Freitag, 7. März 2025

Die Zuckerl-Koalition erklärt sich dem Parlament

von LePenseur
 
 
Na ja, nicht wirklich eine Erklärung, sondern nur Polit-Bla-Bla. Denn eine wirkliche Erklärung wäre gewesen: 
Wir wollen am Trog sitzen bleiben (ÖVP) bzw. wollen endlich wieder (SPÖ) bzw. erstmals richtig (NEOS) an den Trog kommen. Außerdem haben wir von unseren HintermännerInnen in Brüssel und von Seiner Mumifizenz die strikte Anweisung bekommen, den Wahlsieger unter gar keinen Umständen eine Regierung bilden zu lassen, in der er mehr als ein bloßer Frühstücksdirektor ist, damit wir weiterhin alles in der Hand haben und sämtliche uns von den Strippenziehern erteilten Aufträge ungestört ausführen können.
Das wäre ehrlich gewesen ... ... aber Hand aufs Herz: hat man denn von diesen verlogenen Polit-Pfeifen unserer Systemparteien jemals etwas wie Ehrlichkeit erleben können? Der (nur sehr schwache) Trost ist, daß es in der deutschen Politik noch weitaus verrotteter zugeht: da will ein Noch-nicht-mal-Kanzler den bereits durch die Neuwahl abgewählten Bundestag zusammentreten lassen, um schnell noch eine Verfassungsänderung zum Schuldenmachen und Aufrüsten durchzupeitschen, weil sich das mit dem neuen Bundestag vermutlich nicht mehr ausgehen würde. Die BRD ist damit zu einer Bananenrepublik degeneriert, wie sie prototypischer gar nicht sein könnte!
 
Doch zurück nach Österreich, zur Rede des früheren Vizebürgermeisters von Wiener Neustadt, der auch im Parlament in der Wiener Altstadt nicht zu staatsmännischerer Reife gewachsen ist, und seine Sammlung von Leerformeln und Verlegenheitskompromissen schönfärbend vortrug (assistiert von seinem dunkelroten Vize und der pinken Ideologin eines Links"liberalismus"). Die daraufhin freilich vom Oppositionschef Kickl die richtige Antwort auf die desaströsen Pläne des neuen ReGIERungs-Dreiers bekamen:
 
 
Chapeau! Touché! Hoffen wir, daß das jüngst heftig ausgebrochene "rumänische Virus" der Verweigerung und Annullierung von demokratischen Wahlen (offenbar eingeschleppt aus Kiew ...) nicht auch auf unser Land übergreift und die Bevölkerung möglichst bald dieses Grusel-Kabinett des letzten Aufgebotes durch freie, von den EUrokraten unbedrohte Wahlen mit dem sprichwörtlichen "nassen Fetzen" davonjagen kann. Ob's diesem Hofbürger nun gefällt oder nicht ...

6 Kommentare:

  1. Werter Penseur, da ist einmal mehr Ihr Anti-„Systemparteien“-Furor mit Ihnen durchgegangen und der Stammtisch hat über die Kanzlei triumphiert. Sonst hätten Sie als Jurist natürlich gewusst, dass der deutsche Bundestag solange voll geschäftsfähig und geschäftspflichtig ist, solange der neu gewählte sich nicht konstituiert hat. „Abgewählt“ ist keine rechtliche, sondern eine rein politische Kategorie. Natürlich hat das noch amtierende Parlament jedes Recht, noch Gesetze zu beschließen, auch wenn Sie diese politisch ablehnen.

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  2. Wie oft muss man es dem verehrten Le Penseur noch erklären: Wer es nicht schafft, die Mehrheit der Mitglieder des Wahlkörpers hinter sich zu bekommen, ist KEIN Wahlsieger. Das ist, wer die Mehrheit erreicht. Alles andere ist Politfolklore-Sprech.
    (Nur in Klammern: Wenn der Kickl klüger wäre als er ist, hätte er die Mehrheit des Wahlkörpers hinter sich bekommen und wäre der Wahlsieger.)

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  3. Österreich braucht jetzt eine Regierung, die Maß und Mitte repräsentiert.

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    1. @Anonym: Eben! Und deshalb braucht Österreich jetzt citissime Neuwahlen und dann eine FPÖ-geführte Regierung. Dann werden Ihre „Maß und Mitte“ auch kommen.

