... also zur Wiederkehr des Geburtstages eines nicht ganz unbekannten Politikers, hat sich die Bundesregierung Österreichs entschlossen, durch ein als »Terrorismuspräventionsgesetz« behübschtes Gesinnungsstrafrecht die Diktatur der Guten, bzw. derer, die sich dafür halten, endgültig durchzusetzen.
Medienwirksam wird verkündet, daß künftig das »Gutheißen« von terroristischen Aktivitäten mit zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Endlich eine Handhabe gegen Haßprediger, freut sich der dicke Pröll. Ob das überhaupt wirklich handhabbar ist (und angesichts der Islamophilie gutmenschlicher Kreise je gehandhabt wird), ist sehr zu bezweifeln.
Weniger zu bezweifeln ist, daß in einem Aufwaschen gleich eine inflationäre Erweiterung der Meinungsdelikte erfolgte: schon bisher machte sich strafbar, wer Angehörige einer bestimmten Religion, einer Rasse, eines Volkes oder eines Staates wegen dieser Zugehörigkeit verächtlich machte. Das wurde zwar dann ausjudiziert, wenn es darum ging z.B. Moslems, Neger oder Ausländer vor einer »Diskriminierung« zu bewahren, wenn dagegen Katholiken, Weiße oder Österreicher verächtlich gemacht wurden, wurden Anzeigen für gewöhnlich sang- und klanglos eingestellt. Den Papst als »perversen Gauner im Talar« (wie es kürzlich ein britischer Atheismus-Propagandist zu formulieren beliebte) zu bezeichnen ist schon ganz okay, aber etwa einen Nigerianer, der trotz Abweisung des Asylantrags im Flüchtlingsheim auf Staatskosten lebt und seine Kohle mit Einbrüchen, Zuhälterei und Drogenhandel macht, als »verdammten Nigger« zu bezeichnen — na das geht net! Da müssen doch gleich ZARA und Grüne im Doppelpack ausrücken (ein »Doppelpack« im eigentlichen Sinne des Wortes) und einen Staatsanwalt der standesüblich roten Couleur zur Anklage bewegen — natürlich nicht etwa des armen Drogendealers, sondern des pöhsen »Rassisten« ...
Aber das reichte nicht, befanden unsere Politiker, und erfanden flugs ein paar neue Redeverbote: herabsetzende Bemerkungen, die auf das Geschlecht, das Alter, die sexuelle Ausrichtung, die Weltanschauung oder eine Behinderung beziehen, sind künftig ebenfalls strafbar. Ein Blondinen-witz bringt einen ins Gefängnis (wegen Herabsetzung einer Behinderten), das Bezeichnen einer alten Schnepfe als ebensolche ist nicht bloß eine Beleidigung (die ja nur ein Privatanklagedelikt ist), sondern macht das Alter verächtlich und ist daher vom Staatsanwalt ex offo zu verfolgen. Einen Hinterlader einen solchen zu zu nennen, wird ab August auch nicht mehr ratsam sein, und wer diesbezüglich die Bibel zitiert, kann davon ausgehen, im Häfen zu landen. Er könnte natürlich ebensogut — nein: noch viel besser! — hiezu den Koran zitieren, aber diesfalls greift natürlich das Islam-Privileg: die dürfen das natürlich! Wer dagegen was sagt, ist wegen Verächtlichmachung einer Religion dran. Man sah in der Causa Winter, die einen Kinderschänder als Kinderschänder bezeichnete, wie derlei Schauprozesse durch Österreichs Politjustiz inszeniert werden.
