Eine Möglichkeit wäre:
Bei dem Impfstoff handelt es sich um einen bedingt bzw. vorläufig zugelassenen Impfstoff, dessen Zulassung jederzeit widerrufen werden kann. Mit der Verab-reichung dieses Impfstoffes sind sie automatisch Proband in der Phase3-Studie, an der Sie nun teilnehmen müssen, Nürnberger-Kodex hin, Nürnberger-Kodex her.
Falls Sie irgendwelche Nebenwirkungen verspüren, dann liegt der Nachweis, dass der Impfstoff diese Schädigung verursacht hat, bei Ihnen.
Schadenersatzforderungen können Sie auf dem zivilrechtlichen Weg einbringen, wobei wir sie darauf aufmerksam machen, dass Sie, falls Sie den Prozess verlieren, auf den Anwalts- und Verfahrenskosten sitzenbleiben.
Im übrigen gibt es keine Garantie für irgendeinen Impfschutz. Ganz im Gegenteil ist bekannt, dass die Wirksamkeit dieser Impfung gegen die neue Omikron-Variante mehr als überschaubar ist.
Sollten Sie also trotz Impfung an Corona erkranken, wünschen wir Ihnen gute Besserung.
mit der Bitte um Kenntnisnahmedie liebe Bundesregierung,
die lieben Abgeordneten vom Nationalrat,
die dem Gesetz die Zustimmung erteilt haben.
Die Frage beschäftigt mich auch.
AntwortenLöschenWie wäre es damit:
Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, sich der Corona-Schutzimpfung zu unterziehen. Der [konkret zur Anwendung kommende] Impfstoff ist im allgemeinen sehr gut verträglich und nach absolut herrschender medizinischer wie juristischer Meinung als äußerst zuverlässig und sicher anerkannt. Gewisse sehr seltene Nebenwirkungen können wie bei allen Medikamenten bzw Heilmitteln natürlich nicht völlig ausgeschlossen werden, wie zB .... Dennoch überwiegt in Ihrem Fall der vorhersehbare Nutzen gegenüber diesen äußerst geringen Risiken. Daher hat der Gesetzgeber entschieden, dass Sie dieses Risiko einzugehen haben. Notfalls bietet Ihnen unser großzügiger Rechtsstaat sowieso Ersatzansprüche zu. Seien Sie also guten Mutes. Im Übrigen stehen Sie ja ohnedies unter keinerlei unmittelberem rechtlichem ZWANG.
@Franz Lechner:
AntwortenLöschenDa in einem öffentlichen Aufklärungsbogen keine blanken Lügen stehen sollten, ist der letzte Satz ("Im Übrigen stehen Sie ja ohnedies unter keinerlei unmittelberem rechtlichem ZWANG")vermutlich so nicht zulässig, denn was ist eine Strafe bei Zuwiderhandeln denn anderes als ein "rechtlicher Zwang"?
Sonst gäbe es auch keinen "rechtlichen Zwang", Menschen nicht zu ermorden, denn wer dafür mit einer bis zu lebenslänglichen Freiheitsstrafe einverstanden ist, könnte nach dieser Logik auch völlig "ungezwungen" morden!
@Franz Lechner
AntwortenLöschenIch behaupte mal juristisch ist es völlig egal, ob eine med. Behandlung ein großes oder ein kleines Risiko mit sich bringt.
Selbst eine völlig risikolose Behandlung darf ich als mündige Person ablehnen.
Ausnahme wäre höchstens, wenn ich das für andere Personen entscheide (zB meine Kinder) oder wenn ich andere damit gefährde.
Wenn der Staat will, dass ich mich impfen lasse, dann soll er auch das Risiko übernehmen (oder der betreffende Arzt).
Wobei die Nachweispflicht dann aber auch nicht bei mir liegen darf!
Aber da ja die mRNA-Impfung angeblich Geimpfte schützt, sie lediglich eine Notfall-Zulassung besitzt und bereits Medikamente verfügbar sind (deren Fehlen war ja überhaupt Voraussetzung für eine Notzulassung der Impfung) wird so ein Zwang schwer zu argumentieren sein.
Ganz abgesehen von den Unregelmäßigkeiten bei den klinischen Studien in Testphase III, der fehlenden öffentlichen Dokumentation (Publikation soll ja mindestens 50 Jahre dauern), dem Vertuschen von Nebenwirkungen, nachweislich (!) mehr Nebenwirkungen als jeder andere zugelassene Impfstoff bisher etc. pp.
