Freitag, 28. Juni 2019

»Legal — Illegal — Scheißegal«


... war bekanntlich immer schon die Devise der Linken. 

Beschlußfähigkeit eines Parlaments? Ach, das ist doch scheißegal, wenn bei der Abstimmung das rauskommt, was das Kartell der Altparteien will. Da kann man sich dann eben, wenn eine Frau Roth präsidiert, die Geschäftsordnung des Bundestages getrost rektal applizieren, die nämlich normiert:
§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit, Folgen der Beschlußunfähigkeit
(1)   Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Ein kurzer Blick in dieses Video bei 00:25 min. beweist evident, daß die Beschlußfähigkeit des Bundestages zum Zeitpunkt des AfD-Antrages zur Geschäftsordnung nicht gegeben war. Wer das Gegenteil behauptet, lügt schlicht und einfach.

Wenn diese Lüge dann auch mit einen nonchalanten »Wir haben hier oben miteinander diskutiert. Wir sind der Meinung, daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist« (ab 01:15 min.) auch noch amtlich als völlig in Ordnung festgestellt wird, dann fragt man sich doch, wo denn der Unterschied zwischen der angeblichen Demokratie in Deutschland und irgendwelchen halbdiktatorischen Bananenrepubliken besteht.


Offenbar keiner mehr.


7 Kommentare:

  1. werter lepenseur!
    wie der herr, so das gscherr, und warum soll sich das parlament an gesetze halten, wenn die raute des grauens diese ständig und nachweisbar (durch einige verfassungsrichter ) bricht. Deutschland ist am ende.

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  2. Dieses Videoschnipsel gehört unbedingt in die Dokumentation "Der Untergang der restdeutschen Demokratie", Kapitel "Beiträge der Grünen Pest".

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  3. Parlamentspräsidentin Roth als Rechtsbrecherin.
    Bitte nicht vergessen, dass, wer diese Person ins Amt gewählt hat und nichts unternimmt, sie jetzt unverzüglich aus diesem zu entfernen, diesen Rechtsbruch ausdrücklich billigt.
    CSUCDUSPD........
    Sind die nach diesem Vorfall beschlossenen Gesetze verfassungskonform zustande gekommen ?
    Irgendwann, der Zeitpunkt ist absehbar, sitzt diese Unperson allein auf ihrem Sessel, -kein Parlamentarier im Saal-, stellt die Beschlussfähigkeit fest und beschließt die Gesetzt alleine.

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  4. Bin neugierig, was die „Prüfung rechtlicher Schritte“ durch die AfD-Fraktion ergibt; denn
    Kommentator Iudex meint in der JF:

    „Wird sie (Anm.: die Beschlußfähigkeit) auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen“, heißt es in der Geschäftsordnung.
    Wenn das so gültig ist, dann hat Frau Roth rechtens gehandelt.
    „Wir (Anm.: der Sitzungsvorstand) haben hier oben miteinander diskutiert, wir sind der Meinung (Anm.: einmütig), daß die Beschlußfähigkeit gegeben ist“, erklärte die Grünen-Politikerin.
    Damit ist die Sache doch klar.
    Zur Verdeutlichung:
    Wenn nur fünf Hansel zur Abstimmung im Parlament sitzen und der Sitzungsvorstand einmütig meint, daß diese fünf mindestens der Hälfte der 709 Parlamentarier entspricht, dann ist das so.
    Wer hat sich so etwas ausgedacht?

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  5. Deutschländer29 Juni, 2019 11:28

    Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

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  6. @Deutschländer:

    Löschgrund: beleidigende Ausdrucksweise.

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  7. Noch eine interessante Ergänzung durch Jürgen Fritz:
    „Und nun verstehen wir auch besser, warum die Altparteien sich beharrlich weigern, irgendeinen AfD-Kandidaten zum stellvertretenden Parlamentspräsidenten zu wählen, egal wen die Alternative für Deutschland nominiert.“
    https://juergenfritz.com/2019/06/29/hammelsprung-rechtswidrig-verweigert/
    Wir haben fast drei Sekunden diskutiert und sind uns einig: 100 ist mehr als die Hälfte von 709. Ruhe jetzt!

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