Donnerstag, 9. Januar 2020

Frage zum öffentlich erbrechenden Rundfunk

von Fragolin

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland will Menschen mit AfD-Sympathie aus Talkshows und Gesprächsrunden verbannen, um ihnen „keine Bühne zu geben“.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland lässt Menschen, die gegen mediale Verhetzung auf die Straße gehen, zu AfD-Nazis erklären und von Antifa-Rotten vor den Sendestudios verjagen.
Frage: Wann kommt der Tag, an dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland endlich die logische, endgültige Konsequenz zieht und sich weigert, das stinkende Geld dieser widerlichen AfD-Faschisten anzunehmen?

7 Kommentare:

  1. werter fragolin!
    vergleichbar damit, dass de meisten neoösterreicher zwar unseren glauben und unsere ethik ablehnen, aber kein problem haben, weihnachtsgeld zu beziehen und an christlichen feiertagen nicht zu arbeiten.

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  2. Ach ja, wenn es nur der öffentliche Rundfunk wäre.
    In unserer niederrheinischen Tageszeitung wurde heute in einem redaktionellen Kommentar ein Anwalt, der seine Arbeit tut, als Pegida - Sympatisant verunglimpft.
    So geht Hetze!

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  3. Geschätzter Fragolin!

    Seit ca. 2 Jahren habe ich die
    Öffentlich-(un)rechtliche
    Inquisition und Propaganda mit ihren Lügen, Un- und Halbwahrheiten sowie bewusstem Weglassen, aus meinem Haus entfernt! Seitdem geht's mir besser.

    MfG Michael!

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  4. Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk qehrt sich gegen AfD-Funktionäre, die bei "Demos" vor seinen Funkhäuser ins Megaphon brüllen: "Ihr in euren Redaktionsstuben werdet das kommende Jahr nicht überleben!"
    So geschehen vor dem SWR-Funkhaus in Baden-Baden durch den Landesvorsitzenden der AfD Baden-Württemberg.

    Dass solche Töne dem gewaltbegeisterten Fragolin und seinen deutschen Gefolgsleuten gefallen, ist klar. Dass der Rundfunk sich dagegen wehrt, ist ebenso klar. Nichts Neues also.

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  5. Cher (chère?) "Anonym",

    darf ich Sie ersuchen

    1. um genaue Quellenangabe, welcher AfD-Funktionär (und in welcher Funktion?) das angeblich ins Megaphon »gebrüllt« hat.

    2. bezüglich des Satzes (sofern er überhaupt so gesagt wurde) »Ihr in euren Redaktionsstuben werdet das kommende Jahr nicht überleben!«: um Nachreichung des Zusammenhanges, in dem dieser Satz geäußert worden sein soll.

    3. um Darlegung, weshalb dieser Satz (wenn er denn überhaupt so geäußert wurde) die öffentlich-rechtlichen Medien berechtigen soll, nicht nur

    - diesem konkreten Funktionär »keine Bühne bieten« zu wollen (was man ja eigentlich ja auch nicht, aber vielleicht »mit Nachsicht aller Taxen doch noch mal irgendwie« hinnehmen könnte),

    - ja nicht einmal — was bereits mit dem Objektivitätsgebot der ÖR m.E. höchst unvereinbar wäre! — »nur« sämtliche AfD-Funktionären (quasi als Sippenhaftung),

    - sondern sogar gleich alle »Menschen mit AfD-Sympathie« aus der Teilnahme am öffentlichen Diskurs in Talkrunden u.dergl. auszuschließen,

    4. sowie um Darlegung, welche Erkenntnisquellen — die aus dem Objektivitätsgebot zwingend vorauszusetzen sind — denkmöglich den öffentlich-rechtlichen Medien zu Gebote stehen, um objektiv (s.o.) beurteilen zu können, ob jemand »AfD-Sympathie« empfindet oder nicht; weiters

    5. um Darlegung, ob Sie diesbezüglich den Einsatz von Spitzeldiensten oder Lügendetektoren (sofern diese solche Sympathien überhaupt objektiv und sicher erkennen könnten) für angemessen erachten, sowie

    6. um Ihre Stellungnahme zur Frage, warum solche vorgängigen Ermittlungen politischer Einstellungen ohne Vorliegen eines konkreten Verfassungsschutz-Tatbestandes dem GG nicht zuwiderlaufen sollen.

    Ich ersuche weiters um schlüssige Darlegung, wie weit eine solche Absicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen umfassenden Informationspflicht der öffentlich-rechtlichen Medien vereinbar sein soll, zumal die solcherart ausgeschlossene Gruppe laut Umfragen wenigstens ein Sechstel, in einigen Ländern Deutschlands aber auch schon deutlich mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten umfaßt.

    So, das wär's mal fürs erste. Viel Spaß bei der Beantwortung!

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  6. Ach Nymchen,
    du kannst es nicht lassen.
    Räpple ist nicht AfD-Landesvorsitzender sondern ein AfD-Landtagsabgeordneter, gegen den ein Parteiausschlussverfahren läuft. Also Lüge.
    Er sagte laut den „Badischen Neuesten Nachrichten“ auch wörtlich: „Wir werden sie aus ihren Redaktionsstuben vertreiben.“ Also noch eine Lüge.
    Dass es eine Lüge ist, dass ich gewaltbereit wäre, ist der Erwähnung müßig, und meine „Gefolgsleute“ würde ich gerne mal kennenlernen. Aber was als Lügen will man von einem kleinen linksradikalen Parolenbrüller erwarten, der bis jetzt noch verlässlich jedes Mal nichts als Lügen herausgebrüllt hat? Du hast noch nicht ein einziges Mal an irgend einer Stelle auch nur die Wahrheit gestreift mit deinen Hass-Exzessen.
    Eigentlich tust du mir leid. Muss ein wahrhaft erbärmliches Leben sein, so in seinem geistigen Kellerloch vor sich hin zu hassen.
    MfG Fragolin

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  7. So und nicht anders kenne ich als Ostgote die Rotärxxe. Sehr schlicht gestrickt - Vierbeiner gut, Zweibeiner schlecht - und paranoid bis zum Abwinken, überall imperialistsche Spioteure und Sabogenten. Allzeit bereit, einem auf die plumpeste, geradzu infantile Art das Wort im Mund herumzudrehen.
    Das der sich dabei erbärmlich fühlt, ist zu bezweifeln. Er dünkt sich als einer der letzten der Gerechten.
    Wenn die so können, wie sie wollen, suhlen sie sich in Blut. (Man kann kein Omelett machen, ohne Eier zu zerhauen - jemand bei Solshenyzin sagt, er hätte schon eine Menge zerhauener Eier gesehen, aber kein Omelett ...) - Wenn es dann engültig vorbei ist - haben sie "es an revolutionärer Wachsamkeit mangeln lassen" (So Pol Pot, oder einer seiner Unterbonzen ...)

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