativ. Nach innen und hinterm Schafspelz liberalistisch bis auf die Knochen. Ein Blick auf die CDU zeigt, wo das endet. Und: die CDU‘ler haben alle die Impfplörre propagiert.
AntwortenLöschenCher (chère?) Anonym 06 Mai, 2024 13:42,
AntwortenLöschenOb Welser "etwas zur Unterstützung der Blauen unternommen" hat oder nicht, ist irrelevant. Relevant wäre nur, wenn er sich bspw. öffentlich für eine "Impfpflicht" mit dieser Covid-Spritze ausgesprochen hätte. Dazu habe ich allerdings keine Information. Und Sie wohl auch nicht.
Cher (chère?) Anonym 06 Mai, 2024 13:42,
ein Kommentarposting von geradezu exemplarischer Dummheit ... Aus dem Privatphoto eine damals 80-jährigen auf negative Charaktereingenschaften zu schließen, ist bereits verwegen - aber dann noch ein "Der hat bestimmt etliche System-Politruks vertreten, mit zweifelhaften Methoden" hinzurotzen, ist schlichtweg idiotisch. Es wäre mir völlig neu, daß Welser je anwaltlich tätig gewesen wäre, und daß er als "Zivilist" als Strafverteidiger eingeschritten wäre (wozu er als Ordinarius an einer juridischen Fakultät theoretisch befugt gewesen wäre, wie bpsw. ein Brandstetter, der aber Strafrechtler war!) ist mir ebensowenig bekannt.
Was außer miese Wadelbeißerei soll das sein?!
Cher (chère?) Anonym 06 Mai, 2024 14:59,
was ein österreichischer Zivilrechtsprofessor mit bundesdeutschen CDU-Politruks gemein haben soll, sind Sie uns leider zu erklären schuldig geblieben. M.a.W.: ganz einfach geistiger Dünnschiß, den Sie da absondern.
Vertrottelt bis geschmacklos die hiesigen Kommentare. Wahrscheinlich Getrolle, glaub nicht, dass sich die ehrlichen Leser dieses Blogs die Welt so einfach machen.
AntwortenLöschenFalls dem nicht so ist: Welser ist Zivilrechtlicher, das heißt in einem grundsätzlich apolitischen Metier tätig. Er hat sich aber mW auch niemals GEGEN die FPÖ geäußert, was, finde ich, auch was zählen würde. Darüber hinaus – werden da nicht schön langsam absurde Ansprüche an einen verdienstvollen alten Mann gestellt???
Ein paar Anmerkungen: Ich mochte den Welser irgendwie, weil ich bei ihm auf Anhieb durchgekommen bin – keine Selbstverständlichkeit für mich, wahrlich nicht!
Er ließ seinen Humor schon in seinen Vorlesungen aufblitzen, wobei man natürlich sagen muss, dass er mit seinem diesbezüglichen Ruf wohl etwas kokettierte. Wenn man ganz mutig war, hätte man bei der Prüfung eines seiner Standardwerke wie folgt apostrophiert (ich hab s in Erwägung gezogen, mich aber nicht getraut): „Produkthaftungsgesetz der Stadt Wels“. Damit hätte man auf einen Artikel im „Käsegeruch“ oder sonst wo angespielt (und gezeigt, dass man dieses Werk gelesen hätte), wo er sich über folgende Zitierung seines Handbuchs (zurecht) lustig macht: oV [ohne Verfasser], Welser Produkthaftungsgesetz Seite sowieso. In einer Vorlesung hat er das auch einmal erwähnt, eingeleitet von der Verlesung einer Ansichtskarte eines Prüflings aus dem Toten Gebirge, Welser Hütte: „Hier werden Erinnerungen an die Prüfung geweckt. Da wie dort weht einem der kalte Wind entgegen.“
Mit seinem Co-Autor Koziol hat er übrigens die längste Zeit nur schriftlich kommuziert, die beiden waren Spinnefeind, und auch darauf findet sich in „Böses über Juristen“ eine sehr witzige, ja etwas schwarze Anspielung.
Schließe mich Ihnen an, cher Penseur… Friede seiner Asche!
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
LöschenApropos "meiese Wadlbeißerei":
AntwortenLöschenEin Professorenkollege hat über den Welser mal in einer Vorlesung gesagt: Nirgends hat man eine Ruhe von diesem alten Wadlbeißer.
