Montag, 26. November 2012

Die Zwickauer Schmierenkomödie wird immer dreister

... und damit steigt auch die Neigung der Systempresse zu immer abenteuerlicheren Schlagzeilen und zu immer peinlicherem Schweigen über die hanebüchenen Widersprüche in der offiziellen Darstellung der »NSU«-Geschichte (die angesichts dieser Umstände als »Fall« zu bezeichnen juristisch schon eine unangemessene Vorverurteilung wäre — es sei denn mann meinte damit den »Fall Geheimdienste«, der es weit eher sein dürfte ...)

Nun entblödet sich also auch nicht eine der angeblich führenden Qualitätszeitungen Deutschlands, die FAZ, folgendes als Meldung zu verbreiten:
Rechtsterrorismus
Anwältin von mutmaßlichem NSU-Unterstützer tief in rechtsextreme Szene verstrickt

23.12.2011 · Nach F.A.S.-Informationen war die Anwältin des wegen mutmaßlicher Unterstützung der Zwickauer Terrorzelle inhaftierten ehemaligen NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben tiefer als bisher bekannt in die rechtsextremistische Szene verstrickt.
Wow! Welche Neuigkeit! Die Anwältin eines mutmaßlichen »Rechtsterroristen« entstammt nicht dem linkterroristischen Lager. Wer hätte das gedacht! Übrigens: Alice Schwarzer ist kein Hausmütterchen. Der Papst ist römisch-katholisch. Sensationell! Bitte mehr von solchen Meldungen ...

Ein FAZ-Leserbriefschreiber namens Karsten Schramm brachte es auf den Punkt:
So. Nun wissen wir also, dass die Anwältin der Rechtsradikalen keine Linksradikale ist

Wie wäre es, wenn wir langsam mal wieder auf den Ausgangspunkt zurück kämen? Ich hätte da nämlich ein paar Fragen:

Welche Nummer hat die angebl. Mordwaffe Ceska 83?
Wurde mit dieser Ceska 83 ein Beschusstest durchgeführt?
Welches Ergebnis brachte dieser?

Wann wurde das Feuer in Zwickau entdeckt?
Welchen Eindruck vom Ausmaß des Brandes hatte der Entdecker zu diesem Zeitpunkt?
Wann wurde die Feuerwehr gerufen?
Wann traf die Feuerwehr am Brandort ein?
Wann begannen die Löscharbeiten?

Wann ist die Wohnung explodiert?
- vor oder nach Eintreffen der Feuerwehr?
- vor oder nach Beginn der Löscharbeiten?

Wie, das wissen Sie nicht?
Dachte ich mir.
Und wir werden es nie erfahren. Das BKA gibt keine Auskunft - und die "vierte Gewalt" fragt erst gar nicht.
LePenseur schlägt vor, Herrn Karsten Schramm mit den weiteren Ermittlungen in diesem Fall zu betrauen. Vielleicht in einer Kommission, zu der auch die Autoren von »Politplatschquatsch« und »Morgenländers Notizbuch« beigezogen werden sollten, die inzwischen schon einige Expertise in der Beurteilung dieser Story haben. PPQ bringt außerdem realsatirisches Insiderwissen mit, und Kollege Morgenländer als ausgewiesener Literaturexperte kann die uns erzählten Geschichten mit Sicherheit nicht nur kriminalistisch, sondern auch literarhistorisch einordnen. Im Sinne der Wahrheitsfindung wäre all das vermutlich weitaus zielführender als die Pseudoermittlungen von Staatsorganen, die die einen Staatsorgane decken wollen, indem sie andere Staatsorgane behindern. Und, wenn das alles nichts hilft, einfach die Akten schreddern. Oooops!

Nicht ganz im Sinne der Systemparteien und ihrer redaktionellen Handlanger wäre es freilich, das muß man schon offen zugeben. Nun, und genau das soll den Leuten wenigstens deutlich gesagt werden. Auf diesem Blog, zum Beispiel ...

5 Kommentare:

  1. "LePenseur schlägt vor, Herrn Karsten Schramm mit den weiteren Ermittlungen in diesem Fall zu betrauen."

    ... was ich gern täte.

    Zur Person: Ich hatte mir erlaubt, in der FAZ als KarstenSchramm zu posten.
    Danke für die Blumen.

    AntwortenLöschen
  2. Also das ist ein grossartiger Beitrag!

    Allerdings vermute ich, dass sich die Ermittlungsbehörden durch Ihre Fragen, beginnend nach der Seriennummer der Mordwaffe, nicht allzu sehr zu einer Antwort genötigt fühlen werden. Fragen nach Details bei den Beweismitteln und Asservaten werden von den Staatsanwaltschaften und der Polizei aus guten -ermittlungstaktischen- Gründen, so gut wie nie beantwortet.
    Und auch die anderen Fragen, die hier gestellt werden, sind bis zur Verlesung der Anklageschrift sicher nicht zur Beantwortung in der Öffentlichkeit geeignet.
    Die Öffentlichkeit hat aber selbverständlich Anspruch auf Beantwortung dieser Fragen, wenn Anklage erhoben worden ist. Dann werden diese Fragen ganz bestimmt von Amtsanklägern und Verteidigern vor einem ordentlichen Gericht gestellt, diskutiert und -vielleicht- beantwortet werden. Man nennt das auch Prozess.
    Vor Anklageerhebung hat niemand ausser den direkt Betiligten wie Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei diesen Akten/Asservaten etwas verloren. Es würde die Verteidigungsmöglichkeiten zu sehr beeinträchtigen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ehrlich, ich hätte es persönlich genommen, wenn das übliche Störfeuer ausgeblieben wäre.
      Dieses ist sogar, man fühlt sich geschmeichelt, anders als gewohnt. Durchaus ein Novum in diesem Bereich, dass der Autor keine Beleidigungen absondert und die Kritiker nicht mal ansatzweise zu Nazis erklärt.
      Insoweit vielen Dank für Ihre Zurückhaltung, lieber Anonymus.

