Ich werde alt.
Samstag, 10. Juni 2017
Unwissenheit
Ich werde alt.
15 Kommentare:
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Wie Sie darauf kommen, ist mir nicht klar. In meiner Umgebung laufen keine 13-jährigen nacht herum. Maximal an Sylvester und evtl. Halloween.
AntwortenLöschenWas ist denn schon passiert? Die Dreizehnjährige hatte ihr bereicherndes Erlebnis, der Traumatisierte seine Entspannung, zuvor waren sie gemeinsam was trinken, also wozu all die Aufregung? Soll es einen Liberalen kümmern, wie andere ihr Leben gestalten und was sie so treiben?
AntwortenLöschenSehr witzig, Advocatus. Man sollte Sie freilich besser agent provocateur nennen, so offensichtlich ist der Zweck Ihres Posting ...
AntwortenLöschenWerter FDominicus,
AntwortenLöschennicht ich bin darauf gekommen, sondern es ist so passiert. Die 13-jährige wurde morgends um 3 vergewaltigt, war also noch unterwegs. Wie im verlinkten Artikel steht: "Offenbar war die Schülerin mit Freunden zum „Feiern“ bis morgens um 3 Uhr auf dem Rathausmarkt gewesen."
MfG Fragolin
Herr Denker, der "offensichtliche" Zweck meines Postings ist vielleicht ein anderer, als Sie meinen.
AntwortenLöschenIn meiner Lebenserfahrung gibt es Dreizehnjährige mit einem enormen Triebdruck. Derb ausgedrückt (pardon): Die geben keine Ruhe, bis sie es schließlich reingesteckt bekommen.
In manchen Fällen müßte der Erziehungsberechtigte diese läufigen Jungkatzen gleichsam einsperren und anketten. So wie es ja z. B. in muslimischen Gesellschaften mehr oder weniger durchaus der Brauch ist.
Mag sein, daß Sie jetzt vielleicht mit ihren eigenen Erziehungskünsten und denen vieler anderer Erziehungsberechtigter dagegen argumentieren. Aber das ändert nichts an allen jenen Praxisfällen, in denen Eltern durchaus nachvollziehbar und verständlich ihr Erziehungsdilemma und ihre Ohnmacht schildern. Mag sein, daß solche Probleme früher mit der "gesunden Watsche" bzw. entsprechenden Prügel "behandelt" wurden - erfolgreich?
Cher Advocatus,
AntwortenLöschenSie vertreten also die Meinung, die 13-jährige hätte also quais dem armen Asylwerber keine Ruhe gegeben hat, bis er angesichts der notgeilen "läufigen Jungkatze" gar nicht anders konnte, als ihn ihr reinzustecken.
Wenn das als Entschuldigungsgrund bei schon länger hin lebenden Männern vor Gericht eingewandt wird, dürfte ein Shitstorm durch den Gerichtssaal gehen, der von einem ebensolchen unter dem Prozeßbericht gefolgt zu werden pflegt.
Nur bei unseren Bereicherern ist das natürlich anders.
Mag sein, daß solche Probleme früher mit der "gesunden Watsche" bzw. entsprechenden Prügel "behandelt" wurden - erfolgreich?
Eine "gesunde Watsche" ist ungleich weniger traumatisierend als eine Vergewaltigung, würde ich sagen. Ob in jedem Fall "erfolgreich" - sicherlich nicht. Aber das ist kein Freibrief für Vergewaltigungen von 13-jährigen, oder etwa doch?
Lieber Denker,
AntwortenLöschenich meine, daß es ein hormongetriebener schicksalshafter Zufall war, der die Dreizehnjährige und den Asylwerber zusammengeführt hat. Es hätte auch um 3 Uhr nachmittags auf einem diskreten Autoparkplatz mit einem Einheimischen passieren können.
Es geht hier auch nicht um Entschuldigung, sondern um Verständnis, wie es zu solchen Situationen kommen kann. Klar sind hier auch (gesetzliche!) Aufsichtspflichten verletzt worden, wenn Dreizehnjährige um 3 Uhr nachts herumstreunen. Nur ändert das nicht viel an der zugrunde liegenden Problematik.
