Dienstag, 30. Januar 2018

Die Linksextremen entdecken das Bürgerliche Recht

von Fragolin

Es lebe die AfD! Ehrlich! Was die mit ihrer bloßen Existenz schaffen, ist schon ein Wahnsinn. Es werden Präzendenzfälle geschaffen, und die Linksfront in ihrem Furor merkt noch nicht einmal, wie sie sich mit ihren eigenen Argumenten das Wasser abgraben. Selbst der anfängliche Jubel über das NetzDG des ultralinken Pitbull Maas ist inzwischen saurem Aufstoßen gewichen, weil jetzt linksextreme Hetze und linksradikale Gewaltaufrufe ebenso von Fratzenbuch und Zwitscherbude gelöscht werden wie immer mehr migrations- und merkelablehnende Kommentare. Doch lernt die linksextreme Front irgendwas? Bis jetzt nicht.

Und so durfte ich gestern einen Kommentar von Herrn Prantl in seiner legendären Alpenpravda konsumieren, der mir wirklich einen schönen Abend bescherte. Denn er hat Recht. Absolut sogar. Jedes seiner Worte zur Begründung, warum man AfD-Mitglieder offen diskriminieren und aus Vereinen aussperren darf, ist absolut wahr. Man lese und staune:

Darf ein Fußballverein Aufnahmeanträge ablehnen? Die juristische Antwort ist klar: Er darf. Bei der Aufnahme in den Verein handelt es sich um einen Vertrag, einen Eintrittsvertrag - und der Verein ist nicht verpflichtet, jeden Bewerber zu nehmen. Es gilt die Vertragsfreiheit. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verein dem Antrag zustimmt. Das ist keine Diskriminierung, das ist Recht: Ein Verein kann sich aussuchen, wen er zum Mitglied haben will. Eine Pflicht zur Aufnahme ergibt sich nur, wenn dies in der Satzung ausdrücklich geregelt ist. Ansonsten kann der Verein nicht gezwungen werden, Querulanten, Problembären oder sonst ihm missliebige Personen aufzunehmen. Ausnahmen kann es dann geben, wenn der Verein Monopolstellung hat, und der Bewerber (zum Beispiel, weil er aktiver Sportler ist) auf ihn angewiesen ist, um bei Wettkämpfen antreten zu können. Dann wäre Ablehnung rechtsmissbräuchlich. Das ist nicht die Konstellation bei den derzeitigen Streitigkeiten.“

Es genügt ja, Sympathisant zu sein. Man muss nicht aktiv sein, allein einem anderen Verein anzugehören oder nur ihn für wählbar zu halten, in dessen Reihen und an dessen Rändern es zu inhumanen Unappetitlichkeiten kommt, reicht aus.
Gut so.

Denn jetzt kommen wir nochmal auf den Punkt zurück, ob ich als Unternehmer eine Bekopftuchte oder einen Fusselbart ablehnen darf, weil sie oder er sich zu einer als Religion verkleideten Ideologie bekennt, die sich nicht nur auf ein Buch beruft, dessen hauptsächlicher Inhalt aggressive Eroberung und Vernichtung der Ungläubigen ist, sondern derer aktiver fundamentaler Rand für den Hauptanteil an zigtausenden Terrortoten in den letzten Jahren Verantwortung trägt. Sympathie zu diesem Verein ist mit den hohen humanistischen Standards in meinem Unternehmen leider nicht vereinbar, deshalb muss ich offensichtlich bekennende Muslime leider außen vor lassen, kaufe nur bei Lieferanten die keine Muslime beschäftigen und verkaufe auch nicht an muslimische Kunden.
Und wenn ich das samt dem Hinweis auf den solches begründenden Kommentar eines Herrn Prantl auf die website meines Unternemehnes stelle und das anonym der Kahane-Stasi melde, bin ich mal gespannt, was der Herr Prantl daraus macht. Ob er das genauso verteidigt, wie er müsste, wenn er objektiv wäre.
Gut, ich weiß, die Worte „Prantl“ und „objektiv“ in einen Satz zu häkeln erfordert eine speziell gekrümmte Nadel aus rotem Weichgummi, aber ich lasse das jetzt mal so stehen.

Dafür nehme ich mir mal den Anfang von seinem oben zitierten Absatz vor und formuliere ein bisschen um:

Darf ein Unternehmen Bewerbungen ablehnen? Die juristische Antwort ist klar: Es darf. Bei der Aufnahme in ein Unternehmen handelt es sich um einen Vertrag, einen Beschäftigungsvertrag - und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, jeden Bewerber zu nehmen. Es gilt die Vertragsfreiheit. Der Vertrag kommt nur dann zustande, wenn das Unternehmen der Bewerbung zustimmt. Das ist keine Diskriminierung, das ist Recht: Ein Unternehmen kann sich aussuchen, wen es zum Mitarbeiter haben will. Eine Pflicht zur Aufnahme ergibt sich nur, wenn das Unternehmen ein Staatsunternehmen oder eine Behörde ist, das bzw. die dem Diskriminierungsverbot des GG Art.3(3) folgen muss. Ansonsten kann das Unternehmen nicht gezwungen werden, Querulanten, Problembären oder sonst ihm missliebige Personen aufzunehmen.“

Passt schon. Haben Ultralinke langsam begriffen, wie das bürgerliche Privatrecht funktioniert? Weil sie es rein zufällig mal für sich entdeckt haben, es ihnen nützlich scheint? Na dann, bitte, mir soll es recht sein, dass mich solche Linksfanatiker endlich verstehen, wenn ich ihnen das Vertragsrecht zitiere, zur Not mit Hinweis auf einen ihrer Schreibknilche, der das schon mal auch für Linke verständliche Weise formuliert hat.

Seine penible Aufzählung des Grundgesetzes, das übrigens für Vereine ebenso irrelevant ist wie für Privatunternehmen, denn das GG nimmt den Staat gegenüber dem Bürger an die Kandare und nicht umgekehrt, also garantiert dem Bürger seine Rechte gegenüber dem Staat und begründet nicht Forderungen des Staates an den Bürger, hat eine kleine Lückenpressenlücke: die politische Anschauung. Der Artikel 3 Absatz 3 des GG ist da recht eindeutig:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Wie gesagt, das GG ist der Schutzschild des Bürgers gegen den Staat, das gilt also nicht für private Vereine, aber eben auch nicht für dem Privatrecht unterstehende Privatunternehmen.
Der Herr Prantl hat ja schon korrekt auf das Vertragsrecht verwiesen.
Danke für diese Klarstellung, Herr Prantl!
Ich gehe jetzt mal das Muselverbot für meine Firma online stellen.
Und linke Querulanten werden sowieso beim ersten Mucks gefeuert.

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