Man faßt es nicht! Eine Rechtsanwältin stellt — was ihr legitimes, verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht ist — Eilanträge an das Bundesverfassungsgericht, in denen sie fordert:
1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grund-ordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antrag-stellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Er-richtung eines diktatorischen Polizeistaats.6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtig-ten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.
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Wehren wir uns gegen die präpotenten Macht»eliten« und ihre verfassungswidrigen Machenschaften!
Warum wundert mich das jetzt nicht, sehr von mir geschätzter Penseur?
AntwortenLöschenIn Österreich würde dasselbe passieren, fürchte ich!
Die Eliten und ihre Handlanger machen was sie wollen.
Wie lange noch?
MfG Michael!
Tja, wer aufmuckt...
AntwortenLöschen„Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (…) Zeitunglesen geht im Moment schnell. Zwei Minuten, wie in der DDR. Einmal blättern und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Eigentlich habe ich dazu schon alles gesagt. Ich habe letzte Woche geschrieben, wie sich Journalismus und Politik gegenseitig hochgeschaukelt haben am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen wurde, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann.“
Professor Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München.
(Quelle: http://blauerbote.com/2020/04/09/corona-verfassungsklage-website-der-rechtsanwaeltin-beate-bahner-abgeschaltet/)
"Wenn so etwas in einer diktatorischen Bananenrepublik passiert: nun, da erwartet man nichts Besseres. Aber in Deutschland?!"
AntwortenLöschenPlumpe rein rhetorische Frage. Wer diesen Blog ein bisserl verfolgt, weiß, dass es für die Macher seit Jahren ausgemacht ist, dass Deutschland eine Bananenrepublik ist. Das ist noch freundlich ausgedrückt. Deutschland ist für die Macher dieses Blog eine reine Diktatur. DDR 2.0 Ein einziges Stück Scheisse.
Wer hier von Beseitigung aller Grundrechte und Diktatur winselt, lebt auf einem anderen Stern. Ich lebe in Deutschland, und ich bin in meinen Grundrechten in keinster Weise beeinträchtigt.
AntwortenLöschenIm Augenblick (10.4. 11Uhr) ist Beate Bahners Homepage verfügbar, auch ihr Eilantrag:
AntwortenLöschenhttp://beatebahner.de/lib.medien/Beate%20Bahner%20Eilantrag%20Bundesverfassungsgericht.pdf
Cher (chère?) Anonym vom 9. April 2020 um 22:08,
AntwortenLöschenDeutschland ... Stück Scheiße
Sorry, da müssen Sie was verwechseln. Die Person, die bekanntlich hinter einem diese Botschaft tragenden Transparent einhergelaufen ist, ist heute Vizepräsidentin des Bundestages (mit Zählschwäche), schrieb und schreibt aber mit Sicherheit nicht auf dem LePenseur-Blog.
Verana Volkert,
AntwortenLöschenIch lebe in Deutschland, und ich bin in meinen Grundrechten in keinster Weise beeinträchtigt.
Doch, sind Sie. Es fällt Ihnen bloß nicht auf, weil die Schere in Ihrem Hirn es nicht zuläßt. wie schon Goethe wußte: »Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein.«
Cher Penseur,
AntwortenLöschendas ist ein Totschlagsargment, das jeden Diskurs im Ansatz beendet. Ich kann natürlich zu jedem, der eine von der meinen abweichende Überzeugung hat, sagen: Du merkst ja gar nicht die Schere in deinem Kopf.
Wenn ich zu Ihnen sagen würde: Die Schere in Ihrem Hirn lässt es nicht zu, die Realität wahrzunehmen, dass George Soros gar nicht die Welt regier -, würde das letzlich auch nichts bringen. Auch wenn ich natürlich in der Sache richtig liegen würde. :-)
Cher Penseur,
AntwortenLöschengemessen daran, wie Sie und Ihre Mitblogger Deutschland sehen und wie Sie daüber schreiben, ist das (jahrzehnte alte) "Stück Scheisse" von Claudia Roth geradezu eine niedliche Liebeserklärung ans eigene Land.
Chère Verena Volkert,
AntwortenLöschenalso gut, dann ein bisserl ausführlicher:
Grundrecht der Erwerbsfreiheit: ist es durch Zwangsschließungen beeinträchtigt oder nicht?
Grundrecht der Demontrations- und Versammlungsfreiheit: ist es durch das Verbot, Gruppen zu bilden beeinträchtigt oder nicht?
Grundrecht des Eigentums: ist es durch Verfügungsbeschränkungen (Verbot von Geschäftsbetretung etc.) beeinträchtigt oder nicht?
etc. etc.
Das alles nicht zu sehen, ist "Schere im Hirn"!
Man kann natürlich solche Eingriffe für gerechtfertigt erachten. Mag sein — aber dann müssen sie in verfassungskonformer Weise erfolgen! Lesen sie dazu diesen Artikel von heute (gegen Ende), wo ich zwei (österr.) Juristen zitiere.
Und Sie kommentieren, wie Sie sicher wissen, unter einem Artikel, in dem die (mittlerweile offenbar — nach Protesten? — doch beendete) Abschaltung einer Homepage einer Anwältin kritisiert wird, nachdem diese Eilanträge ans BVerfG gestellt hatte, in denen die Verfassungsmäßigkeit von Länderverordnungen bezweifelt wurde.
In Österreich heißt das Grundrecht, Anträge an die jeweils kompetenten Behörden oder Gerichte zu stellen "Recht auf den gesetzlichen Richter" — ich weiß jetzt nicht, ob dieser Terminusw auch bei Ihnen die Deutschland so heißt: aber inhaltlich gibt es dasselbe Grundrecht auch bei Ihnen! Und wäre das durch eine solche ungesetzliche, völlig willkürliche Sanktion (Abschaltung im Internet) nicht ebenfalls verletzt?
Nochmals: ob die Eilanträge der Anwältin berechtigte Einwände gegen die Verordnungen enthalten oder nicht, ist dabei irrelevant: es geht um ihr Recht (und das Recht jedes anderen), sie stellen zu dürfen!
Das alles auszublenden — wie sonst als als "Schere im Hirn" würden Sie das denn benennen ...?
Werter Anonym,
AntwortenLöschenDeutschland ist ein wunderschönes Land; das Einzige, was dort Scheiße ist, sind die Gestalten, die es regieren. Aber Leute wie Sie (und die hasszerfressene Wuchtel, die hinter solchen Plakaten herwatschelt) sind geistig anscheinend nicht in der Lage, ein Land und seine Regierung voneinander zu trennen. So wie sie nicht in der Lage sind zu trennen zwischen dem, was jemand Anderes gesagt hat, und dem, was Sie als Gesagtes gehört haben wollen.
MfG Fragolin