Mit einem Wort: eine Horde idiotischer Politiker löst Österreichs gewaltige Probleme nicht, sondern betreibt lieber Untertanen-Disziplinierung durch Pflicht zum Schönsprech. Widrigenfalls ab in den Häfen. Nun, eine Zeit lang wird das wohl auch funktionieren — aber eben nur eine Zeit lang. Allzu lang wird diese nicht sein, denn die ausufernde Staatsverschuldung, der ungehemmte Wildwuchs von Sozialleistungen und Bürokratiemonstren läßt den Kollaps bereits absehbar werden. Wenn die Systeme zusammenkrachen, ist das Interesse der Bürger an gegendert-antidiskriminatorischem Schönsprech meist sehr limitiert.
Aber nicht nur die endgültige Einführung einer umfassenden Gesinnungsjustiz ist mit diesem Datum 20. April künftighin verbunden, sondern auch die gestrige Umbenennung des bereits durch den stalinistischen Bildhauer Hrdlicka verunstalteten Platzes vor der Albertina in »Helmut Zilk-Platz«. Leider war bei der feierlichen Enthüllung der Beschilderung vergessen worden, die Botschafter Tschechiens und der Slowakei einzuladen, der beiden Nachfolgestaaten jener kommunistischen CSSR, für welche besagter Herr Zilk alias »Holec« jahrelang als gutbezahlter Spion tätig war.
Welch Vorreiterfunktion Wien hier doch hat! Vielleicht inspiriert es die rot-rote Stadtregierung Berlins zur Schaffung einer Markus-Wolf-Straße oder eines Mielke-Platzes. Höchste Zeit wäre es, sonst geraten die beiden und ihre Verdienste um den Staat der Arbeiter und Bauern glatt in Vergessenheit ...
Der 20. April ist mit einem Wort ein Tag, der künftig nicht nur Assoziationen erweckt, die Wolf Martin (nicht zu verwechseln mit diesem Heil-Hitler-Martin, der zur Zeit im Europäischen Parlament sein Unwesen treibt) ebenso treffend wie formvollendet an einem 20. April zu formulieren wußte:
Medienwirksam wird verkündet, daß künftig das »Gutheißen« von terroristischen Aktivitäten mit zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Endlich eine Handhabe gegen Haßprediger, freut sich der dicke Pröll. Ob das überhaupt wirklich handhabbar ist (und angesichts der Islamophilie gutmenschlicher Kreise je gehandhabt wird), ist sehr zu bezweifeln.
Weniger zu bezweifeln ist, daß in einem Aufwaschen gleich eine inflationäre Erweiterung der Meinungsdelikte erfolgte: schon bisher machte sich strafbar, wer Angehörige einer bestimmten Religion, einer Rasse, eines Volkes oder eines Staates wegen dieser Zugehörigkeit verächtlich machte. Das wurde zwar dann ausjudiziert, wenn es darum ging z.B. Moslems, Neger oder Ausländer vor einer »Diskriminierung« zu bewahren, wenn dagegen Katholiken, Weiße oder Österreicher verächtlich gemacht wurden, wurden Anzeigen für gewöhnlich sang- und klanglos eingestellt. Den Papst als »perversen Gauner im Talar« (wie es kürzlich ein britischer Atheismus-Propagandist zu formulieren beliebte) zu bezeichnen ist schon ganz okay, aber etwa einen Nigerianer, der trotz Abweisung des Asylantrags im Flüchtlingsheim auf Staatskosten lebt und seine Kohle mit Einbrüchen, Zuhälterei und Drogenhandel macht, als »verdammten Nigger« zu bezeichnen — na das geht net! Da müssen doch gleich ZARA und Grüne im Doppelpack ausrücken (ein »Doppelpack« im eigentlichen Sinne des Wortes) und einen Staatsanwalt der standesüblich roten Couleur zur Anklage bewegen — natürlich nicht etwa des armen Drogendealers, sondern des pöhsen »Rassisten« ...
