Donnerstag, 7. September 2023

»Ein Urteil, das fast niemand versteht«

von Deliberator  Austriacus 
 
 
Unter diesem Titel veröffentlichte Alexandra Bader auf ihrer Website »ceiberweiber« einen hervor-ragenden Artikel über die Causa Teichtmeister:
Es wirkt wie ein schlechtes Theaterstück mit einigen Polizisten, Demonstranten, die wegen „Verhetzung“ angezeigt wurden, Besuchern im Gerichtssaal als Statisten. Der Ausgang scheint vorbestimmt, denn Schauspieler Florian Teichtmeister wird zu einer bedingten Strafe verurteilt. Er legte bereits vor dem Prozess ein Geständnis ab, Medien sprachen nun z.B. von einem „Tag der Entscheidung“ für ihn („Presse“ am 5. September). Er war über die Jahre im Besitz von 76.000 kinderpornografischen Aufnahmen, von denen er rund die Hälfte bearbeitete, zu Collagen zusammenfügte, sich selbst dazu-montierte. Seine Texte dazu wurden von der Staatsanwaltschaft teilweise zitiert und handeln von gewalttätigem Sex mit Minderjährigen und vom Wunsch, sie zu töten, wobei es ja nicht explizite sexuelle Gewalt dabei gar nicht gibt. Es gab Proteste vor dem Landesgericht für Strafsachen, die auf Social Media von einigen sofort diffamiert wurden; „Heute“ sprach am 6. September von einem „Mob“.
Baders Artikel beleuchtet nicht nur die Verlogenheit und Heuchelei einer »Kulturszene«, deren Liebkind Teichtmeister war und wohl noch ist — auch wenn jetzt der Ball etwas flacher gehalten wird —, sondern auch die charakterliche Verrohung mancher Leute, wie Falter-Chef Klenck, der nichts dabei fand, daß Leute, die sich seinerzeit nicht der — nicht bloß geplanten, sondern bereits beschlossenen! — Zwangsimpfung unterziehen wollten, eingesperrt werden sollten, aber für den Fall Teichtmeister milde Worte spendete:
Teichtmeister, so wird die Polizei bei ihrem Besuch im August 2021 bemerken, ist schwer kokainsüchtig, und nicht nur das. Offenbar besitzt er Dateien mit Abbildungen sexueller Gewalt an Kindern. Er ist bereit zu kooperieren.
Mit einem Wort: Teichtmeister, ein armes Opfer seiner Sucht. Und dazu so kooperativ! Wie bewegend. Also ... fast möchte man sagen: vorbildlich!
 
Die linke Schickerie hat auch nichts dagegen, demonstrierende Kindesmißbrauchsopfer zum »Mob« zu stilisieren, wobei höchst interessant wäre, ob der sofort in allen Medien präsentierte Galgen nicht bloß das Framing Teichtmeisters als »Opfer« fördern sollte — und daher wohl eher nicht von echten Mißbrauchsopfern, sondern von Teichtmeister-Sympathisanten aufgestellt wurde, was sodann auch prompt als Milderungsgrund im höchst merkwürdigen Urteilsspruch herhalten durfte, da der Richter Stefan Apostol (ein Name den man sich als Kinderschänder merken sollte!) nicht »dem Ruf der Straße folgen« wollte, sondern den bequemen Weg verständnisvoller Opfer-Täter-Umkehr beschritt.

Dass Teichtmeister auch durch das Netzwerk der Freimaurer, denen er angehört (oder ganz offiziell: angehörte — aber die »Einweihung« prägt einen »Suchenden« lebenslang zum Bruder, das ist ganz offiziell die Doktrin dieses Geheimbundes von »Menschenfreunden« ...), geschützt wurde und wird, kann einen mitdenkenden Zeitgenossen nicht wirklich verwundern. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass dieser »außerordentliche Milderungsgrund« sich in einer Urteilsbemessung ausgewirkt hätte ...

»Ein Urteil, das fast niemand versteht« schreibt Frau Bader. Wie wahr: die einzigen, die es verstanden haben, sind die großen und kleinen, bislang unentdeckten Teichtmeisters in unserer Gesellschaft, die jetzt erleichtert aufatmen können, dass trotz  ostentativ beschlossener Verschärfung des Missbrauchs-Paragraphen nichts so heiß gegessen wird, wie gekocht — und dass 23 Terabyte Bild- und Videodaten kinderpornographischen Inhalts (das entspricht etwa der Speicherkapazit von 50 normalen Büro-Computern) noch lang keinen Grund für eine tatsächliche Haftstrafe darstellen. Und eine »bedingte«, na ohne Fußfessel ist das doch ein Klacks und in Kürze ist Gras über die Sache gewachsen — »Red' ma net mehr drüber ... paßt scho'!«

Ist das nicht beruhigend? — wenn man in diese Richtung veranlagt ist ...

4 Kommentare:

  1. Man kann sich nicht erinnern, dass die Leute, die sich jetzt über das Teichtmeister-Urteil empören, sich jemals so zartbesaitet gezeigt hätten, was den Kinderschänder Adolf H. angeht.

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  2. Der vorstehende Kommentar ist von derartiger Trottelhaftigkeit, daß ich den Admin bat, ihn nicht zu löschen.

    Cher (chère?) Anonym,

    es wäre mir völlig neu, daß Hitler jemals als Kinderschänder verurteilt worden wäre. Und schon gar nicht als überführter Kinderschänder mit einem bedingten Freiheitsstrafe davongekommen wäre. Schon aus diesem Grund ist Ihr Kommentar recht vertrottelt.

    Und was wollen Sie denn mit dem Vorwurf:



    ... überhaupt ausdrücken?

    Daß es angebrachter wäre, jetzt Teichtmeister wie einen Hitler zu beurteilen (und zu verurteilen)? Also zu 5 Jahren Haft — um ihn dann vorzeitig freizulassen?

    Oder besser Hitler mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkommen zu lassen, da der "arme Kerl" doch so viel mitgemacht hat? Im Ernst jetzt ...?

    Wie man es dreht und wendet: in einen bloßen Zweizeiler soviel unlogischen Unsinn zu verpacken, ist irgendwie bemerkenswert ...

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  3. Ich rate zu Vorsicht und unaufgeregter Betrachtung. Die Sche(selbstzenzur)-Medien, die sonst lügen, "dass sich die stärksten Balken biegen"*, hätten hier dann auf einmal die Wahrheit gepachtet?
    *Google: (Zitat) Jürgen Kieser

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  4. Werter Anonym,
    ich mag Teichtmeister nicht und habe meine eigene Meinung über Kinderschänder und deren Anrecht auf ein Weiterleben außerhalb dicker Mauern, aber ihn deshalb gleich mit dem Rotzgebremsten auf eine Stufe zu stellen finde ich doch sehr gewagt. Man ist aus der linksradikalen Ecke ja einiges an Verharmlosung und Relativierung der Verbrechen des Nationalsozialismus gewohnt, aber ihr schafft es immer wieder, für Erstaunen zu sorgen.
    MfG Fragolin

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