Samstag, 2. Januar 2021

Fußnoten zum Samstag

von Fragolin

 

Heute möchte ich meine Fußnoten einer jungen hübschen Frau widmen, deren Schicksal im Nebel versunken ist, nachdem sie selbst sich vor gerade einmal zwei Wochen strahlend vor die Kamera gestellt hatte, bis, ja bis sie zusammenbrach: die Krankenschwester Tiffany Dover.

Nur mal so als Frage: Wenn ich versuchen will, möglichst viele Menschen zum Impfen zu bewegen, und gleich beim ersten medienwirksamen Impfen vor laufender Kamera bricht eine junge Frau bewusstlos zusammen, dann werde ich doch in dem Moment, in dem es ihr wieder besser geht, ein kleines Interview mit ihr machen und veröffentlichen, in dem sie erklärt, dass jetzt alles wieder gut sei und sie eben nur einen kurzen Blackout hatte, oder? Die Strategie, den Menschen dann spurlos erstmal verschwinden zu lassen und nach Tagen nur auf einer kurzen Videosequenz zu zeigen, auf der man nicht einmal eindeutig erkennen kann, ob es wirklich die gleiche Frau ist, klingt da jetzt nicht so geschickt und erst dann logisch, wenn man die betreffende Frau eben nicht zur Verfügung hat. Ob das jetzt bedeutet, dass Tiffany Dover tot ist (wie hier und hier angedeutet, was auf ebenso dünnem Eis steht wie gegenteilige Behauptungen, da man ja auch Sterberegister faken kann) oder „nur“ irgendwo im Koma liegt oder in einem Zustand ist, der nicht sehr werbewirksam wäre, weiß ich nicht. Aber es sieht sehr verdächtig aus. Und das Sterberegister kann ja auch genau so gut echt sein.

Besonders skurril aber dann der verzweifelte Versuch der selbsternannten „Faktenchecker“ der SPD-Medienorgel „RND“, die bösen Verschwörungstheorien gegen den wundervollen und absolut sicheren Impfstoff zu widerlegen.

Krankenschwester nach Corona-Impfung gestorben? Diese Fake News lässt sich leicht widerlegen“, tröten sie vollmundig, aber wenn man den Artikel gelesen hat, dann bleibt nur noch eine einzige Frage offen, nämlich: Wenn es so leicht ist, wieso tut ihr es dann nicht?

Der einzige „widerlegende Beweis" ist nämlich eine Aussage des Krankenhauses gegenüber einem Lokalsender. Man behauptet einfach, dass alle gesammelten Indizien und vermeintlichen Beweise wertlos sind, weil doch irgend jemand zu irgend jemand anderem gesagt haben soll, es wäre eh alles gut. Dabei wäre ein einziges Interview von nur zwei Minuten oder einfach ein paar Dankesworte vor einer laufenden Kamera ausreichend, um tausenden "Verschwörungstheoretikern" den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Und so wird es weitere Verschwörungstheorien (Neusprech für Vermutungen) geben. Ich bin nur noch gespannt, ob man uns in wenigen Wochen noch mit der Randnotiz abspeisen wird, die von der ersten Show-Impfung bekannte Krankenschwester habe kürzlich einen bedauerlichen Unfall gehabt, oder doch eine Geschichte erfindet, sie wäre von den renitent nachfragenden Verschwörungstheoretikern in den Selbstmord getrieben worden. Man muss Gelegenheiten zum Instrumentalisieren ja ergreifen, wenn sie sich bieten.

Ich bin mal gespannt.


1 Kommentar:

  1. Werter Fragolin, werter Le Penseur,

    Hier etwas zum Nachdenken falls sie Zeit haben diese Links durchzulesen

    TBC -Impfstoff auch für Corona?
    VPM1002 jetzt wieder als "neuer" Impfstoff für "Babys gut verträglich" ?

    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tuberkulose-impfung-als-schutz-116486/

    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tuberkulose-impfung-als-schutz-116486/seite/2/

    https://www.pharmazeutische-zeitung.de/tuberkulose-impfung-als-schutz-116486/seite/3/


    Impfskandal in den 90-igern

    von vielen vergessen aber nicht von mir - neuer TBC Impfung bereitet Probleme

    in Innsbruck wurden mehrere Babys zudem auch mit falscher Dosis geimpft ....ich habe lange nach diesem Link gesucht unter Impfskandal war nichts zu finden....irgendwie "zufällig" in Vergessenheit geraten.... 1998 wurde die Impfempfehlung vom RKI eingestellt (der Sohn meiner Cousine erhielt noch als einer der Letzten den alten Impfstoff - die anderen Babys hatten zum Teil nicht soviel "Glück")

    hier das Gerichtsurteil - sehr lesenswert

    https://www.jusline.at/entscheidung/336570

    mlg Alexandra


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