Mittwoch, 3. Juli 2019

Recht vs. Rechtsbruch

von  it’s me



Otto Depenheuer, Christoph Grabenwarter (Hg.)
Der Staat in der Flüchtlingskrise
Zwischen gutem Willen und geltendem Recht

Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2016
ISBN 9783506785367
Gebunden, 272 Seiten – 26,90 EUR










Eine kurze Rezension eines Buches, das man gelesen haben sollte!

Zur Haltung der deutschen Politik meinen die Autoren, dass die „tieferen Ursachen in einer intellek-tuellen Fehlleistung gesellschaftlicher Eliten liegen, die sich auf einem romantischen Überschuss in deren politischen Handeln gründet“. Und mit Romantik kann man, wie es Achim von Arnim oder Eichendorff bewiesen, wunderbare Novellen schreiben, aber keine dem Volk dienende und zum Vorteil gereichende Politik betreiben.

Die Politik Merkels wirkt zuweilen wie „die Sehnsucht nach Erlösung der historischen Schuld des Nationalsozialismus und vom schlechten Gewissen wegen des relativen Wohlstandes in der wachstumsschwachen europäischen Staatengemeinschaft“. Außerdem dominieren bei Merkel und ihren Vasallen „politische Schönrederei und Hypermoral“, die man dem restlichen Europa auf-oktroyieren will. Dass in diesem unmöglichen Spagat zwischen zwischen Romantik und Recht zuerst das Recht auf der Strecke bleibt, möchte ich beweisen und dass danach die Romantik verschwindet, geht Hand in Hand mit dem Moment der Ernüchterung, wenn sich die Idylle vom rosaroten Ponyhof in Luft auflöst. 

Von dieser falschen Prämisse ausgehend ist es nicht verwunderlich, dass Merkel jede Menge Verfassungs- und Verwaltungsgesetze brach und noch immer bricht, sie ganz einfach ignoriert bzw. Gesinnungsdiktatur errichtete, gegen die nicht einmal aktive und ehemalige, hochangesehen Verfassungsrechtler ankommen. Klagen werden einfach ohne Angabe von Gründen nicht einmal angenommen, und das ohne Angabe von Gründen, was höchst unüblich ist. Dass Klagen von „einfachen“ Menschen noch weniger Chancen hätten, darf als verifiziert angenommen werden.

Im deutschen Grundgesetz ist die Rede vom „Nationalstaat“, und „dass die Identität des Staates als desjenigen Staates gemeint ist, in welchem sich das deutsche Volk als durch seine Geschichte, Kultur und Sprache geprägte politische Willensgemeinschaft organisiert hat.“

Kurzversion: deutscher Nationalstaat = deutsch sprechende, die hiesige Ethik verinnerlicht habende Autochthone, und es ist nicht irgendein beliebiges Volk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, sondern es ist das deutsche Volk. Und genau diesen Verfassungspunkt hat Merkel ausgehebelt, indem sie die Grenzen öffnete und einen Menschentsunami in Kauf nahm. Im Grundgesetz steht nämlich, dass die deutsche Souveränität gewahrt werden muss, wenn nötig durch Grenzen, Zäune oder mit Hilfe der Armee. Außerdem hat sie weder das Parlament noch die Bevölkerung gefragt, sondern eine Spontan-entscheidung getroffen, was einem extremen Gesetzesbruch gleichkommt und dem Grundgesetz rechtlich diametral entgegensteht. Das verfassungsmäßig verankerte Prinzip der nationalen Staatlich-keit erlaubt außerdem explizit nicht, dass eine Multikultigesellschaft oder ein Vielvölkerstaat ange-strebt werden darf. Dass Deutschland jetzt bereits multikulti ist und Parallellgesellschaften hat, steht außer Zweifel. Der Nationalstaat muss mit allen Mitteln erhalten werden und eine unkontrollierte Immigration gefährdet dies. Mit dem Grundgesetz ebenfalls unvereinbar ist, bei der Aufnahme von Flüchtlingen auf eine Obergrenze zu verzichten, wenn man davon ausgeht, dass sie dauerhaft im Land bleiben.

Artikel 79 Absatz 3 GG verlangt darüber hinaus, dass das Volk die Entscheidung darüber trifft, ob es statt in einem eigenen nationalen Staat in einem multiethischen und multikulturellen Staat leben will. Wie gesagt, dass Volk entscheidet — und nicht eine zerstörerische, psychotische Ex- (oder Noch-immer-) Kommunistin. Aber wer dagegen aufbegehrt oder gar die Verfassung bemüht, wird von der linksextremen, staatlich alimentierten Presse und von linken Organisationen sofort mit dem Nazi-mäntelchen stigmatisiert.

Was man noch ständig hört: Asylsuchende, Schutzsuchende, Kriegstraumatisierte, schon etwas seltener von Flüchtlingen oder Migranten. Dabei wäre es von Vorteil, würden die Politiker, allen voran Merkel und ihre Speichellecker, die eigene Verfassung kennten, die im Grundgesetz niedergeschrieben ist. Denn das GG gewährleistet im Artikel 16a ein Recht auf Asyl für politisch Verfolgte. 

