... die sich vom geltenden Recht, und nicht von persönlichen Karriereüberlegungen leiten lassen:
Gericht untersagt Bundesamt für Verfassungsschutz, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen
Was für eine Watsche für das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seinem neuen umstrittenen Präsidenten Thomas Haldenwang! Kaum ist dieser im Amt, schon muss seine Behörde durch die Justiz zur Ordnung gerufen und ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro für jede weitere gleichartige Zuwiderhandlung angedroht werden, da sie sich uneinsichtig zeigt.
Also, wenn ich dieses Verfahren richtig verstehe, dann muss der Steuerzahler an den Steuerzahler bis zu 10.000,-- Euros bezahlen, wenn der vorsätzlich Recht brechende Verfassungsschützer seine verfassungsfeindlichen Äußerungen wiederholt.
AntwortenLöschenDer die Verfassung brechende Verfassungsschutzchef selbst wird von Sanktionen freigestellt.
Bleibt dieser begnadete Jurist aber hartnäckig, wird er zur Höchststrafe verdonnert, er wird von der Arbeit frei gestellt und kann bei vollen Bezügen Dauerurlaub machen und hat jede Menge Zeit für Nebenverdienste. Der nächste, der dann ins Amt kommt, ist Türke.
Von einem Staatswesen kann nicht mehr gesprochen werden, es ist längst brodersches Irrenhaus mit der Besonderheit, dass die Patienten längst die Ärzte eingesperrt und die Klinikleitung übernommen haben.
Man konnte es schon gar nicht mehr glauben, aber offensichtlich gibt es doch noch Petrioten unter Deutschlands Richtern.
AntwortenLöschenGrößten Respekt vor diesem mutigen Richter!
Werter Montfort,
AntwortenLöschenich hoffe, dieses renitente Urteil kostet ihn nicht seine Karriere, denn das Ausputzen unter Merkel hat bereits sehr grundreinigende Formen angenommen.
MfG Fragolin