Samstag, 20. Juni 2020
Fußnoten zum Samstag
4 Kommentare:
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Geschätzter Fragolin!
AntwortenLöschenIm Gasthaus ein "Bierlein" zu bestellen macht zur Zeit besonders viel Spaß! Selbstverständlich max. eines, wenn man noch fahren muß...
Unsere geliebten grünen Belehrungspolitiker sollte man in no-go Areas "umsiedeln", damit sie zur Vernunft kommen - ob das möglich wäre?
Vielleicht ein Urlaub in Dijon?
Nein? Na dann doch lieber an die (preiswerte und elitäre) franz. Riviera. Dort trifft man evtl. ein paar Kollegen vom Parlament.
Mit Stinkefinger und Champus in die "Neue Normalität"!
MfG Michael!
Warum eigentlich soll man nicht mit mehr als einem Bierlein ans Steuer? Ich habe noch keinen rationalen Grund gehört. Der Staat jedenfalls hat kein Recht mir vorzuschreiben, wieviel ich trinke. Das gehört zur persönlichen Freiheit.
AntwortenLöschenWerter Teapartalöwe,
AntwortenLöschendem Staat ist es herzlich egal, wie viel Sie trinken, ganz im Gegenteil, der freut sich über die Steuereinnahmen, wenn Sie sich jedes Wochenende die Festplatte mit C2H5-OH polieren, und die Pnsionskosten spart er sich auch noch, wenn die Säuferleber mit 45 versagt, aber für das Führen eines Fahrzeugs gibt es Regeln, was die Verkehrstauglichkeit angeht, weil es um das Leben anderer Menschen geht. Deshalb wirft der Bierlein auch keiner vor, ihrem Namen alle Ehre gemacht zu haben, sondern sich dann verantwortungslos hinters Steuer gesetzt zu haben.
Kurz gesagt: Saufen Sie, soviel Sie wollen, was Sie wollen und wo Sie wollen, aber gehen Sie zu Fuß nach Hause.
MfG Fragolin
Werter Teapartalöwe,
AntwortenLöschenEin Schützenbruder, der von Irland zuück, berichtete, daß dort die Promillegrenze von 1,5 auf 1,0 gesenkt wurde, - also auch dort nicht ganz uneingeschränkt.
"Wo diese Freiheit ist, frei tun nach aller Lust,
so sind ein freies Volk die Säu in ihrem Wust."
(Friedrich von Logau)