Dieser Begriff deckt sich im Wesentlichen mit dem Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlings-konvention (Artikel 1), darunter fallen jedoch weder Wirtschaftsflüchtlinge noch Bürgerkriegs-flüchtlinge. Kein einziger Syrer hätte das Recht, in Deutschland zu sein, denn in Syrien herrscht ein Bürgerkrieg. Hätte sich Merkel an die Verfassung des Landes, deren Kanzlerin sie ist, gehalten, dann hätte Deutschland ein paar tausend echter Flüchtlinge und nicht mehr als 1 Million (Tendenz stark steigend), die kein Recht haben, in Deutschland zu sein, da sie sich illegal im Land aufhalten und sich nie integrieren werden, denn die dies würde die Akzeptanz der westlichen Werte, Gesetze, Ethik und den Umgang mit Frauen und Sexualität voraussetzen. Und die Erfahrung zeigt uns tagtäglich, dass Muslime — und die meisten Illegalen sind Muslime — damit massivste Probleme haben.

Und weiter geht’s mit den Verbrechen von Merkel: Der §18 des Asylgesetzes beschäftigt sich mit sicheren Dritt- und Herkunftsländern. Danach kann sich der Asylsuchende den Zufluchtsort seiner Wahl nicht aussuchen und hat keinen Schutzanspruch, wenn er auf der Flucht bereits anderswo Schutz erhalten hätte können. Artikel 16a Absatz 2 des GG sagt aus, wenn schon jemand in einem sicheren Drittland war, ist ihm die Einreise in die BRD zu verweigern. Das heißt somit, die deutsche Verfassung verbietet dem Flüchtling hiermit „Asyl à la carte“. Außerdem definiert das GG im Artikel 16a Absatz 3 sichere Herkunftsländer, die da unter anderem wären: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Marokko, Algerien, usw.

Da frage ich mich, wie es kommt, dass so viele aus diesen Ländern ein Asylverfahren bekommen und ein kosovarischer Arbeitsloser mit seinen zwei Frauen und acht Kindern auf Kosten des deutschen Steuerzahlers ein angenehmes Leben führt. Bei der Definition anderer sicherer Länder legen sich die Links-Grünen quer. Alle diese im Gesetz und in der Verfassung verankerten Paragrafen werden momentan nicht umgesetzt.

Und die Krönung zum Schluss: der Leiter des Referats für Ausländerrecht im Bundesministerium für Inneres, Christian Klos, hat in seinem Vortrag vom 5. November 2015 in Berlin von einem „kompetten Systemversagen“ gesprochen, und dass für 98% aller nach Deutschland strömenden Flüchtlinge die BRD gar nicht zuständig ist. Auch der noch aktive Vizepräsident des Bundes-verfassungsgerichts in Karlsruhe, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, sagte in einem Interview am 29. Juli 2017 der FAZ gegenüber unter anderem Folgendes:
„Notwendig wird allerdings eine neue Gewichtung von Freiheit und Sicherheit wegen der steigenden Bedrohung der Gesellschaft durch einen islamistischen Terrorismus. … Zu denken gibt, dass aus den Kreisen des Islam aus religiöser Motivation der Terror entsteht.“
Na bumm, das hat gesessen. Aber stellen Sie sich jetzt vor, Sie würden selbiges öffentlich von sich geben – die Anklage wegen Herabwürdigung einer Religion wäre sicher, ebenso die Anklage wegen Volksverhetzung.
„Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“
Nach deutschem Recht stünden nach seiner Aussage nur 0,5% der sogenannten Flüchtlinge das Recht auf Asyl zu, was für das Jahr 2015 auf nur 5.000 zugetroffen wäre und nicht auf Hunderttausende. Aber was kümmert das Merkel und Co? Solange dem Volk durch die gleichgeschaltene Systempresse diese Art von Information vorenthalten wird, herrscht halbwegs Ruhe. Und das ist es, was diese Volksverräter und Verbrecher wollen. Und ein Verbrecher ist eben einer, der Gesetze bricht ...



3 Kommentare:

  1. Wieder ein Volksverräter in der deutschen (Unrechts)Justiz:
    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-streit-um-abtreibungsparagrafen-urteil-gegen-kristina-haenel-aufgehoben-a-1275565.html

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  2. Deshalb gibt es ja in Buntschland den "Verfassungsschutz".
    Der schützt die Regierung vor der Verfassung, in Buntschland auch Grundgesetz genannt.

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  3. Daneben. Erstens sind es keine "Flüchtlinge", zweitens ist es keine "Krise".
    Wer von Flüchtlingskrise blödelt, den achte ich - diplomatisch ausgedrückt, für einen minderen Geist. So wie einen, der von Verschwörungstheorie sabbelt.

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