... wenn man diesen Artikel liest:
Besonders erschütternd folgendes zu lesen:„Meine Vorgesetzten zwingen mich, das Parlament zu belügen“
(Stefan Schubert) In Berlin und Düsseldorf setzte die Politik zwei parlamentarische Untersuchungsausschüsse ein, um die Hintergründe und „Sicherheits-Pannen“ zum Amri-Komplex zu ermitteln – so lautet jedenfalls die offizielle Version für die Bevölkerung.Dementsprechend wurden in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere Terrorermittler vor die Untersuchungsausschüsse des Düsseldorfer Landtages und des Deutschen Bundestages geladen, um dort durch Abgeordnete befragt zu werden.
Wie rigoros der politische Apparat agiert, wenn es darum geht, seine Kanzlerin, Minister und Behördenleiter zu schützen, sollten die Ermittler am eigenen Leib erfahren; die Briefe mit der sogenannten „Aussagegenehmigung“ wurden ihnen vom Innen-ministerium NRW, nun von der CDU geführt, über die zuständigen Polizeipräsidien zugestellt.Und der Inhalt dieser „Aussagegenehmigung“ war unmissverständlich formuliert. Unter anderem stand dort, dass die Terrorermittler „keine Auskünfte über Gefährderein-schätzungen geben dürften.“ Außerdem war es ihnen untersagt, über „polizeiliche Maß-nahmen und Vorgehen Auskunft zu erteilen, wodurch Rückschlüsse auf zukünftige polizeiliche Maßnahmen möglich wären.“Wie die Amri-Ermittler diesen Maulkorb-Erlass empfanden, vertrauten sie dem Autor an:„Halt die Fresse! Sag gar nichts!“
Tatsächlich schwebt über den Ermittlern wie ein Damoklesschwert der Paragraf 353b des Strafgesetzbuches (StGB): Geheimnisverrat. In dem Paragrafen „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ werden Polizisten mit einer Gefängnisstrafe bedroht, wenn sie die Öffentlichkeit über Skandale und Lügen in ihren Behörden informieren. Die Strafandrohung für eine solch wahrheitsgerechte Aussage von Polizisten liegt bei bis zu fünf Jahren Haft. Wenn ein Terrorermittler dem parlamentarischen Ausschuss über den Fall Amri also die Wahrheit berichtet, führt der erteilte Maulkorb in der „Aussagegenehmigung“ zu einer Strafanzeige und Verurteilung bis hin zur Gefängnisstrafe und gleichzeitig der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens – mit dem Ziel der Entlassung und der Aberkennung bisher erworbener Pensions-ansprüche.
"..an Klaviersaiten aufgehängt." Das ist aber barbarisch! Junge, Junge, was es alles gibt!
AntwortenLöschenDer preußische Piefke