Dr. Peter McCullough, Kardiologe, stellvertretender Chefarzt am Baylor University Medical Center in Dallas, Texas, und wissenschaftlicher Berater, der zu den fünf meist-publizierenden medizinischen Forschern in den USA gehört, deckte auf der Jahres-tagung der „American Association of Physicians and Surgeons“ am 2.10.2021 schonungslos die Unverantwortlichkeit der offiziellen Impfkampagne auf. Es fände, anders als zuvor, trotz zahlreicher schwerer Nebenwirkungen und Todesfälle keine Sicherheitsüberwachung statt. Es sei wahrscheinlicher, dass man an den Folgen des Impfstoffes sterbe als an Covid.
So etwas wäre schon ein unvorstellbarer Skandal, wenn es sich dabei »nur« um die Zulassung einer völlig freiwilligen Impfung handelt, die man ohne irgendwelche Nachteile befürchten zu müssen, auch lassen könnte. Doch selbst da wäre eine Medikation, die in derart vielen Fällen tragische Neben-wirkungen und Folgen zeitigt, schlicht und einfach nicht zuzulassen. So wie der TÜV eine Achterbahn, bei der die Leute aus dem Waggon fliegen, nicht zulassen darf, auch wenn jeder, der sie benutzt das zweifellos völlig freiwillig tut.
Aber der Skandal vergrößert sich, wenn diese »Impfung« staatlicherseits beworben und vorgeschrieben wird, und in Österreich gar als Zwangsimpfung der gesamten Bevölkerung verpaßt werden soll. Hier die Assoziation mit den Menschenversuchen eines Dr. Mengele zu haben, liegt nahe, aber greift noch zu kurz. Dieser Mengele war ein skrupelloser Mörder mit seinen Experimenten — aber einen expliziten Völkermord wird man ihm deshalb nicht unterstellen können. Wenn hingegen eine »Impfung«, deren an Unwirksamkeit heranreichende »Wirksamkeit« (sie schützt nicht vor Infektion, sie schützt nicht gegen Weiterübertragung, sie mildert bestenfalls den Verlauf, und selbst das nur kurze Zeit!) mit bereits bekannten gefährlichen Nebenwirkungen und höchst plausibel vermutbaren dramatischen Langzeitfolgen als Zwangsimpfung auf eine Gesamtbevölkerung ausgerollt werden soll — dann ist der Tatbestand des Völkermordes erfüllt:
§ 321 StGB Völkermord (1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe tötet, ihnen schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, die Gruppe Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuführen, Maßnahmen verhängt, die auf die Gebur-tenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt in eine andere Gruppe überführt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
(2) Wer mit einem anderen die gemeinsame Ausführung einer der im Abs. 1 bezeichneten strafbaren Handlungen verabredet, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Was, wenn nicht die Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden ist es, wenn ein Zwang ausgeübt wird, um Menschen zu einer Impfung zu pressen, die geeignet ist, sie körperlich zu schädigen — wobei der Zwang durch drakonische Strafzahlungen und Drohung mit Freiheitsstrafen (Beugehaft) seitens des Staates erfolgen wird! Hier werden in der Tat dunkelrote Linien überschritten, die man nach 1945 jedenfalls als unüberschreitbar angesehen hat. Wenn das alles unter dem Vorwand einer Pandemie (die ohne Medienkampagne und abstruse Testpflichten keinem aufgefallen wäre, denn sie unterschied sich eigentlich nicht von einer x-beliebigen Grippewelle, wie sie alle paar Jahre auftritt) legistisch durchgepeitscht wird, hat unser Land jedes Recht verloren, sich noch als Rechtsstaat zu bezeichnen.
cher Le Penseur
AntwortenLöschenEin sehr guter Artikel, den ich trotz allem nur als Wunschdenken werte.
Zwar freue ich mich auf jenen Tag, an dem dem Regime dieses Verbrechen zur Last gelegt wird. Aber gleichzeitig sehe ich hunderte (dedungene) Anwälte aufmarschieren, die dieses Verbrechen versuchen werden, zu entkräften.