      Noch mehr Dank würde folgen, wenn Sie darüberhinaus erläutern würden, wie Ihre zutreffende Feststellung
      „Vor Anklageerhebung hat niemand ausser den direkt Betiligten wie Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung bei diesen Akten/Asservaten etwas verloren.“
      mit der Tatsache zusammengeht, dass alle Zeitungen und Sender über den Inhalt der Akten ausführlich (bin hin zu Zschäpes privatem Internetnutzungsverhalten) berichtet haben und wie es mit dem Rechtsstaat zusammenpasst, dass die Staatsanwaltschaft nicht in einem einzigen Fall ein Ermittlungsverfahren gegen diese Täter eingeleitet oder wenigstens die Tatsache der Aktenherausgabe dementiert hat.
      Oder wenn Sie uns (da Sie schon mit dem „Man nennt das auch Prozess“ den Fachmann erkennen lassen) aufklären würden, mit welchem Recht nicht nur vor einem rechtskräftigen Urteil, sondern sogar Monate vor dem Beschluss über die Zulässigkeit der Anklageerhebung der verehrte Herr Bundespräsident, die verehrte Frau Bundeskanzlerin, der Bundestag und mehrere Landtage Beate Zschäpe verurteilt haben; und zwar mit Urteilen, die man im Hinblick auf die faktisch unwiderruflichen Opferentschädigungen und die Aufträge der Untersuchungsausschüsse durchaus als nicht revidierbar werten kann.

      Aber das wäre wohl zu viel des Guten, ich weiß. Man kann (stimmt´s Herr Polykrates?) nicht alles haben.
      Deshalb lassen wir es für heute gut sein und freuen uns einfach mal über die kleinen Dinge.

      Löschen
  3. Justizerfahrener28 November, 2012 12:23

    "Dann werden diese Fragen ganz bestimmt von Amtsanklägern und Verteidigern vor einem ordentlichen Gericht gestellt, diskutiert und -vielleicht- beantwortet werden. Man nennt das auch Prozess."

    Schon bei normalen Strafprozessen ist es üblich, daß der Richter gut Freund mit dem Staatsanwalt ist und vor der Verhandlung das Urteil fix und fertig geschrieben hat. Alle Fragen, welche dieses Vor-Urteil fragwürdig erscheinen lassen würden, läßt der Richter nicht zu.

    Verlassen Sie sich darauf, ich war bei mehr Prozessen dabei als Sie.

    Umso gewisser wird der vorsitzende Richter in diesem hochpolitischen Prozeß gewisse Fragen einfach nicht zulassen.

    Falls die Anwältin eine Heldin ist und darauf besteht, diese Fragen zu stellen, wird sie aus dem Gerichtssal entfernt.
    Und in weiterer Folge ihre Zulassung verlieren.

    Das alles selbstverständlich unter dem Beifall sämtlicher Journaillen.

    Und nachdem die Zschäpe bereits medial und von allen Würdenträgern schuldig gesprochen worden ist, wird sich auch ein mutiger Richter nicht mehr getrauen sie freizusprechen.

    Die Angeklagte wird vermutlich "Selbstmord begehen", vielleicht schon vorm Prozeß, vielleicht bald danach. So wie (in Österreich) Franz Fuchs und Udo Proksch weiß sie zuviel; es bestünde die Gefahr, daß sie dieses Wissen an andere Häftlinge oder Wärter weiter gibt.

    Proksch starb übrigens "während einer Herzoperation". Er hatte es zu weit getrieben, indem er SPÖ-Granden mit Sexfotos aus seinem Club erpressen wollte. Hätte er das bleiben lassen, hätte er die OP überlebt, und wäre wegen guter Führung und "Haftunfähigkeit" (wie Elsner) längst auf freiem Fuß.

    AntwortenLöschen
  4. @Justizerfahrener:

    Nun, warten wir noch ab, ob Elsner mit seiner jüngst eingebrachten Klage in den USA sein bereits bestehendes Herzleiden nicht zu einem schnellen Abschluß bringt, und auf einen Schlag alle weiterer Gefängnisdrohung enthoben wird. Tiefergelegt, sozusagen, um ein paar Meter unter die Erdoberfläche.

    Was Sie über die Prozesse in unseren »Rechtsstaaten« (die man getrost Linksstaaten nennen sollte) schrieben, ist leider nur zu plausibel. Sonst wären die gehäuften Skandalentscheidungen von Erstinstanzen bis hinauf zum Verfassungsgericht nicht möglich.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.