Sonntag, 5. November 2017

Rechtsstaat?

von Fragolin

Handelt es sich bei Deutschland noch um einen Rechtsstaat? Nach diesem Skandalurteil darf man wohl berechtigte Zweifel anmelden: Ein Mieter hat künftig seinen Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er aufgrund einer „rechten Gesinnung“ zum Ziel „linksgerichteter Gewalt“ werden könnte. Der Vermieter hat daraufhin das Recht, Menschen mit „rechter Gesinnung“ aus der Wohnung zu werfen, um Schaden am Haus durch linken Terror zu verhindern.

Was mich interessiert: Ist linker Terror damit nicht rechtskräftig bestätigt worden? Wird linker Terror damit nicht sogar zu einer vertragsgestaltenden Größe? Und wie ist das mit rechtem Terror, der ja staatlicherseits nicht nur als vorhanden, sondern sogar zentrales Problem dargestellt wird? Ist dann drohender rechter Terror auch ein Grund, zum Beispiel die Vermietung an eine bekopftuchte Flüchtlingsfamilie abzulehnen, um Schaden am Haus zu verhindern? Hebelt hier eine staatliche Institution im Furor gegen die AfD sogar das eigene Grundgesetz (GG Art. 3/3*) aus? Und wird hier nicht jemand von einem Gericht dafür abgestraft, dass er nicht öffentlich erklärt hat, ein Opfer von Terroristen zu sein? Also Verweigerung der verfassungsmäßigen Rechte, weil er ein Opfer ist? Politisch korrektes victim blaming?

Deutschland ein Rechtsstaat?
Also ich weiß nicht, wie man das angesichts solcher Urteile noch annehmen kann.

*(3) 1 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2 Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Quelle: hier.

5 Kommentare:

  1. Ein Staat der es mehr oder weniger achselzuckend hinnimmt, dass ein behindertes Kind vor der Geburt aussortiert und getötet werden kann, ist kein Rechtsstaat. Er ist eine Mörderbande. Dagegen ist der Wohnungsverlust eines AFD Politikers erst mal nur Peanuts. Insofern leben wir seid gefühlten 40 Jahren in keinem Rechtsstaat mehr. Meine Meinung.

    AntwortenLöschen
  2. Semper Catholicus05 November, 2017 14:52

    Und Helmut Kohl, der die geltende mörderische Kindesmordgesetzebung durchgedrückt hat, ist der oberste Massenmörder.
    Möge er jetzt dort schmoren, wo seinesgleichen landen

    AntwortenLöschen
  3. Cher »Semper Catholicus«,

    Kohl hat sich bloß (etwas feige) aus der Sache weitgehend rausgehalten — die, die das durchgeboxt haben, waren schon die Süssmuths & Co. ... (sogar Wiki schreibt: "1992 kritisierten die CDU-Bundestagsfraktion und Bundeskanzler Helmut Kohl ihre Initiative „Die letzte Entscheidung muss bei der Frau liegen“ zur Reform des Abtreibungsparagraphen.")

    Die Verantwortung liegt rechtlich und moralisch bei jenen Abgeordneten, die damals mit "Ja" gestimmt hatten.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Semper Catholicus06 November, 2017 08:49

      Natürlich lag die eigentliche Verantwortung bei Kohl. Das ist erstens generell so in Kanzler Demokratien, und zweitens lief ohne oder gegen Kohl gar nichts in der CDU.

      Löschen
  4. Auch die deutschen Bischöfe (mit Ausnahme von Herrn Dyba) haben zu dieser Zeit keine rühmliche Rolle gespielt. Wenn die schon wanken, dann kann ein Bundeskanzler nicht so leicht standfest sein. Natürlich hätte Kohl letztendlich ein Machtwort sprechen können. Papst Johannes Paul II. hat dies getan. Es ist so wie es ist. Traurig genug.

    AntwortenLöschen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.