Donnerstag, 5. Dezember 2019
Wahlhelfer
5 Kommentare:
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werter fragolin!
AntwortenLöschenfrage an radio eriwan: darf sich dieser staatsanwalt offiziell in die liste der AfD-wahlhelfer eintragen lassen?
antwort radio eriwan: im prinzip ja, nur wird die systempresse über diesen skandal nicht berichten.
und wieviele lesen schon klonovsky, achgut, vera lengsfeld, nicolaus fest, journalistenwatch, lepenseur, usw?
conclusio: die wahlhilfe wird ( leider ) überschaubar bleiben.
lg
Bei den AfD-Wahlhelfern darf sich nicht zuletzt auch die hier gerne hochgelobte Schweiz eintragen lassen. Deren Behörden haben den in der Schweiz längst strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann fröhlich über die Grenze nach Deutschland durchgewinkt.
AntwortenLöschenDer Schmäh mit den "Stimmen im Kopf" hätte auch dem Eichmann in Israel einfallen sollen. Der wäre garantiert wegen psychischer Schuldunfähigkeit nicht mal angeklagt worden.
AntwortenLöschenWäre er doch. Weil die israelische Justiz eben keine linksgrüne Weicheier- und Volksverräterjustiz ist. Die fallen auf keine Stimme im Kopf rein.
LöschenGeschätzter Rizzo, es ist eine harte Rede, wer kann sie hören: Ihr habt mit allen Arten von Antifanten bzw. Gutmenschen durchaus EINES gemeinsam, nämlich den unerschütterlichen Glauben ein gewisses Ereignis der jüngeren Geschichte (nicht die abgehackten Kinderhände in Belgien) - lediglich die daraus gezogenen Schlußfolgerungen fallen sehr unterschiedlich aus.
AntwortenLöschenIst es so schwer zu verdauen? Daß eine Aussage eben richtig oder falsch ist, nicht aber gut oder böse.
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Und der Nutzen dieses abartigen Urteils für die "AfD", da muß ich it's me beipflichten, wird sehr überschaubar sein.