Mittwoch, 5. Oktober 2016

Virtual Reality

... soll bei den letzten KZ-Wärter-Prozessen helfen, frohlockt DiePresse. Nun ja, Beeilung ist angesagt, sonst stehen die letzten Beschuldigten (die ja bei einem Kriegsende vor über 71 Jahren inzwischen locker 90+ sein müssen) vor dem letzten Richter, statt zur Befriedigung der Antifantenstatistik vor einem irdischen ...

"Virtual Reality" als Prozeßhilfe, um Tattergreise nach mehr als 70 Jahren zu lebenslänglich zu verurteilen, ist in der Tat eine bestechende Idee (fragt sich nur: von wem bestochen ...), v.a. angesichts der Tatsache, daß der Mittäterschaftsbegriff inzwischen so cirka auf "Mittäter von Mittätern von Mitttätern von Mittätern" ausgedehnt wurde. Unlängst erst wurde bekanntlich geurteilt: wer in einer KZ-Buchhaltung arbeitete ... ... ist Mittäter! 

Das ist ausbaufähig und sollte doch nicht auf Auschwitz & Co. beschränkt bleiben! Also: wer in der Buchhaltung des Pentagon (oder der deutschen Bundeswehr) arbeitet, ist auch nach 70 Jahren noch wegen eines Drohnenangriffs in Afghanistan zu verknacken. Oder im Fall Pentagon: wegen des Fortbetriebs des Lagers in Guantanamo. Die Mitarbeiter der PR-Agentur, die für IM Erika den Stehsatz "Wir schaffen das!" kreiert haben, sind auch nach 70 Jahren für ermordete Raub- & Vergewaltigungsopfer von "Schutzsuchenden" zur Verantwortung zu ziehen. Hei, das wird ein Spaß, wenn Mutti aus Chile per Kidnapping-Kommando wie weiland Eichmann aus Argentinien entführt, und vor ein Nürnberger Gericht gestellt wird! Denn wenn ein Auschwitzer Buchhalter mitschuld ist an der Ermordung von Gefangenen (obwohl er bloß mit der Addition von Zahlenkolonnen, statt mit Todesurteilen, geschweige denn mit Hinrichtungen beschäftigt war), dann auch eine "Willkommen!" plärrende Bundeskanzlerin, die verfassungs- und gesetzwidrig die Staatsgrenzen für offen erklärte und Grenzkontrollen sistierte, und dadurch die Einreise von Terroristen wesentlich erleichterte, mitschuld an den Verbrechen, die jene begehen. 

Und vielleicht wird dieser Prozeß dann noch weitaus vollkommenere Realitätssimulationen kennen als jene, die heute das Lager Auschwitz darstellen ...

Juchheißa! Schöne neue Welt, die solche Spiele hat! Virtual Reality zur Wahrheitsfindung und virtuelle Mittäterschaften in Kriegsverbrechensprozessen: weit hat es der Rechtsstaat gebracht!

Die Beteiligten können stolz sein ...

4 Kommentare:

  1. Warum nicht gleich "Antifa Go" für´s Smartphone entwickeln?

    Dann fackeln die Kiddis wenigstens keine Autos mehr ab :3

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  2. Keine Glosse: Schulhausaufgabe meiner Tochter: "Wenn bis zum Jahre (ca. 2000) in der BRD soundsoviel hundert Kriegsverbrecher aus den KZ wegen durchschnittlich nachgewiesenen (ca. 150) Morden an Juden verurteilt wurden, wie viele von 6 Millionen Morden blieben dann ungesühnt und 2., wie viele Täter blieben dann unbestraft?

    Antwort: Die hier zu errechnenden Zahlen lauten 1. ..., 2. ...
    Die Frage kann aber aufgrund der Informationen in der Fragestellung nicht beantwortet werden, da die Zahlen von Verurteilungen in der DDR, in Österreich und im nichtdeutschen Ausland, insbesondere in den Staaten der Sieger, die Zahlen von bei der Befreiung ohne Prozess sofort Liquidierten
    (eig. Anm.: sogar in US-Spielfilmen dargestellt),
    der in alliierter Kriegs- und Strafgefangenschaft Umgekommenen
    (eig. Anm.: bewusst neutral formuliert)
    und der in letzten Kämpfen gefallenen Angehörigen des Personals der KZ nicht genannt wurden.