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  4. Cher (chère?) Anonym v. 07 März, 2025 22:48,

    Politischer Anstand ist keine rechtliche, sondern eben eine politische Kategorie. Dennoch: wenn Art. 20 (2) GG lautet: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt" - und das Volk inzwischen einen anders zusammengesetzen Bundestag gewählt hat, dann mag ein Gesetzesbeschluß durch den abgewählten Bundestag möglicherweise "legal" sein, legitim ist er jedoch sicherlich nicht. Das rein parteipoltisch vom Kartell der Systemparteien besetzte BVerfG mag das vielleicht anders sehen, aber das wäre ein ganz offensichtliches Symptom seiner Korrumpierung durch persönliche Karriereinteressen und würde dem Amtseid, den auch die Verfassungsrichter ablegen müssen, eklatant widersprechen.

    Wer sich ohne Rücksicht auf den Sinn von Gesetzen auf ihren denkmöglich daraus interpretierbaren nackten Wortlaut zurückzieht, der kann auch jede (!) Unrechtsgesetzgebung in den Zeiten der Naziherrschaft oder der DDR als "völlig legal" ansehen. Den Merz also in die Fußstapfen von Hitler und Ulbricht treten will, dann kann er das.

    Ich erlaube mir aber darauf hinzuweisen, daß es keineswegs "Anti-„Systemparteien“-Furor", sondern die durchaus (wenigstens für einen österreichischen Juristen) juristische Überlegung, daß Rechtsnormen nicht ausschließlich nach dem nackten Buchstaben, sondern doch wohl auch nach ihrem klaren Sinn auszulegen sind. Dies postuliert in der dem verfassenden Juristen, Franz Edl. v. Zeiller, eigenen prägnanten Formulierung der § 6 ABGB:

    Einem Gesetze darf in der Anwendung kein anderer Verstand beygelegt werden, als welcher aus der eigenthümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet. (Hervorhebung durch mich)

    [Anm.: Sie können natürlich einwenden, daß das ABGB in Deutschland keine Gültigkeit hat. Fraglos. Ich mache mir wegen eines hämischen Troll-Kommentars jetzt nicht die Mühe, die deutsche Rechtsordnung zu durchforsten, welche analoge Bestimmung zu § 6 ABGB in der BRD anzuwenden ist ...]

    Daß ein bereits durch einen neu gewählten (wenn auch noch nicht zusammengetretenen) Bundestag abgewählter Bundestag keine Legitimität hat, Gesetze - noch dazu verfassungsändernde ! - zu beschließen, wenn dieser Beschluß durch den "alten" Bundestag als einzige wirkliche (!) Begründung hat, den neuen, in anderen Mandatsverhältnissen zusammengesetzten Bundestag an einer dem Wählerwillen konformen Gesetzgebung zu hindern, indem er ihn präjudiziert, also genau das, was Art. 20 (2) GG als Fundamentalnorm der demokratischen Rechtsordnung postuliert, durch rabulistische Winkelzüge zu vereiteln sucht, dann ist das ein demokratiepolitischer Skandal sondergleichen und setzt jeden Politiker und Verfassungsrichter, der das mitträgt, dem begründeten Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit aus.

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  5. Cher (chère?) Anonym v. 08 März, 2025 00:34,

    Wie oft muss man es dem verehrten Le Penseur noch erklären: Wer es nicht schafft, die Mehrheit der Mitglieder des Wahlkörpers hinter sich zu bekommen, ist KEIN Wahlsieger.

    Ob Sie mich nun "verehren" oder nicht, bleibt Ihnen überlassen (ich kann auch ohne die Ihre gut leben) - aber Ihr Statement ist völlig daneben, denn es kommt auf die jeweilige Rechtsordnung an. Es gibt bspw. Wahlordnungen in Südamerika, wo auch ein unter 50% der gültigen Stimmen gebliebener Kandidat bei Überschreitung eines bestimmten Prozentabstandes auf den Nächstgereihten das Amt ohne zweiten Wahlgang erhält. Und der von Ihnen benutzte Begriff "Mehrheit" ist per se schon mehrdeutig: es gibt eine "absolute Mehrheit" (über 50%) und eine "relative Mehrheit". Letztere der FPÖ abzusprechen, wäre jedenfalls unrichtig.

    Was Ihre Bemerkung über die mangelnde Klugheit von Kickl betrifft: reden wir in ein paar Monaten weiter ... vielleicht geht Ihr offenkundiger Wunsch nach einer absoluten Mehrheit für die FPÖ schneller in Erfüllung, als der Babler "Bab sagen"*) kann, bzw. die Heisl-Reiniger ein Klo putzen ... ;-)

    Und sorry, mir fällt auf die Schnelle kein Gag für den Stocki ein, denn der ist so staubtrocken, daß einem jeglicher Humor verdorrt ...

    *) Ein Austriazismus, den ich aus Platzgründen hier nicht erkläre. Selber googeln macht klug ...

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