von Fragolin
Unvaccinated lives matter.
***
„Wie sich das Signal, dass man bis dreizehn eigentlich alles machen kann ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen, weiter auswirken wird, dürfte spannend werden.“ Das schrieb ich am 25.3., also vor nicht einmal zwei Wochen. Und schon kracht der nächste Fall durch die Medien. In einem Waisenhaus in Wunsiedel wird eine Zehnjährige tot aufgefunden, die Polizei findet Hinweise auf Missbrauch, und im Fokus der Ermittlungen stehen drei Burschen, von denen zwei gerade mal elf Jahre alt sind.
***
Der deutschen Klima-Kleberin, die berühmt wurde, weil sie in Wien vor laufender Kamera auf dem selbst verschütteten Öl auf der Straße ausrutschte, was sie für den Stella-Award qualifizierte, muss jetzt damit rechnen, aus Österreich abgeschoben zu werden. „Ich lebe hier und sehe es als mein Recht an, hier auf die Straße zu gehen“, tobt das trotzige Kind. Tja, im Prinzip hat sie Recht, aber wenn sie beim Auf-die-Straße gehen Öl verliert, war es das mit der TÜV-Zulassung. Und es gibt auch eine wichtige Einschränkung.
§8 des Versammlungsgesetzes besagt:
"Ausländer dürfen weder als Veranstalter noch als Ordner oder Leiter einer Versammlung zur Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten auftreten."
Und, wenn man Öl auf die Fahrbahn kippt und damit Menschenleben gefährdet:
§55 Absatz (3) des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes weiß:
"Besteht das Aufenthaltsrecht gemäß §§ 51, 52 und 54 nicht, weil eine Gefährdung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegt, [...] hat die Behörde den Betroffenen hievon schriftlich in Kenntnis zu setzen und ihm mitzuteilen, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hinsichtlich einer möglichen Aufenthaltsbeendigung befasst wurde."
Und im §66 Absatz (1) des Fremdenpolizeigesetzes steht festgeschrieben:
"EWR-Bürger, Schweizer Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige können ausgewiesen werden, wenn ihnen aus den Gründen des § 55 Abs. 3 NAG das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht nicht oder nicht mehr zukommt [...]"
Im §66 Absatz (1) geht es weiter:
"Die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürger, Schweizer Bürger oder begünstigte Drittstaatsangehörige ist zulässig, wenn auf Grund ihres persönlichen Verhaltens die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet ist. Das persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt."
Tja, dass es zu einem gesellschaftlichen Grundinteresse gehört, nicht durch schwerwiegende Eingriffe in den Straßenverkehr durch religionsfanatische endzeitsektierer und hysterische Klimaterroristen an Gesundheit und Leben bedroht zu werden, sollte Konsens sein.
Und wenn die "Klima-Shakira" nicht aufpasst, landet sie ruckzuck in Schubhaft und wird mit Staatsgewalt außer Landes gebracht. Denn sie hat ja schon lauthals getönt, sie werde auf keinen Fall eine Beendigung ihres Aufenthaltstitels anerkennen und schon gar nicht der Aufforderung, das Land zu verlassen, nachkommen. Man muss nicht allzu viel Klugheit besitzen, um sich im Recht zu wähnen (was nicht von ungefähr dem Worte "Wahn" entstammt), alle Mittel einsetzen zu dürfen, um die Welt zu retten. Dass das nicht nur über das selbst verschüttete Öl, sondern auch über den selbst gepflegten Wahn gefallene Mädchen ausgerechnet Psychologie studiert, ist daneben nur noch ein Treppenwitz der Geschichte.
***
Ach ja, an die im Falle dieser verwirrten Maid durchaus rechtens handelnden Behörden sei die Erinnerung notiert: Eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, die Grundinteressen der Gesellschaft berührt, liegt auch vor, wenn jemand Drogen vertickt, Einbrüche und Raubzüge unternimmt, sich Messerstechereien liefert oder Frauen vergewaltigt. Und bei Nicht-Unions-Bürgern liegt die rechtliche Schwelle zur Abschiebung tiefer. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Ausweisung und Abschiebung sind entgegen linksradikalen Gebrülls nämlich da, sie müssten nur angewandt werden. Nur so als Tipp.
***
Apropos gefallene Mädchen. Die in Wien immer wieder auf der Straße auftauchende und inzwischen öffentlich recht bekannte militante Veganerin, die Passanten aggressiv angeht, zieht sich jetzt auf der Hobby-Pornoseite „Onlyfans“ für ihre Bewunderer aus und törnt sie im roten String mit Sprüchen wie: „Das ist nicht nur die Farbe der Liebe, sondern auch des Blutes geschlachteter Tiere“, an. Worauf manche eben so abfahren. Und wie tief man eben so für seinen Fanatismus sinkt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.