    Reaktion der Lehrerin: Erstaunen, Zustimmung durch kurzes Nicken, schneller Übergang zum Unterrichtsstoff.

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  3. Ich finde es unangemessen, dass der hiesige Blogdiktator mir meine Idee klaut!
    Ich rege aber an, die dann stattfindenden Verfahren nicht in Nürnberg, sondern in Dresden, zu Ehren der zuerst laut und vernehmlich aufbegehrenden Sachsen stattfinden zu lassen. Alternativ käme auch Plauen in Frage, dass bereits 1989 noch vor Leipzig eine Montagdemo hatte und auch weiter für seinen Widerstandsgeist bekannt ist.
    Juristisch bleibt mitzuteilen, dass der (deutsche) Bundesgerichtshof bislang nicht abschließend entschieden hat, ob eine Beihilfe (in Österreich wohl eine Form der Mittäterschaft) überhaupt genauso unverjährbar ist wie die Täterschaft selbst. Daran gibt es erhebliche Zweifel; das Demjanjuk-Urteil von München konnte wegen des rechtzeitigen Ablebens des Delinquenten nicht rechtskräftig werden. Ich habe aber keine Zweifel, dass der Saint-Just aus Ludwigsburg das durchprügeln wird und kein Bundesrichter das Rückgrat hat, hier anders zu entscheiden. Das ist bei einer Gerichtspräsidentin, die sich in aller Öffentlichkeit für ihre Vorgänger schämt, aber auch kein Wunder.
    Sehr lustig ist aber auch die Lobhudelei fürs bayerische LKA, dessen Chef Mario Huber gerade ein Verfahren wegen Beweismittelmanipulation am Hals hat und der der Leiter(!) der wieder aufgenommenen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat 1980 war - der Abschlussbericht zum ersten Verfahren ist im Internet zu finden; einen rechtsextremen Hintergrund, wie "die Presse" pflichtschuldig zu behaupten sich beeilt, konnte man schon damals nicht beweisen, weil es ihn nicht gab und die Ermittler das auch sehr schnell wussten.
    Einfach nur erbärmlich, der Bericht und die allermeisten Kommentare. Faktenresistent aber die Götzendienerei stimmt....

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  4. Ich finde es unangemessen, dass der Blogbesitzer mir meine Idee klaut...
    Juristisch erlaube ich anzumerken, dass es bislang noch keine Entscheidung des (deutschen) Bundesgerichtshofes darüber gibt, ob eine Beihilfe zu einer unverjährbaren Tat ihrerseits überhaupt gleichfalls unverjährbar ist. Das ist nämlich keineswegs unumstritten. Zuletzt wurde es beim Demjanjuk-Urteil aus München versucht, die Entscheidung wurde aber nicht rechtskräftig, weil der Delinquent glücklicherweise rechtzeitig verstarb. Ich bin aber guter Hoffnung, dass diesmal alles glatt laufen wird; der Lebenslauf des aktuellen Ludwigsburger Führers und die Präsidentin des BGH, die ohne Schmerz öffentlich ihre Amtsvorgänger in den Schmutz zieht, werden jeden Strafsenat dreimal überlegen lassen, ob hier Recht gesprochen oder doch nur eine Entscheidung gefällt wird.
    Sehr lustig im Übrigen der bemühte Hinweis mit Lobhudelei der "Presse" auf das bayerische LKA, dessen Chef Mario Huber sich gerade einem Verfahren wegen Beweismittelmanipulation ausgesetzt sieht. Genau der Huber, der die neuerlichen Ermittlungen zum Oktoberfestattentat 1980 leitet(e), von dem schon sehr bald feststand, dass es eben keinen rechtsextremen Hintergrund hatte. Der Abschlussbericht und Vieles mehr sind im Internet zu finden.
    "Die Presse" darauf hinzuweisen habe ich mir erspart; da Kommentierung nur mit Anmeldung möglich ist und ich die Jungs von der GSG 9 grundsätzlich mag, meine Türklingel aber defekt ist und ich morgens um sechs regelmäßig noch schlafe.
    Im Übrigen wäre es wohl verschenkte Liebesmüh, wie die allermeisten Kommentare der "Schuldti-Kultis" dort zeigen. Religiösen braucht man mit Fakten nicht kommen.

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