Und bei 3 bis 4 Impfungen in einem Jahr kann man wohl kaum von Effektivität sprechen.
Und selbst die Pharmaindustrie sagt offen, dass es im Grunde gar keine Impfung, sondern eine Gen-Therapie ist (die eine Immunreaktion hervorrufen soll) - Tal Zaks, Stefan Oelrich usw.
Aber klar, wenn man Pech mit dem Richter hat...
Sandokan
Lieber Anonym, da muss ich Ihnen leider widersprechen. Dass es sich um keine Zwangsimpfung handelt, ist sogar (geplanter) Gesetzestext. Und was im Gesetz steht, muss ja stimmen.
AntwortenLöschenBetreffs möglicher Impfpflicht Deutschland...
AntwortenLöschenKritische Juristen: „Impfpflicht verstößt gegen das Grundgesetz“...
„Eine Impfpflicht wird zwangsläufig auch zu Todesfällen unter Menschen führen, die sich nur aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Um es klar zu sagen: Mit einer Impfpflicht tötet der Staat vorsätzlich unschuldige Menschen.“
https://reitschuster.de/post/kritische-juristen-impfpflicht-verstoesst-gegen-das-grundgesetz/
Sandokan
Der lieben Bundesregierung, den lieben NR-Abgeordneten, sowie all den vielen willfährigen Erfüllungsgehilfen aus Politik und Volk (sic!) möchte ich auf diesem Weg ein weltberühmtes Zitat widmen. Es kommt wirklich aus tiefster Seele!
AntwortenLöschenTipp: es hat mit einem Götz von Berlichingen zu tun!
liebe Elfenzauberin
AntwortenLöschenDa mit Strafen gedroht wird, handelt es sich bei dieser "Pflichtmpfung" im Grunde doch um eine "Zwangsimpfung".
Was dabei im Gesetz steht, ist mir persönlich scheissegal.
Aus diesem Grund ist ein Fragebogen, Einverständniserklärung obsolet.
Auch eine Unterschrift ist demzufolge obsolet.
Aber man sollte sich trotzdem den Namen desjenigen merken, der einem
sticht um ihm, falls doch was schiefgeht, den Arsch aufzureissen.
Sollte ich drankommen, werde ich dort mit geladener Waffe erscheinen!
lG, Nightbird
https://odysee.com/@orangetower:1/amg:82
AntwortenLöschenRA Beate Bahner: Rechtsgutachten zur Strafbarkeit der Impfung nach §95 Arzneimittelgesetz. Prof. Murswiek: Impfpflicht ist verfassungswidrig
Sandokan
Sollte ich drankommen, werde ich dort mit geladener Waffe erscheinen!
AntwortenLöschen---------------------------------------------------------------------
Davon würde ich dringend abraten, und wenn doch, dann wenigstens nicht mit einem legalen, auf Sie zugelassenen Donnerrohr. Bedenken Sie wohl: Sie können diesen (Selbstzensur) keinen größeren Gefallen tun!
Nightbird schiesst Impffaschisten-Ärzte über den Haufen! Cool, da will ich dabei sein!! 💪
AntwortenLöschenCher (chère? Wohl eher nicht ...) Anonym vom 27. Dezember 2021 23:22,
AntwortenLöschendas ist ausschließlich Ihre Interpretation! Kollegin Nightbird schrieb bloß, daß sie "mit geladener Waffe erscheinen" wolle. Ich nehme daher an: ausschließlich zur Selbstverteidigung und mit einer legal angemeldeten Waffe. Oder um damit — um einer Zwangsanwendung zuvorzukommen — ggf. Selbstmord zu begehen. Was ebenfalls völlig legal ist, und durch das damit exemplarische Aufzeigen eklatant ungerechter Staatsgewalt sogar moralisch höchst legitim — nicht weniger als die Aktionen von Jan Palach oder Pfarrer Brüsewitz (falls Sie alt genug sind, um damit noch etwas zu verbinden).
Ihre überschießende Interpretation ist ausschließlich Ihre Sache, aber diskreditieren Sie damit nicht die Verfasserin des Ursprungspostings (auch nicht durch einen Smiley abgepuffert ...)