Und es geht hier auch nicht um Freibriefe für Vergewaltigungen. Sondern um ein gewisses Verständnis, wie schwer bis unmöglich es in manchen solcher Fälle ist einzuschätzen, was tatsächlich vorgefallen ist. Egal ob Asylwerber oder Einheimischer.
Und ja, es sollte jeder Erwachsene großen Sicherheitsabstand zu Dreizehnjährigen einhalten.
PS: Noch eine kleine Justizgeschichte aus dem echten Leben zum Thema Vergewaltigung.
AntwortenLöschenEine notgeile minderjährige Jungschlampe (15J ?) fährt viele Kilometer zu einer Party, wo sie gegen Mitternacht hintereinander mit 2 Studenten in einem Nebenzimmer vögelt. Laut glaubwürdigen Aussagen sämtlicher Zeugen völlig zwanglos und auf ihre eigene Initiative. Irgendwann in den Morgenstunden kommt der verständigte Vater die Jungschlampe abholen und verprügelt sie. Danach fährt er mit ihr zur nächsten Polizeistation und erstattet Anzeige, sie wäre auf der Party vergewaltigt worden. Es spielt dann auch noch eine Erpressungsgeschichte mit, der Vater erklärt sich gegenüber den Beschuldigten bereit die Anzeige zurückzuziehen, wenn eine bestimmte Summe bezahlt wird. Der eine Beschuldigte dürfte offenbar gezahlt haben und wurde nicht verurteilt, der andere bekam in erster Instanz 8 Jahre, die dann später auf 3 reduziert wurden. Die Aussagen der Zeugen haben das Gericht nicht interessiert, es orientierte sich am ärztlichen Gutachten (Blutergüsse, blaue Flecken usw.). Die Geschichte passierte nicht bei uns, sondern außerhalb der EU.
Dies nur als krasses Extrembeispiel, was alles möglich ist - vor Gericht und auf hoher See. Und daß ein Zeitungsbericht nicht unbedingt zweifelsfrei das wiedergibt, was tatsächlich passiert ist.
Cher Advocatus,
AntwortenLöschenIhre weiteren Einlassungen erhellen für mich zwar den von Ihnen intendierten Sinn des Ursprungspostings, ändern an meiner prinzipiellen einstellung zu der Sache allerdings auch nicht wirklich was.
Wer eine 13-jährige poppt, ist selber schuld. Und nein:
... es sollte jeder Erwachsene großen Sicherheitsabstand zu Dreizehnjährigen einhalten
... kann ich so nicht nachvollziehen. Sofern der "große Sicherheitsabstand" nicht "mehr als eine Penislänge außerhalb der Schamlippen" bedeutet (um es mal locker zu formulieren), halte ich derartige Prüderie für etwas übertrieben. Wer (wie im PC-verrückten Amerika üblich) bereits nicht mehr eine Liftkabine betritt, wenn er darin allein mit einer Frau führe, ist schlicht und einfach paranoid!
Daß Machenschaften irgendwelcher durchgeknallter Feminazissen solch eine Paranoia mittlerweile nahelegen, steht auf einem anderen Blat, macht die Sache aber nicht erfreulicher ...
Aber zwischen gemeinsamer Liftfahrt und der Defloration einer 13-jährigen liegen halt m.E. doch Welten.
"Wer eine 13-jährige poppt, ist selber schuld"
AntwortenLöschenNatürlich. Aber in der Praxis gibt es da viele Schattierungen. Beispielsweise eine frühreife 13jährige, die aussieht wie 16. Ein 22jähriger Student, der auf einer Party - Ausgelassenheit, Leichtsinn, Alkohol - irgendwann nach Mitternacht mit einem solchen Früchtchen in der Kiste landet und nicht so paranoid war, sich vorher einen amtlich einwandfreien Altersnachweis zeigen zu lassen und davon eine Kopie anzufertigen. Und der sich vorher nicht notariell bestätigen ließ, daß der konsumierte Alkohol die sexuelle Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt hat usw.
Ich bin keineswegs ein Befürworter des lockeren Herumvögelns. Aber ich sehe auch Situationen und Umstände, wo ich verstehen kann, wie auch ein ansonsten solider Mensch unbedacht in etwas hineingleitet, das seinen Lebenslauf mit einer Gefängnisstrafe ruiniert.
Klar kommen solche Extremfälle nicht allzuoft vor, Gottseidank. Aber den Betroffenen ist die geringe statistische Wahrscheinlichkeit kein Trost.
