von Fragolin
Der EuGH hat in geradezu
Cäsarenwahn ein Urteil erlassen, das ein weltweites hartes Vorgehen
gegen jede Form von Hassrede im Netz einfordert. Leider nur hat er
vergessen, eine konkrete Aussage zu machen, was genau denn jetzt
unter Hassrede fällt und sich damit begnügt, irgendwas von
„emotinal“ und „scharfen Formulierungen“ zu faseln; womit
durch den ersten Punkt eigentlich jede Äußerung einer Person, die
ja automatisch von deren Gefühlen beeinflusst und damit „emotional“
ist, als „Hassrede“ ausgelegt werden kann. Ein klassisches
Gummigesetz also, das ausnahmslos jede Meinungsäußerung
weltweit zur Strafsache erklärt. Wenn die EU jetzt noch eine
Netzwerkdurchsetzungsüberwachungsbehörde schafft, die jede
Abweichung vom Hassredeverbot mit schweren Strafen verfolgt, haben
wir endlich die Inquisition zurück. Eine gewisse Frau Kahane böte
sich für die Behördenleitung geradezu an.
Zu welchen Reaktionen von
Forenbetreibern das führt und welche Trigger bereits zur Moderation
führen, kann man hier sehen:
Ich verstehe Jouwatch
vollkommen, stehen sie als „rrrächte Plattform“ doch unter
besonderer Beobachtung linker Blockwarte, die seit dem EuGH-Urteil
nur noch mit feuchten Höschen herumlaufen. Aber dieser Kommentar
bezog sich nur auf die Aussage im Artikel, dass der kuffarschächtende
„Polizist“ in Paris ein konvertierter Mohammedaner war. Drei
kurze Worte, bekannt bei allen, die Louis de Funès kennen. Was hat
da die Moderation getriggert? Wie kurz ist die Leine der
Meinungsfreiheit bereits?
Zumindest im Internet wurde die
Meinungsfreiheit ultimativ abgeschafft, und das, um sie angeblich zu
retten. Als würde man jemanden erschießen, damit er keine
Zahnschmerzen mehr hat.
Als voriges Jahr das
verfassungs- und menschenrechtswidrige NetzDG des linksradikalen
Blockwartes Maas durch den leeren Bundestag gepeitscht wurde, warnte
ich schon, bis Ende des Jahres könnte das Betreiben eines Blogs
unmöglich werden. Dieses Jahr scheint es wahr zu werden. Wer nicht
nur über Pancake-Rezepte, Kätzchenbilder und die gesellschaftlich
notwendige Jagd auf Drecksnazis berichtet, lebt zunehmend gefährlich.
Wer nur in einem Zeitungsforum eine Bemerkung fallen lässt, die als
abwertend aufgenommen werden könnte (außer gegen „Rechte“), und
das irgendwo auf diesem Planeten, ist ab heute ein Krimineller.
Es dauert nicht mehr lange, dann
ist Schluss mit Bloggen und Internet. Ich gehe jede Wette ein, dass
sich bereits die ersten dem linksextremen Umfeld zuzurechnenden
Anwaltskanzleien händereibend und geldtaschenstreichelnd auf eine
Abmahnungslawine vorbereiten, die oppositionelles Bloggen immer
unmöglicher macht.
Die Merkel-Diktatur nimmt
nochmal so richtig Fahrt auf.
Geschätzter Fragolin!
AntwortenLöschenWir dürfen jetzt Politiker des rechten Rand, Nazischlampe oder Faschist nennen. Vielleicht dürfen wir ja jetzt Politiker des linken Rand, Kommunistenschlampe oder Trotzkist nennen ohne gleich als Hassredner bezeichnet zu werden?
MfG Michael!
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AntwortenLöschenwerter fragolin!
AntwortenLöschenwenn sie erfahren wollen, nach welchen kriterien bestimmt wird, was "hassrede" ist, dann gehen sie bitte auf
"wall of shame" des bekannten medienanwalts steinhöfel, auf der er die perversesten löschungen bringt und was online bleibt, speziell fast alle schwerst antisemitischen kommentare.
kurios ist folgender fall: ein a.kurdi hat auf FB gemeint, dass anabel schunke einmal ein richtiger kanak-schwanz reingeschoben gehörte
ihre antwort: "das denke ich nicht, denn jemand, der an 72 jungfrauen glaubt, kann keine ahnung von sex haben. haben sie noch einen schönen tag".
geperrt wurde anabel schunke, der friedliche, tolerante, muslim. feuchtträumer blieb online.
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AntwortenLöschen@Anonym:
AntwortenLöschenLöschgrund: off topic.
Zu Ihrer Weiterbildung: https://www.welt.de/politik/ausland/article201325544/Putin-ueber-Greta-Thunberg-Bedauerlich-wenn-jemand-Jugendliche-in-seinem-Interesse-nutzt.html
@Anonym (16:52)
AntwortenLöschenLöschgrund: Beleidigung eines Blog-Autors
"Haßrede" wurde in der Tätärä in den Fünfzigern "Boykotthetze" genannt, in den Achtzigern: "Beeinträchtigung staatlicher Tätigkeit".
AntwortenLöschenHoffentlich nicht als OT engestuft ...