Mittwoch, 25. Januar 2017

Die Rosenheim-Cops


von Fragolin

"Die Grünen toben und fordern Verbote. Nun gut, das ist eigentlich auch das Einzige, zu dem sie in der Lage sind.
Schon eine Weile eingeschossen haben sie sich auf Xavier Naidoo, unsereinem bekannt geworden durch nette schmusige Titellieder für Asterix-Filme, aber für Kenner sicher ein ganz Großer der, ach Ich-weiß-nicht-wie-sich-das-nennt-Musik. Ist nicht unbedingt das, was ich meinen Gehörgängen antue. So what, jedem Tierchen sein Plaisierchen, soll doch jeder trällern wie er will; immerhin hat niemand jemanden gezwungen, Geld für seine Platten auszugeben, aber er hat doch einige davon verkauft, und auch der Besuch seiner Konzerte ist eher freiwillig. Aber so einfach ist das für die Grünen nicht. Das Prinzip der Freiwilligkeit kapieren die einfach nicht. Muss sowas wie ein ideologischer Gendefekt sein.

Jetzt will der Barde also bei einem Sommerfestival in Rosenheim auftreten, aber die Grüne Jugend besinnt sich auf gute deutsche Traditionen, und will diesen angeblich homophoben, rassistischen und intoleranten Trällerheini glattweg verbieten. Sie haben eben nichts gegen homophobe, rassistische und intolerante Männer, sonst würden sie nicht zigtausende von denen am Bahnhof mit Jubel empfangen und mit Bärchen bewerfen, aber singen sollten die nicht. Da rufen sie die Rosenheim-Cops und wollen Hand- oder besser Maulschellen klicken sehen."

Mehr dazu hier.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.