Aber jetzt zu etwas Ernsterem, cher Penseur:
Welche Abgründe tun sich hier auf?
"da ich an einer anderen Universität studierte."
Sind Sie denn nach SAlzburg oder Graz AUSGEWICJEN??
Das hätt ich NIE von Ihnen geglaubt!
Geschätzter Herr Collega,
AntwortenLöschendaß es Menschen geben könnte, die schlicht und einfach nicht in Wien geboren wurden (obwohl sie mittlerweile u.a. daselbst leben) und deshalb woanders studiert haben, scheint Ihnen nicht vorstellbar ...?
---
P.S.: danke für den Succurs. Die Kommentare sind heut' ja wieder einmal letztklassig untergründig und zum Fremdschämen ...
Mea culpa, cher Penseur, aber Sie sind für mich einfach so sehr der Idealtyp des überlegenen großbürgerlichen urbanen Intellektuellen, dass ein anderer Herkunftsort als unsere alte Weanastadt für mich niemals in Betracht gekommen wäre.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschen@Anonymi 06 Mai, 2024 23:45 u. 07 Mai, 2024 00:16
AntwortenLöschenLöschgrund: Kommentierregeln 2. und 4.
Obwohl grenzwertig zu Kommentierregel 5:
AntwortenLöschenIn den Neunzigern wollte ein frischgebackener Vater sein neugeborenes Knäblein im Ernst "Pumuckl" nennen. dem Standesbeamten gelang es in Güte, aber auch mit nicht unbeträchtlicher Mühe, ihn davon abzubringen.
Heutzutage würde der sich wohl einen Winkelkonsulenten - Anwesende selbstverständlich ausgenommen - nehmen, dem Beamten das Gruseln beibringen, und noch Kohle herausschlagen.
----------------
Den Verewigten kannte ich bisher gar nicht. Aber die Schmähungen seitens der üblichen Verdächtigen sind natürlich unter aller Sau.
Als überzeugter Libertärer finde ich inakzeptabel, dass der Staat bestimmt, wie ein Mensch heißen darf bzw. wie nicht. Das ist Privatsache. Etwa zur selben Zeit haben andere Eltern gerichtlich erwirkt, dass Ihr neugeborenes Mädel „Pepsi Carola“ heißen darf. So muss es sein!
AntwortenLöschen@Anonym v. 08 Mai, 2024 19:37
AntwortenLöschenKeineswegs. Das Kindeswohl ist bei offensichtlich unverantwortlichen Eltern, die ihr Namenswahlrecht mißbrauchen, indem sie einen Juxnamen wählen, der das Kind auch im Fall seiner späteren Namensänderung über die Personendatenspeicherung bis zum Sterbebett begleiten und belasten wird, als vorrangig zu werten.
Die Eltern sind nicht die Eigentümer des Kindes. Wenn sie ihr Auto, ihr Reitpferd oder ihre GmbH*) "Pepsi Carola" nennen, bleibt ihnen das ja unbenommen.
---
*) und schon da wünsche ich Ihnen bei der Eintragung im Handelsregister/Firmenbuch viel Glück, das sie vermutlich aber nicht haben werden. Pepsi wird was dagegen haben.
P.S.: aber warum erkläre ich das überhaupt einem Troll, der offenbar nur rumstänkern will ...?
Werter Penseur: De gustibus non est disputandum! Es ist einzig Ihr persönliches Geschmacksurteil, das Sie einen zugegebenermaßen ungewöhnlicheren Namen als Friedrich oder Wilhelm oder Fürchtegott als „Jux-Name“ ansehen lässt, der das „Kindeswohl“ gefährdet. Die Eltern fanden „Pepsi Carola“ wahrscheinlich einfach einen schönen Namen für ein süßes Mädchen. So what? Von einem führenden libertären Internetaktivisten sollte man erwarten, dass er es auch hier mit dem (von Ihnen sicherlich sehr verehrten) Alten Fritz hält: Jeder soll nach seiner Fasson selig werden!!
LöschenRechte ansonsten schutzloser Dritte als "Privatsache"...
AntwortenLöschenWasa sich hier in letzter Zeit so an Troll-Spam tummelt...