AKTUALISIERUNG 31:08:2023, 21:55 UHR
Kaum war das Verfahren eingestellt, wird es schon wieder weitergeführt.
Bei der Verfahrenseinstellung per E-Mail habe es sich um einen „Fehler“ gehandelt, die Einstellung habe nur „Teile des Verfahrens“ betroffen. Merkwürdig, denn das Schreiben bezieht sich explizit auf die Ermittlungen wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“.
Die Behörde beruft sich nun auf „technische Probleme“. Es hätte ein weiteres, anderes Verfahren gegeben – und das sei eingestellt worden. Um welches es sich genau handeln mag, wollte die Behörde allerdings nicht klarstellen.
berichtet Reitschuster. Grosz selbst findet diesen Vorgang auch höchst interessant:
Gratuliere zu dieser EDV-Meisterleistung. […] Eine Staatsanwaltschaft stellt ein, fünf Tage später klagt sie an. Sie spricht von Fehlern, stellt aber nicht teilweise ein, sondern klagt vollinhaltlich an. Entweder herrscht in Bayerns Justiz ein Saustall oder es wird gelogen. Herr Söder, haben Sie oder Ihre Mitarbeiter im Laufe des 30.8.2023 zwischen 8 und 16 Uhr der unabhängigen Justiz Bayerns die Weisung erteilt oder erteilen lassen, dass ich trotz voller Verfahrenseinstellung angeklagt werde?
Deutschland, eine Bananenrepublik? Ich bitt' Sie! Beleidigen Sie mir nicht die Bananenrepubliken ...
Die Staatsanwaltschaft ist nicht die Justiz. Im Gegensatz zur Justiz ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden.
AntwortenLöschenUnd ich wette meinen Sack gegen einen rostigen Nagel, daß da so eine Weisung eingetrudelt ist.
@Jolina
AntwortenLöschenIhr Wort in Gottes Ohr! Aber ich fürchte, Sie werden sich noch wundern, wie faktisch weisungsgebunden die Justiz in Bayern im Gleichschritt mit der auch rechtlich weisungsgebundenen StAsi, pardon: Staatsanwaltschaft marschieren wird. Dagegen war die SA ein müder Haufen!
Was, zum Godwin, hat die SA hier verloren?
AntwortenLöschenStimmt! Nichts hat die SA hier verloren!
AntwortenLöschenEs fragt sich nur, warum sich die StA dann wie eine SA benimmt.