Cher Advocatus,
AntwortenLöschenSie lieben es, im blauen Ozean der Konjunkturistik zu plätschern (um ein Wort des Reichskanzlers Fürst Bülow frei zu zitieren). wir haben keine Ahnung, ob die 13-jährige wie 16 aussah, dafür wissen wir aber, daß der Vergewaltiger nicht 22-jähriger Student, sondern ein 29-jähriger illegal unter falschem Namen eingereister Eindringling war.
Und wenn die 13-jährige von ihm "in einen Raum gezerrt" wurde, dann spricht auch nicht viel dafür, daß sie vor lauter Notgeilheit mit ihm nur noch möglichst schnell vögeln wollte.
Wie die Richterin zu der kühnen Ansage kommt, die Tat sei "schändlich, aber kein Überfall, da Opfer und Täter zuvor gemeinsam getrunken hätten", ist mir unnachvollziehbar. Es ist in meinem Leben öfters der Fall gewesen, daß ich in geselliger Runde gemeinsam getrunken habe - dennoch wäre ich mir mit Recht überfallen vorkgekommen, hätte man mich danach in einen Raum gezerrt und vergewaltigt.
Der Richterin wäre zu gönnen, höchstselbst einen solchen "Nicht-Überfall" zu erleben - vielleicht sähe sie das Ganze ein bisserl weniger entspannt.
Das war jetzt aber pöhse, ich weiß ...
Aber es wäre gerecht.
Und mir, werter Denker, ist es auch nicht ganz nachvollziehbar, wie man "eine 13-jährige Schülerin im S-Bahnhof Jungfernstieg packt und in einen Raum zerrt".
AntwortenLöschenAuch dieses Zitat aus dem Zeitungsbericht läßt Raum für "Konjunkturistik":
"Um dem Opfer eine Aussage vor Gericht zu ersparen, haben Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung „Verständigungsgespräche“ geführt."
Da wurde anscheinend ein "Deal" gemacht. Wie es wirklich war, wissen vielleicht der Iraker und das Mädchen.
Was für eine interessante Diskussion.
AntwortenLöschenEgal ob die Kleine läufig war oder nicht und ob sie wie 14 aussah oder nicht, sie ganz offensichtlich gegen ihren Willen in einen Raum zu zerren und dort durchzunehmen, ist Vergewaltigung und Kindesmissbrauch. Wer mit Oben-ohne-Fotos von Dreizehnjährigen erwischt wird, landet wegen Besitz von Kinderpornografie vor dem Kadi, und da möchte ich mir die Reaktion auf die Ausrede von Fritze Müller, er hätte ja nicht gewusst, dass die Fotografierte erst Dreizehn war, gerne ansehen.
Entweder vor dem Recht sind alle gleich und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder wir haben ein Rechtssystem, in dem etwas gewaltig schief läuft.
Die Schuld auf das Opfer zu schieben ist schon eine seltsame Verdrehung der Unschuldsvermutung; das Opfer muss nicht beweisen, ihn nicht motiviert zu haben. Die recht brutale Vergewaltigung ist bewiesen, der Rest ist Opferverhöhnung.
MfG Fragolin
Kleines Beispiel aus Deutschland zum Rechtssystem:
AntwortenLöschen"Die Vergewaltigung einer Jungfrau ist weniger strafbar, als sie als Cannabiskonsument zu retten"
https://www.youtube.com/watch?v=M5J8nk2u-LU
@Fragolin
Wie bereits im Zuge der Diskussion ausgeführt geht es nicht darum, die Schuld komplett auf das Opfer zu schieben; sondern
- einerseits zu verstehen, daß man
1) aus einem Zeitungsartikel nicht immer zweifelsfrei das tatsächlich Geschehene erkennen kann und 2) gerade bei Vergewaltigungsvorwürfen oft Aussage gegen Aussage steht und das Gericht sich dann entscheiden muß, wem es glaubt und wem nicht.
Oder würden Sie ernsthaft behaupten wollen, daß *alle* gerichtlich Verurteilten die Tat auch tatsächlich begangen haben, es somit keine Justizirrtümer gibt?
