Samstag, 3. August 2019
Aus der Mottenkiste: Bürokratie
2 Kommentare:
Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.
Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).
Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:
https://www.google.de/contact/impressum.html
Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:
https://policies.google.com/privacy?hl=de
Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.
Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.
Solche Zustände begreifen nicht einmal ausgebildete Ärzte. In Düsseldorf gibt es den Fall eines im Iran ausgebildeten Arztes, der sich hier frank und frei an allen Regeln vorbei Dr. med nennt, dem man das mehrfach untersagt sagt und der es trotzdem immer wieder getan hat, der als Schönheitchirurg (Povergrösserungen) derzeit zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat und immer noch nicht einsieht, dass er sich hier trotz seiner bunten Papiere nicht Dr. med nennen darf. Jetzt steht er wegen Titelmissbrauch vor Gericht und die Verfahrn wegen der todesfälle laufen noch.
AntwortenLöschenGanz so an der Sache vorbei ist eine bescheinigte gute Ausbildung wohl doch nicht.
Werter Winterwind,
AntwortenLöschenden Unterschied zwischen einem Chirurgen und einem Würstelverkäufer möchte ich aber Flamenco tanzen können. Äpfel sind keine Birnen.
MfG Fragolin