Montag, 15. August 2016

Auf zum Kinderschänden!

Die offiziöse "Wiener Zeitung" berichtete, versteckt unter anderem Kleinkram rechts unten im Inneren der aktuellen Wochenend-Printausgabe (Seite 7). In der Onlineausgabe war die kurze Notiz so gut versteckt, daß sie nicht einmal durch Volltextsuche zu finden war. Nun ja - vermutlich nur ein Zufall ...

Das Magazin heute.at bringt die Nachricht etwas "sichtbarer":

Der türkische Verfassungsgerichtshof kippte eine bisherige Bestimmung, die alle sexuellen Kontakt mit Kindern unter 15 Jahren als sexuellen Missbrauch einstufte. Die Entscheidung wurde bereits im Juli getroffen, doch wegen des Putsch-Versuchs gegen Präsident Erdogan ging diese bedenkliche Entwicklung unter.


Ein Bezirksgericht hatte die Höchstrichter angerufen, da die bestehenden Gesetze keinen Unterschied zwischen den unterschiedlichen Altersgruppen machten, berichtet die englischsprachige Seite der Tageszeitung "Hürriyet".

Bei Missbrauch werde kein Unterschied zwischen einem 14-Jährigen und einem 4-Jährigen gemacht, argumentierte das Bezirksgericht. 12- bis 15-Jährige können die Bedeutung von Sex verstehen, aber rechtlich gesehen keine Zustimmung dazu geben. Es liege daher eine Ungleichbehandlung vor, die man nun beseitigen wollte.

Das Verfassungsgericht stimmte mit sieben zu sechs Stimmen dafür, das bisherige Verbot von Sex mit Kindern unter 15 Jahren zu kippen. Die neue Regelung wird am 13. Jänner 2017 in Kraft treten.



"Straffreiheit für Kinderschänder"
 
Die Proteste von verschiedenen Organisationen, etwa für Menschen-, Kinder- oder Frauenrechte, sind aber groß. Es wird befürchtet, dass so eine Vielzahl von sexuelle Missbrauchsfällen unbestraft bleiben. Professor Aysun Baransel, Generalsekretär des Vereins zur Verhinderung von Kindesmissbrauch und -vernachlässigung, gab zu bedenken, dass eine derartige Zustimmung zum Sex wohl unter Gleichaltrigen akzeptiert werden kann, es allerdings unmöglich sei, von Zustimmung zu sprechen, wenn etwa ein 60-Jähriger und eine 15-Jährige betroffen sind.

"Das Wichtigste ist, dass wenn man diese neue Bestimmung nicht sofort überdenkt, Kinderschänder frei herumlaufen können, weil es kein neues Gesetz dazu gibt", so Baransel. Mehrere Organisationen überlegen nun, den Fall vor das Europäische Gericht für Menschenrechte zu bringen.
(Quelle)
Die Türkei reagiert inzwischen. Mit einer Demarche, zu der sie den österreichischen Geschäftsträger in Ankara ins Außenministerium zitierte. Wegen eines "anstößigen Berichts", welcher im Newsticker am Wiener Flughafen unter der Schlagzeile "Türkei erlaubt Sex mit Kindern unter 15 Jahren"lief. In Wahrheit sei das alles ganz anders, es gehe (und hier wird die Kurier-Berichterstattung etwas konfus) darum, daß die bisherige Regelung nicht zwischen 4-jährigen und 14-jährigen unterschieden hätte (und in Zukunft daher das Petting von Jugendlichen zwischen 12 und 15 straffrei bleiben sollte), jedoch gleichzeitig, daß diese Aufhebung nicht bedeute, daß Pädophilie in Zukunft straffrei bliebe, sondern ganz im Gegenteil schärfer bestraft würde.

Na schön - entscheiden Sie sich bittesehr, was jetzt sein wird. Und die besorgte Reaktion von Kinderrechtsexperten erscheint diesfalls auch etwas seltsam, denn warum sollten diese sich über einen so harmlosen Sachverhalt dann besorgt gezeigt haben? Was den Verdacht nährt, daß nicht deren seinerzeitige Reaktion, sondern die nun folgenden Beschwichtigungen der Regierung nicht der Wahrheit entspricht.

Aber wo, bitteschön sind in den letzten Tagen eigentlich die Lichterketten und flammenden Aufrufe all unserer GrünInnen und SozInnen geblieben, die sich doch sonst so gern "besorgt", "betroffen" und "engagiert" geben? Wo bleiben die Aufschreie in den "Sozialen Medien" (sie sich seinerzeit über ein ungelenkes Kompliment eines FDP-Kandidaten wochenlang ereifern konnten), wo die empörten Schlagzeilen der Systemmedien?

Dröhnendes Schweigen im Walde! Offenbar gibt es einen mentalen Konflikt zwischen dem Bemühen, durch möglichst viel Musel-Zuzug die verhaßte abendländische "patriarchalische"  Gesellschaftsform auszurotten, und der Erkenntnis, daß all die hochgejazzten, schröcklichen "Diskriminierungen" von Frauen hierzulande ein (im Wienerischen trefflich so bezeichneter) "Lercherlschaß" sind gegen das, was durch die drohende Schariagesetzgebung demnächst "state of the art" sein dürfte.

LePenseur braucht es im Grunde nicht zu kratzen ... ihn wird schon keiner mißbrauchen: zu alt, zu schlau, zu gut bewaffnet!

Aber eure Töchter kann's betreffen, liebe Quotenfrauen, die ihr da von "gläsernen Decken" und "gender gaps" schwadroniert, und dabei überseht, daß das alles im Gegensatz zu einem Zwangs-Quickie auf der U-Bahn-Toilette bloß Luftpuderei ist.

Lean back and enjoy, liebe Kampfemanzen!

Quidquid  agis,
prudenter agas
et respice finem

... sagten in derlei Fällen die alten Römer.

Doch um das zu verstehen, müßte man halt Latein, statt nur Emanzen-Chinesisch können ...

1 Kommentar:

  1. Wie viele sind mit 14 noch Jungfrau?
    In manchen südamerikanischen Staaten darf man mit 12 heiraten, in D mit 16, auch gegen der Eltern Willen.
    Kinder im Kleinkinderalter betreiben sowieso ungestraft "Petting" miteinander, wenn Eltern nicht eingreifen, was eher schädlich sein dürfte.
    Angehörige mancher Naturvölker wären mit 16 möglicherweise schon unfruchtbar (Pygmäen).

    "Verführung", die aber, wie bei uns (14 - 16) nicht allein aufgrund Altersunterschied unterstellt werden kann und Gewalt oder Zwang sind und bleiben strafbar, Vergewaltigungen hängen nicht vom Alter ab.

    Eine nüchterne und differenzierte Betrachtung des Komplexes ist m.E. vielen aufgrund ihrer verdrängten Anteile und Neigung zur Projektion nicht möglich, täte aber Not.
    Absurd scheint mir, Kindern und Jugendlichen zu unterstellen, sie besäßen keinen eigenen Willen.
    Ich erinnere mich da meiner Jugend (und meiner Schwimmlehrerin) anders.

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