Donnerstag, 3. März 2022

Karmasins Fall

Gastkommentar
von Deliberator Austriacus
 
Ex-ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin soll festgenommen worden sein
 
Am Mittwoch soll die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin festgenommen worden sein. Sie wurde zuletzt von ihrer ehemaligen Geschäftspartnerin und Meinungsforscherin Sabine B. schwer belastet. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt seit dem Herbst gegen den früheren Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein engstes Umfeld – letztlich war das der Grund für Kurz‘ Ausscheiden aus der Politik. Der Vorwurf: Sabine B. soll für das Finanzministerium Umfragen abgerechnet haben, die mehr der Partei denn dem Ministerium zugutegekommen sein sollen. Diese Umfragewerte sollen dazu frisiert und über die Tageszeitung „Österreich“ ventiliert worden sein. Das soll von großem Inseratenvolumen begleitet worden sein.
(Hier weiterlesen)
"Familienministerin" klingt gut! Da fällt einem gleich der Mafia-Trilogie "Welcome to la Famiglia" ein! Wie sagte doch VdB? 
 
"So sind wir nicht!"

Stimmt schon: wir kleinen Würstchen sind nicht so. Aber die "Eliten" sind so. Ganz genau so!

2 Kommentare:

  1. Waren damals eh viele überrascht, als sie als Familienministerin plötzlich in der Regierung auftauchte!
    Aber die ÖVP war immer und ist auch heute noch eine Familie!

    AntwortenLöschen

  2. ...und warum überrascht uns das nichtmal gar nicht ?

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.