Samstag, 3. August 2019

Aus der Mottenkiste: Bürokratie

von Fragolin

Vor einigen Jahren gab es einen Artikel, in dem die Verweigerung zugewanderter Fachkräfte, hier eine reguläre Lehre zu beginnen, schöngeschrieben wurde, weil eines der Goldstückchen nicht drei Jahre Friseur lernen wollte, denn bei ihm zuhause musste man sich nur einen Stuhl und eine Schere besorgen, an den Straßenrand stellen und „Friseur“ nennen, um einer zu sein.
Naja, ein gewisses Verständnis habe ich, da sind eben zwei Extreme aufeinandergetroffen:

Wenn man sich nur vor Augen führt, was man in dieser EU, in diesem Österreich benötigt, um ein aufgewärmtes Paarl Frankfurter am Straßenrand zu verkaufen: vom behördlich genehmigten und von persönlichen Gastwirtsprüfungen und Meisterbriefen abhängigen Gewerbeschein über die Standberechtigung, den Nachweis der eingehaltenen Hygienevorschriften, das Aufstellen verschiedenster Klohütten für wasweißichwelche Geschlechter, die permanent über das Internet mit dem Finanzamt verkoppelte Regisitrierkasse und nicht zu vergessen der zum Würstel gehörende Aushang mit der Deklaration gemäß der Allergieverordnung. Und wir reden hier von der hochqualifizierten Tätigkeit, ein paar Kilopackungen mit Frankfurterwürsteln aufzuschneiden und in heißes Wasser zu legen.

Dass unsere Kulturbereicherer fassungslos den Kopf schütteln, wenn man ihnen erklärt, dass sie eine dreijährige Berufsausbildung, mehrjährige Gastronomieerfahrung, nochmals ein Jahr Meisterschule, Meisterprüfung, Unternehmerprüfung, Gewerbeanmeldung und diverse wichtig abgestempelte Papierln benötigen um vielleicht in 6 oder 7 Jahren soweit zu sein, ein aufgewärmtes Würstel am Straßenrand zu verkaufen, sollte uns nicht wundern. Man begreift es ja selbst kaum.

2 Kommentare:

  1. Solche Zustände begreifen nicht einmal ausgebildete Ärzte. In Düsseldorf gibt es den Fall eines im Iran ausgebildeten Arztes, der sich hier frank und frei an allen Regeln vorbei Dr. med nennt, dem man das mehrfach untersagt sagt und der es trotzdem immer wieder getan hat, der als Schönheitchirurg (Povergrösserungen) derzeit zwei Menschenleben auf dem Gewissen hat und immer noch nicht einsieht, dass er sich hier trotz seiner bunten Papiere nicht Dr. med nennen darf. Jetzt steht er wegen Titelmissbrauch vor Gericht und die Verfahrn wegen der todesfälle laufen noch.
    Ganz so an der Sache vorbei ist eine bescheinigte gute Ausbildung wohl doch nicht.

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  2. Werter Winterwind,
    den Unterschied zwischen einem Chirurgen und einem Würstelverkäufer möchte ich aber Flamenco tanzen können. Äpfel sind keine Birnen.
    MfG Fragolin

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