Freitag, 23. August 2019

Musterbeispiel

von Fragolin

Zwei junge Männer haben ein abscheuliches Verbrechen begangen. Sie haben eine junge schwangere Frau überfallen und aus reiner Mordlust brutal abgestochen. Einfach so.
Die Berichterstattung ausgerechnet in der als „Boulevard“ verschrienen „Bild“ zeigt aber, wie es geht und meiner Meinung nach immer gehen sollte: Als die beiden Täter vor Gericht kommen, finden sie in der Zeitung nicht nur die unverpixelten Bilder ihrer widerlichen Visagen sondern auch den vollen Klarnamen. Jeder auf der beschaulichen Insel Usedom (ein Ort, der alle Voraussetzungen mitbringt, um vom Klimawandel so richtig fett zu profitieren – also wunderschöne Sandstrände, schattige Naturcampingplätze, mondäne Strandwohnungen, geradezu langweilige Ruhe und bisher zu kühles Wetter) kennt jetzt ihre Namen:
Nicolas Knoop und Niko Göttlich.
Nicht „Alaa S.“ oder „Peter F.* (Name geändert)“ oder „ein Mann aus Eritrea“ sondern ganz konkret: diese „mutmaßlichen“ brutalen Mörder haben Namen und Gesichter und diese kann man nennen und zeigen.

Warum kann man über Deutsche berichten, über Nichtdeutsche jedoch nicht? Warum werden deren Namen nicht genannt, deren Bilder nicht unverpixelt gezeigt? Gibt es für Deutsche ein anderes Datenschutzgesetz als für Nichtdeutsche, oder gibt es eine redaktionelle Informationsschere? Wer führt diese, wer legt fest was genannt werden darf und was nicht?
Wenn es richtig ist, Namen und Bilder von Mördern und Gewalttätern zu nennen und zu zeigen, dann ist es im Umkehrschluss falsch, das bei einigen Mördern und Gewalttätern nicht zu tun. Und wenn es richtig sein sollte, warum auch immer, Name und Bilder zu verheimlichen, dann ist es eben falsch, diese bei einigen doch zu veröffentlichen.
Es kann nur eines richtig sein.

Diese Berichterstattung, wie sie hier vorliegt, mit Bild und Name der Täter und des Opfers, das ist für mich ein Musterbeispiel, wie es immer sein müsste. Warum es nicht immer so ist?
Diese Frage kann nur die Redaktion beantworten…

2 Kommentare:

  1. Warum die beiden Männer unverpixelt dargestellt werden ? Ganz klar, weil Sie keine Lobby haben die Diskriminierung und Rassismus schreit.
    Allerdings kann ich Ihrer Aussage nicht folgen.
    Solange die Täter noch nicht rechtskräftig verurteilt sind und damit noch keine Täter, sollte kein Bild und kein Echtname veröffentlicht werden. Ich halte das für ein absolutes Unding. Sowohl Polizei als auch Justiz haben sich schon öfters geirrt und das Leben dieser Männer ist vorbei. Mit dem Urteil sollte dann allerdings eine Veröffentlichung von Bild und Namen erfolgen. Egal welcher Herkunft und Rasse.

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  2. Werter Anonym,
    wenn es sich nur um eine Anzeige handeln würde, würde ich Ihnen absolut recht geben, aber nach den eindeutigen ermittlungsergebnissen haben die Täter (oder zumindest der Haupttäter) ein umfassendes Geständnis abgelegt. Da ist die Feststellung der Schuld nur mehr eine Formsache und es ghet eigentlich nur noch um die Härte der Folgen für die Täter.

    Was mich bei weiterer Recherche allerdings stutzig macht ist das Verhalten des angeblichen 16-jährigen Vaters des Ungeborenen. Das im Zusammenhang mit der Tat kurz nach dem Bekanntwerden ihrer Schwangerschaft wirft bei mir schon die Frage auf, ob er das Kind wirklich wollte und ob er irgend eine Rolle bei dem Mord spielt. Ich hoffe, die Polizei ermittelt auch in diese Richtung, denn etwas seltsam riecht das Ganze schon, so mit der Auswahl des Opfers, dem angeblichen "Morden nur aus Spaß" und dem Verhalten der Freundin des Täters dazu. Alles in Allem wohl ein sehr seltsamer Personenkreis...
    MfG Fragolin

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