- und andererseits auch verstehen kann, daß man durch fahrlässiges eigenes Verhalten leichter zum Opfer wird. Wenn ich beispielsweise ohne Notwendigkeit aus Abenteuerlust in ein berüchtigtes Stadtviertel gehe, wo sich nicht mal die Polizei reintraut, und ich werde dort überfallen, verprügelt und ausgeraubt, dann werden Sie vermutlich denken: Selber schuld, was hat er dort zu suchen?
Cher Advocatus,
AntwortenLöschenohne mich in Ihren Dialog mit dem Artikelautor allzu sehr einmengen zu wollen ...
1. ... bei Vergewaltigungsvorwürfen oft Aussage gegen Aussage steht und das Gericht sich dann entscheiden muß, wem es glaubt und wem nicht.
Wenn es sich bei beiden um Erwachsene handelt, bin ich bei Ihnen. Wenn einer der beiden aber erst 13 ist (also unmündig), ist das was anderes.
2. Oder würden Sie ernsthaft behaupten wollen, daß *alle* gerichtlich Verurteilten die Tat auch tatsächlich begangen haben, es somit keine Justizirrtümer gibt?
Als Jurist hätte ich da meine (mehr als berechtigten) Zweifel. Oder vielmehr: die Gewißheit, daß dem nicht so ist! Nur ist das hier nicht das Thema.
3. Wenn ich beispielsweise ohne Notwendigkeit aus Abenteuerlust in ein berüchtigtes Stadtviertel gehe, wo sich nicht mal die Polizei reintraut, und ich werde dort überfallen, verprügelt und ausgeraubt, dann werden Sie vermutlich denken: Selber schuld, was hat er dort zu suchen?
Mag sein, daß sich nicht nur Kollege Fragolin das denkt. Ich dächte hingegen als Jurist auch: "Das macht die Straftaten aber um nichts weniger strafwürdig!"
Das, was mich an diesemFall "krämpft", ist, daß offensichtlich die deutsche Justiz, kaum hat sie einen "Bereicherer" auf der Anklagebank, sofort mit Gutmenschenreflex alles und jedes hervorkramt, was an Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- und Strafmilderungsgründen nur so im Kommentar steht. Ein Verhalten, das dieselbe Richterschaft bspw. gegenüber einem Herrn N.N.*) keineswegs an den Tag legen würde!
Ich habe berufsmäßig zwangsläufig viel mit Justiz, Behörden etc. zu tun - aber speziell die Justiz ist schon in Österreich an der Grenze zur Katastrophe angesiedelt! Und (schrecklich, pöhse! Das darf man natürlich nicht sagen ... ach, geschenkt!) umso katastrophaler, je weiblicher ... Ausnahmen bestätigen wie überall die Regel, aber die ist, daß weibliche Richter und Staatsanwälte zu 90% eifach keinen Sensus fürs Recht, also das was sich auf Englisch "juricdical mind" nennt, haben.
Und was ich so an Fällen aus Deutschland lese (nicht im Boulevard, sondern in Judikaten!) , läßt meine Haare in aller Regel zu Berge stehen. Ihr Piefkes toppt uns noch um Klassen!
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*) Nein, ich nenne den Namen nicht, aber wenn ich Ihnen sage, daß dieser von einem egomanischen Mega-Arschloch, das wegen Koks-Konsums vor Gericht stand - beim Anheuern von minderjährigen Ostblock-Huren konnte er sich auf ein "Ich hab's nicht gewußt!" herausreden (was ihm dann wegen seines Religionsbekenntnisses auch "geglaubt" wurde - Richter wollen sich nicht gern des Antisemitismus' zeihen lassen ...) - und besagten alten Mann, einen (paradox klingend, aber zutreffend als "alter Neonazi" zu beschreiben) solange hänselte und aufforderte, den Hitlergurß zu machen, bis der es tat, ihn darauf anzeigte und als Zeuge im Prozeß wegen NS-Wiederbetätigung auftrat. Der alte Mann wurde daraufhin totz seines Alters und schlechten Gesundheitszustandes zu einer exorbitanten Gefängnisstrafe verknackt. Das ist ein Justizskandal, nicht eine Verurteilung eines Musels wegen nachweislichen Vögelns einer 13-jährigen, nicht ohne daß dabei "kultursensibel" einen kräftigen Mohammedaner-Bonus abgezogen wird!