Aber das reichte nicht, befanden unsere Politiker, und erfanden flugs ein paar neue Redeverbote: herabsetzende Bemerkungen, die auf das Geschlecht, das Alter, die sexuelle Ausrichtung, die Weltanschauung oder eine Behinderung beziehen, sind künftig ebenfalls strafbar. Ein Blondinen-witz bringt einen ins Gefängnis (wegen Herabsetzung einer Behinderten), das Bezeichnen einer alten Schnepfe als ebensolche ist nicht bloß eine Beleidigung (die ja nur ein Privatanklagedelikt ist), sondern macht das Alter verächtlich und ist daher vom Staatsanwalt ex offo zu verfolgen. Einen Hinterlader einen solchen zu zu nennen, wird ab August auch nicht mehr ratsam sein, und wer diesbezüglich die Bibel zitiert, kann davon ausgehen, im Häfen zu landen. Er könnte natürlich ebensogut — nein: noch viel besser! — hiezu den Koran zitieren, aber diesfalls greift natürlich das Islam-Privileg: die dürfen das natürlich! Wer dagegen was sagt, ist wegen Verächtlichmachung einer Religion dran. Man sah in der Causa Winter, die einen Kinderschänder als Kinderschänder bezeichnete, wie derlei Schauprozesse durch Österreichs Politjustiz inszeniert werden.
Mit einem Wort: eine Horde idiotischer Politiker löst Österreichs gewaltige Probleme nicht, sondern betreibt lieber Untertanen-Disziplinierung durch Pflicht zum Schönsprech. Widrigenfalls ab in den Häfen. Nun, eine Zeit lang wird das wohl auch funktionieren — aber eben nur eine Zeit lang. Allzu lang wird diese nicht sein, denn die ausufernde Staatsverschuldung, der ungehemmte Wildwuchs von Sozialleistungen und Bürokratiemonstren läßt den Kollaps bereits absehbar werden. Wenn die Systeme zusammenkrachen, ist das Interesse der Bürger an gegendert-antidiskriminatorischem Schönsprech meist sehr limitiert.
Aber nicht nur die endgültige Einführung einer umfassenden Gesinnungsjustiz ist mit diesem Datum 20. April künftighin verbunden, sondern auch die gestrige Umbenennung des bereits durch den stalinistischen Bildhauer Hrdlicka verunstalteten Platzes vor der Albertina in »Helmut Zilk-Platz«. Leider war bei der feierlichen Enthüllung der Beschilderung vergessen worden, die Botschafter Tschechiens und der Slowakei einzuladen, der beiden Nachfolgestaaten jener kommunistischen CSSR, für welche besagter Herr Zilk alias »Holec« jahrelang als gutbezahlter Spion tätig war.
Welch Vorreiterfunktion Wien hier doch hat! Vielleicht inspiriert es die rot-rote Stadtregierung Berlins zur Schaffung einer Markus-Wolf-Straße oder eines Mielke-Platzes. Höchste Zeit wäre es, sonst geraten die beiden und ihre Verdienste um den Staat der Arbeiter und Bauern glatt in Vergessenheit ...
Der 20. April ist mit einem Wort ein Tag, der künftig nicht nur Assoziationen erweckt, die Wolf Martin (nicht zu verwechseln mit diesem Heil-Hitler-Martin, der zur Zeit im Europäischen Parlament sein Unwesen treibt) ebenso treffend wie formvollendet an einem 20. April zu formulieren wußte:
Oder an wen dachten Sie denn...?Ich feiere, wenn man mich läßt,
Heut jenes Adolfs Wiegenfest,
Der einst in unserm schönen Land
An allererster Stelle stand.
Die Oberhäupter heutzutage
Sind matt dagegen, ohne Frage.
Am Anfang hatte er es schwer,
Denn er war revolutionär.
Es brachte ihn sogar in Haft
Die reaktionäre Kraft.
Doch ändert in der Politik
Oft radikal sich das Geschick.
Es hat in seinen spätern Tagen
Seine Partei den Staat getragen.
Er war integer und legal,
Ein echtes Vorbild allzumal
Und Patriot mit jedem Nerv.
Das war ein Mann, der Doktor Schärf!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.