Donnerstag, 23. Mai 2019

Ignaz Moscheles



... wird heute wohl nur mehr dem gewiegten Musikkenner etwas sagen. Was schade ist — denn v.a. seine Klavierkonzerte (Moscheles war ja einer der geschätztesten Klaviervirtuosen und -pädagogen seiner Zeit) sind nicht nur auf »für den Laien« mit Genuß anzuhören, sondern verraten auch eine keineswegs geringe kompositorische Begabung. Nehmen wir nur das 3. Klavierkonzert in g-moll, op. 58,  als Beispiel:


Aber nicht nur Klavierkonzerte »konnte« Moscheles, auch seine (ein Jahr nach dem Tod seines Idols und Freundes Beethoven geschriebene) Symphonie in C-dur beeindruckt durch die Intensität der Empfindung und Originalität der Themen und ihrer orchestralen Umsetzung:


Sicherlich war Moscheles kein bahnbrechender Neuerer, sondern blieb zeitlebens auf dem vertrauten Terrain »klassischen« Musikgeschmacks. Diesem blieb er auch in seiner klagnvollen Kammermusik verbunden, so z.B. in seinem ebenso (v.a. im Klavierpart) höchst virtuosen Septett in für Klarinette, Horn, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabaß and Klavier, op. 88 (welch Glück für den Komponisten, in einer noch nicht von antifantischen Gehirnblähungen deformierten Zeit gelebt zu haben, und die mittlerweile höchst odiose Zahl »88« ungescheut verwenden zu können ...), komponiert 1832/33 und der »London Philharmonic Society« dediziert:


Dieser Artikel, geschrieben aus Anlaß der 225. Wiederkehr des Geburtstages von Ignaz Moscheles sei mit seinem letzten, dem 7. Klavierkonzert in c-moll, op. 93, dem sogen. Concert pathétique, aus dem Jahr 1835, beschlossen, welches von der Originalität der Anlage und Thematik die Reihe seiner Konzerte würdig beschließt:


Der Schüler Salieris und Albrechtsbergers, wie bereits erwähnt Freund Beethovens, und Lehrer von Felix Mendelssohn Bartholdy, der ihn 1846 als Professor ans Leipziger Konservatorium gewinnen konnte, starb, fast schon ein Monument einer vergangenen Musikepoche, am 10. März 1870, nur neun Tage nach seinem letzten Konzert mit dem Leiziper Gewandhausorchester.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.