Man sieht doch jetzt schon, daß man sich auf Recht und Gesetz nicht mehr verlassen kann. Jeder weiß: Gesprochenes Recht bedeutet nicht gleichzeitig Gerechtigkeit. Alles nur "juristische Spitzfindigkeiten"
BTW Aber eine Frage stellt sich, vermutlich nicht nur mir, doch:
Wann beginnt Volkermord? Bei 1000, bei 10.000, bei 100.000 ?
cordialement, Nightbird
Cher Penseur,
AntwortenLöschenwenn Sie als Jurist so eindeutig auf den Tatbestand des Völkermords ekennen, dann steht es Ihnen frei, auf dem Rechtsweg nach Den Haag zu gehen. Wenn Sie das nicht tun, entlarvt sich Ihre "juristische Beweisführung" als pure Demagogie.
Von CE___
AntwortenLöschenIch sehe ebenfalls den Tatbestand des Völkermordes wie im benannten Paragraphen definiert durch dieses Terror-Regime als erfüllt an.
Und süffisant hinzugefügt, als wie wenn der Tatbestand des Umsturzes bzw. Putsches samt Involvierung in schwerster systematischer und systemimmanenter Korruption (wie zB. durch die Pharmamafia) seit März 2020 seitens der Täter nicht schon genug wäre.
Eine Zwangsinjektion hat in einem westlichen freiheitlichen System nichts zu suchen, besonders und anschaulich aus dem gemachten bitteren Erfahrungen im Dritten Reich.
Das ist eine Waffe die man NIEMALS, NIEMALS der Politik, Bürokratie UND (!!!) auch Wirtschaft in die Hand geben darf.
Und sogar, ich postuliere einmal, wenn ein Impfstoff zu 99,99% sicher WÄRE und man meint in diesem, ja eh' nur diesem konkreten Falle eine klitzekleine Ausnahme von der ehernen Regel machen zu können.
Das beste gerade nun anschauliche Argument gegen solche Ausnahmen ist ja gerade in sich selber diese derzeitig laufende Virus-Chose.
Ein pars pro toto, in Wien gibt es den Injektionszwang (etwas was mir auch vorher auch unbekannt war) für das Gesundheitspersonal für bestimmte jahrzehntelang oder noch länger bekannte und erprobte, lang eingeführte, nachweislich gegen das entsprechende Virus funktionierende, und "sichere" Impfstoffe.
Diese Ausnahme von der Regel wurde/wird nun von der darin verwickelten "Organisierten Krimininaliät innerhalb des Gesetzes" als Sprungbrett verwendet um für alle Staatsbürger eine Zwangsinjektion von diesem durchgewunkenden zweifelhaften Gen-Zeug herbeizurabulieren.
Es gilt leider gesellschaftlich wie immer:
Strecke den kleinen Finger hin, und dir wird eher früher als später der ganze Körper ausgerissen.
Ich hoffe bald dass sich eine Partei MFG auf die Fahnen schreibt weiter zu gehen und zu fordern schon bestehende berufliche Injektionspflichen ABZUSCHAFFEN.
Man gibt Kleinkindern keine Feuerzeuge oder Streichhölzer in die Hand, und man gibt Politik/Bürokratie/(Pharma)Wirtschaft keine Gesetze für Injektionszwänge/pflichten in die Hand.
Was Recht oder Unrecht ist, entscheiden am Ende des Tages die Verfassungsgerichte, in denen handverlesene Leute sitzen, die ihren Förderern ganz sicher nicht in den Arm fallen werden.
AntwortenLöschenWohl wahr.
AntwortenLöschenSiehe USA und Polen.
CHer (chère?) Anonym,
AntwortenLöschennun, zu den USA ist zu sagen: die damals mehrheitlich von republikanischen Präsidenten ernannten Höchstrichter haben die Wahlanfechtung von Trump trotz hoher Plausibilität der Wahlfälschungs-Anschuldigungen nicht einmal angenommen (okay, da hat man einem richter, auf den's angekommen wäre, mal kurz den Sohn autoverunfallen lassen, und dann hat er sich's halt ganz demokratisch überlegt ...)
aber was Polen betrifft: wären Ihnen Justiz-Dinosaurier aus der Kommunistenzeit im Höchstgericht wirklich lieber? So ganz im Ernst?