Mittwoch, 13. März 2019

Legale Selbstjustiz?

von Fragolin

Ach ja, der Fall Siggi Maurer mal wieder. Diese eigentlich vollkommen unbedeutende, aber medial auffällig oft hochgepushte Ex-Grüne mit dem Kompetenzlevel und gesellschaftlichen Nutzen eines Bandwurmes, zog nach ihrer Verurteilung vor das OLG Wien und dortselbst hob man das Urteil wunschgemäß wieder auf.

Der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt habe.“

Mit dieser seltsamen Begründung zerfetzte das OLG Wien, das zweifelsfrei außerhalb jeder politischen Sympathie oder gar Beeinflussung steht, das Urteil gegen die Selbstjustiz übende Stinkefinger-Siggi (Ja, liebe teutonische Konsumenten, auch in Österreich haben wir sowas, aber hier ist es eine Frau und heißt Maurer mit Nachnamen und nicht Gabriel. Wie der Zufall es will sind beides stramme Linke; Niveau verbindet eben.)
Im Umkehrschluss heißt das also, dass man ruhig jemanden verleumden und einen privaten Rachefeldzug in die Öffentlichkeit zerren darf, solange dieser Jemand nicht ganz konkret seine Unschuld beweisen kann.

Obwohl der Kreis der möglichen Verfasser sehr klein gewesen sei, habe der Privatankläger keinen anderen Verfasser genannt.“

Ich persönlich halte den Typen selbst für den Verfasser. Ganz ehrlich. Ebenso ehrlich soll er ruhig eine Strafe dafür aufgebrummt bekommen, denn es gibt Dinge, die tut man nicht. Ein einfaches Götz-Zitat hätte gereicht. Auch wenn es vollkommen irrelevant ist, was ich halte oder finde.
Aber.
Es gibt immer wieder ein Aber…
Siggi Maurer hat den Fall nicht der Justiz gemeldet und auch keine Anzeige erstattet, sondern sie hat Selbstjustiz geübt, übrigens die Handlungsweise genau jener staatsverweigernder „Reichsbürger“, die doch immer wieder als Verfassungsfeinde und die größte Gefahr dargestellt werden und, nebenbei erwähnt, sogar dann verboten wenn es eindeutig be- und erwiesen wäre, dass der Wirt wirklich der Schuldige wäre, denn es gibt einfach kein Recht auf Selbstjustiz; wer diese übt ist immer im Unrecht. Und der Wirt hat sich, was sein gutes Recht ist, dagegen gewehrt. Und zwar so, wie das Gesetz es vorsieht, im Gegensatz zu Frau Maurer.

Wenn das OLG jetzt urteilt, der Wirt dürfe sich nicht gegen Selbstjustiz wehren, weil er ja keinen Ersatz-Schuldigen nennen könne, dann ist das ein Witz. Denn zu behaupten, der Wirt, also der Geschädigte, müsse dafür sorgen, dass es der Schädigerin, also der illegale Selbstjustiz ausübenden Grünen, nicht so schwer gemacht werden darf, ihn als Schuldigen zu bezeichnen, kann doch nicht ernst gemeint sein. Es steht mir als Opfer einer Verleumdungskampagne doch wohl zu, bitteschön der Person, die mich beschuldigt, nicht auch noch behilflich sein zu müssen?! Abgesehen davon, dass ich mich als Opfer einer Selbstjustiz sogar dann dagegen wehren darf, wenn ich wirklich der Täter bin, denn wie bereits erwähnt, ist und bleibt Selbstjustiz ein Angriff nicht nur gegen einen Menschen sondern auch gegen das Gewaltmonopol des Staates, das Grundprinzip des demokratischen Rechtsstaates und im Falle einer Politikerin sogar seine Verfassung.

Und das ist wie erwähnt meiner Meinung nach vollkommen unabhängig davon, ob der das jetzt wirklich gemacht und sie primitiv angerotzt hat oder nicht. Und auch davon, ob die heutige Rechtslage in Fällen anonymer Belästigung jedem gefällt oder nicht, kann das nicht abhängig sein. Wer bestehende Gesetze ändern möchte, für den gibt es einen Weg. Frau Maurer sollte als Politikerin diesen Weg kennen, aber aus welchem Blickwinkel Linke ihnen nicht genehme Gesetze betrachten, wissen wir eh. Sie hätte auch den Rechtsweg gekannt und hat ihn ignoriert. Für eine Politikerin eigentlich ein Offenbarungseid, aber so weit können ihre Fans nicht denken, dass sie das begreifen.

1 Kommentar:

  1. Der eigentliche Clou am forschen Auftreten der progressiven Siggi ist ja ihre fixe Idee, dass ihr aufgrund ihrer angeborenen Unterleibsgestaltung für sämtliche Attacken auf
    männliche Angriffsziele (keine Neophyten bitte!) automatisch die volle Glaubwürdigkeit nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch vor allen Gerichte zusteht. Diese geniale Schnapsidee stammt zwar nicht von ihr, sondern von der US-amerikanischen Kampflesbenszene und hat sich u.a. im #MeToo-Spektakel mit grotesken Auswüchsen manifestiert, aber die Siggi sah sich halt genötigt, damit auch das verschnarchte Alpenmilieu aufzumischen. Das OLG Wien ist ihr jetzt voll auf den Leim gegangen.

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