Samstag, 29. Dezember 2012

»Ab Jänner: ORF-Mitarbeiter laut Gesetz "Amtsträger"«

... titelte gestern »Die Presse« (der Artikel war, selbstmurmelnd, eine Abschreibübung aus der APA):

Nun kennt man aus dem Möbelpackergewerbe (und bei den Herrenschneidern) den Begriff »Rechtsträger« (bzw. »Linksträger«), aber das bezieht sich jeweils auf etwas anderes, lassen wir mal dahingestelt, was ... ... aber was, bitteschön, macht so einen ORF-Teleprompter-Papagei zum »Amtsträger«?
Das neue Korruptionsstrafrecht nimmt ab Jänner auch den ORF in die Pflicht. ORF-Beschäftigte gelten künftig laut Gesetz als "Amtsträger", für die es bei Vorteilsannahmen und Vorteilszuwendungen strenge Verhaltensregeln gibt. Eine entsprechende interne Anweisung von Generaldirektor Alexander Wrabetz, die noch strenger ist, als es das Gesetz vorsieht, ging dieser Tage an alle Dienstnehmer des öffentlich-rechtlichen Senders. Darüber hinaus wurde Pia Scheck-Kollmann zur Compliance-Verantwortlichen des ORF bestellt.
Aha. Das sind wir doch gleich im Bilde. In Zukunft wird also der ORF keiner Korrumpierung mehr zugänglich sein. Wenigstens keiner solchen, wie nachstehend:
Einladungen zu Restaurantbesuchen, Veranstaltungen und Reisen oder die Bereitstellung von Leihgeräten und Testautos bedürfen künftig der vorherigen Genehmigung durch die jeweiligen Dienststellenleiter und die neue Compliance-Verantwortliche. Das Annehmen von Vorteilen bis zu einer Wertgrenze von 100 Euro ist dabei nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Ab 100 Euro is dies ohnehin gänzlich verboten. Geringwertige Aufmerksamkeiten wie Kalender, Kugelschreiber oder andere Reklameartikel sind vom Geschenkannahmeverbot ausgenommen.
Kugelschreibergeschenke sind also weiterhin möglich — und das ist auch gut so, damit die ORF-Redaktion in Zukunft wie bisher die Zurufe aus der SPÖ-Zentrale fleißig mitschreiben kann, um daraus die »aktuellen Meldungen aus der Innenpolitik« zu basteln, die uns den Genuß der täglichen »Zeit im Bild« zu versüßen verstehen. Aber es kommt nun sogar noch restriktiver!
Auch Einladungen, die ausschließlich dienstlichen Interessen dienen, dürfen erst nach Genehmigung angenommen werden. Dazu gehören etwa Pressekarten für verschiedene Veranstaltungen. Einladungen zu Veranstaltungen ohne vorherrschenden geschäftlichen Charakter dürfen ORF-Beschäftigte künftig gar nicht mehr annehmen. Eine Ausnahme bilden dabei Veranstaltungen, die Repräsentationszwecken dienen. Auch hier bedarf es freilich im Vorhinein der Genehmigung
... von der freilich auszugehen ist, wenn es sich um eine Einladung zum beliebten Bundeskanzlerfest in Altmannsdorf handelt, oder sonst was aus dem Dunstkreis der Löwelstraße.

Bis dato wußte man, daß die ORF-Journalisten sich für ihre Karriere beim ORF von der SPÖ jederzeit kaufen lassen. In Zukunft wissen wir auch, daß das an sich schon strafbar wäre, aber dank einer fest in roter Hand befindlichen Staatsanwaltschaft, mit Sicherheit nicht verfolgt wird. Auch das ist ein Erkenntnisfortschritt, wenn auch kein erfreulicher ...

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