Montag, 26. März 2012

Namen, die man sich merken sollte – II

Generalbundesanwalt Harald Range ist zweifellos ein wichtiger Mann in der Hierarchie öffentlicher Ankläger der Buntenrepubilk Deutschland. Nach Lektüre seines Interviews in der FAZ unter dem hübschen Titel »Die NSU-Morde sind unser 11. September« fragt man sich zwar warum — aber Personalpolitik ist oft unergründlich, und warum sollten die Karrieren von Staatsanwälten, ja sogar Generalbundesanwälten nicht ebenso kraus mäandern wie die anderer Beamten anderer Ministerien.

Jedenfalls ist Generalbundesanwalt Harald Range ein Name, den man sich merken sollte. Der versdienstvolle Politikinformationsblog »Politplatschquatsch« sagt uns, warum:
Die Großdichter sind weitergeeilt, die Schlagzeilen werden woanders gemacht, der Strom der irrelevanten Könntesein-Nachrichten tröpfelt nur noch und womöglich geht die große, geheimnisvolle Staatsaffäre in ein paar Jahren aus wie ein stilvolles Fünf-Sterne-Dinner: Kaum ist alles drin, ist schon wieder alles draußen. Und schlauer ist man auch nicht geworden.

Wenigstens Generalbundesanwalt Harald Range aber will nicht aufgeben. Wenn diese ganze leidige NSU-Geschichte schon zu nichts anderem gut ist, dann doch vielleicht wenigstens dazu, seiner Behörde mehr Kompetenzen zu verschaffen. Im Moment sei Strafverfolgung Ländersache, klagt Range in der FAZ, und der Bundesgerichtshof lege die Regelung „sehr restriktiv aus“.

Klare Sache also, aber nicht für Range, der gerade die klaren Regelungen nicht hilfreich findet: „Ich halte eine Präzisierung unserer Zuständigkeit für bedenkenswert“, sagt Range, der damit meint, dass er gern eine Ausweitung seiner Zuständigkeit hätte. Und am liebsten eine, bei der die Generalbundesanwaltschaft selbst entscheidet, ob sie zuständig ist oder nicht. „Wir brauche mehr Initiativrechte, um in der Lage zu sein, selbst zu prüfen und zu bewerten, ob wir in einem konkreten Fall zuständig sind.“
Im weiteren Verlauf gerät das Interview zur Realsatire:
„Wie sehr werden die Ermittlungen dadurch erschwert, dass die beiden Haupttäter tot sind?“, reißt der Fragesteller von der FAZ einen echten Irrwitz. Range aber nimmt den Ball auf: „Wenn wir alle drei mutmaßlichen Terroristen hätten, wäre die Chance ungleich größer, dass irgendwann einer von ihnen redet“, rechnet er korrekt vor. Nun aber „bleibt uns nur Frau Zschäpe. Man kann aber nicht damit rechnen, dass sie aussagen wird“.

Den obersten Fahnder der Republik ficht das nicht an. „Wir werden auch ohne ihr Geständnis auskommen“, sagt er. Müssen, klingt lautlos nach. „Aber werden Sie Frau Zschäpe dennoch eine Tatbeteiligung nachweisen können?“, kommt der FAZ-Mann wieder ins Spiel. Kein Ja. Kein Nein. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, ihr eine Beteiligung an den Morden der NSU nachzuweisen“, sagt Range, ehe er seine größte Pointe abschießt: „Wir haben viele Beweismittel, die belegen, dass sie sehr genau wusste, was in den Köpfen von Mundlos und Böhnhardt vorgegangen ist“.
»Lieb Vaterland, magst ruhig sein / dich seifen Staatsanwälte ein«, möchte man singen, und denkt daran, daß es doch gar keiner Richter vom Schlage einer Birgit Woitas bedarf, um im Bürger das Gefühl zu wecken, aus einem Rechtsstaat tief ins wildeste Absurdistan versetzt worden zu sein ...

3 Kommentare:

  1. Tjaja, da weigert sich doch diese erzreaktionäre Realität nach den Pfeifen der immer linksdralliger werdenden Machthabern zu tanzen, in diesem unseren Lande. Dahero hat sie tunlichst von den feuchten Träumen der Nomenklatura abgelöst zu werden. Und Fakten, diese lästigen Störfaktoren, sollen sich gefälligst ins "Pfefferanbaugebiet" verkrümeln, wo sie im antifa-sozio-öko-gendero-paradiesischem Wolkenkuckucksheim eh nur nerven.

    Obo

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