Dienstag, 13. März 2018

Irrsinn

von Fragolin

Um mal klarzustellen, dass es nicht nur radikalmuselmanischen Irrsinn gibt sondern religiöser Fanatismus generell eine Geisteskrankheit darstellt, hat sich ein Deutscher zur Aufgabe gemacht, der Welt zu zeigen, dass Mord und abartiges Benehmen im Namen des Glaubens kein muslimisches Alleinstellungsmerkmal sondern „nur“ besonders ausgeprägt in den südlicheren Kulturen ist.
Da hat es einer nicht kapiert, dass sein Götze eben nicht nur Milch und Honig über diesen Planeten kübelt und alles Abweichende von satanischen Dämonen kommen muss, und deshalb versucht die Dämonen aus dem Körper seiner geistig behinderten Tochter herauszuexorzieren. Oder besser, aus diesem Körper herauszutrampeln. Was für das arme Geschöpf schlecht ausging.

In welchem Geistes-(darf man in diesem Zusammenhang den Begriff überhaupt verwenden?)-Zustand sich der Typ befand, der anscheinend zwischen den Ohren weit kranker war als seine offiziell geistig behinderte Tochter, erkennt man an seinen Ausreden.

Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als „Massage“, um einen Dämonen auszutreiben.“

Jo eh, man massiert die einfach raus. Das mögen die gar nicht. Zumindest wenn man es richtig macht. Und deshalb liest sich das dann so:

Demnach trampelte er auf dem Körper der am Boden liegenden, geistig behinderten Tochter herum und trat ihr dabei auch in den Bauch.“

Kann man eigentlich nichts mehr dazu sagen. Morbus Religiosus in weit fortgeschrittenem Stadium eben, so etwa an der Stelle, wo die letzten Hirnzellen zu einer eitrigen Pampe zerfließen.
Wenn dann nicht die Sicherungen komplett bei dem Idioten durchgebrannt wären.
Ja, es geht noch schlimmer, als seine eigene Tochter zu Tode zu trampeln, weil man glaubt, damit ein neues Heilmittel gegen Behinderung gefunden zu haben.
Sie nämlich, wenn sie schon tot ist, auch noch sexuell zu missbrauchen.

Die Anklage warf dem Mann zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor.“

Glaubt jeder, jetzt hätte der Irrsinn ein Ende?
Nein.
Einer geht noch. Aber diesmal nicht von dem Typen, der nach dieser Geschichte rein von der Logik her nach der Höchststrafe für Totschlag wegen inzestuöser Nekrophilie und allgemeingefährlichem Geisteszustand restlebens in psychiatrisch rundumbetreuter Sicherheitsverwahrung in eine Geschlossene gehört. Eine fest verschlossene Geschlossene mit dicken Gittern vor den Fenstern und handfester Medikation. Nein, der endgültige, der ultimative Irrsinn folgt, wenn man den abschließenden Kommentar zu dem mickrige neun Jahre (also in Praxis wahrscheinlich eher vier) umfassenden Strafmaß liest:

Von diesem Punkt (also dem Poppen seiner toten Tochter, Anm.) sprach das Gericht den Mann allerdings frei. Der Vater habe geglaubt, mit einer sexuellen Handlung seine sterbende Tochter wiederbeleben zu können, urteilte das Gericht.“

Kann man das noch kommentieren?
Also ich nicht. Tut mir leid.
Aber es gibt Momente, in denen ich mich durchaus frage, wer eigentlich hinter dickere Gitter gehört, der in religionsfanatischem Dämonenwahn zum Mörder und Schänder der eigenen Tochter Gewordene oder der dafür Verständnis aufbringende Gerichtspräsident.
Naja, Göttin Justizia ist bekanntlich blind. Anscheinend auch bei der Auswahl ihrer Priester.

Ich merke immer mehr, es mit Petyr Baelish zu halten: Manchmal spiele ich ein Spiel. Was wäre der schlimmste Grund, warum jemand das tut, was er tut?
Vielleicht war es eiskalter Mord. Die behinderte Tochter war ein Klotz am Bein, also weg damit und dann selbst den Bekloppten spielen. Dann ist man schnell wieder draußen.
Scheint aufgegangen zu sein.

1 Kommentar:

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    Völlig verständlich. Auch Pater Spee glaubte ursprünglich an das Hexenzeugs, bis er, von Berufs wegen, sich mit der Sache näher befasst hatte, und, als mit Verstand begabt, seine Ansicht revidiert hat. Dieser Revisionist. Damit aber herauszuplatzen, hätte in einer Grillfete enden können, das wusste er sehr wohl ...

    D.a.a.T.

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