Freitag, 5. Mai 2017

Darf man "Arschgeigen im Talar!" rufen?

Ja man darf es wohl, wenn man das gelesen hat:

.
Herr Wulff und Frau Merkel:
Nein, dieser Islam gehört nicht zu Deutschland!

Es ist schon bezeichnend, dass sich keine einzige Kraft des politischen Establishments zu den Hintergründen des grausamen Mords an der Afghanin in Prien am Chiemsee geäußert hat.
Diese Frau wurde ermordet, weil sie zum Christentum konvertiert war. Diese sog. Apostasie gilt als schwerstes "Verbrechen" im Islam - womit sich diese Religion quasi von selbst aus dem Reigen der zivilisierten Völker ausschließt.
Daß unsere Politruks zu ca. 90% verlogen und bedenkenlos kriminell sind, wenn es ihrem Machterhalt nützt, wissen wir. Bei Kirchenfürsten war man traditionell einen höheren Ethik-Standard gewöhnt. Nun, die aktuelle Zusammensetzung der Bischofskonferenz läßt vermuten, daß sich die Prozentsätze an den Level von Berufspolitikern angleichen, bzw. bereits angeglichen haben.

Deshalb ist auch der Vorschlag eines Posters bei Mannheimer (auf die korangemäße Tötung von "Abtrünnigen" anspielend):
Vielleicht sollte man solche Täter in aller Öffentlichkeit von einem Bischof oder Kardinal zwangstaufen lassen...

Irgendwann hätte sich das Problem "Islam" dann sicherlich von alleine erledigt....
... durchaus amüsant zu lesen, doch bei solchen Arschgeigen im Talar, die ihre Brustkreuze bereits feige verstecken, "weil es ihre muslimischen Gastgeber verärgern könnte", wäre der Mut, eine solche Taufe zu vollziehen, nicht zu erwarten. Ganz davon abgesehen, daß die kleinen Feiglinge sich natürlich sofort auf die Freiwilligkeit des Taufempfanges ausreden würden. Und durchaus zu recht! Zu unrecht aber verschweigen, daß der Islam selbst das bloß im Scherz, oder nur als Zitat (sic!) gesprochene islamische Glaubensbekenntnis als unwiderruflichen Beitrittsakt ansieht, und das Verlassen dieser "Religion" eben mit dem Tode bestraft.

Und mit den "Würden"trägern dieser "Religion (die man richtiger als Mafiabosse des organisierten Schwerverbrechens "Islam" bezeichnen müßte!) knutschen unser Papst, die Bischöfe und Kardinäle und ihre Entourage ökumenisch herum, anstatt klar zu sagen: "Wenn ihr nichts anderes als eine Mörderbande seid und sein wollt (!), dann werden wir euch auch exakt so behandeln!" Statt dessen schwätzen sie bei Tee, Fruchtsaft und Halal-Bäckerei von den gemeinsamen Wurzeln der "drei abrahamitischen Religionen".

Man kann nicht soviel fressen, wie man kotzen möchte, wenn man diese verlogenen Gestalten sieht ...


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Forums-Trolls, die die Kommentarfunktion zugemüllt hatten, machten die Moderation von Kommentaren nötig. Da der Blogbetreiber weder Zeit noch Lust hat, ständig den Blog zu beobachten, können auch mehrere Tage vergehen, bevor ein Kommentarposting freigeschaltet wird. Bitte um Verständnis.

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die gem. DSGVO notwendige Zustimmung, daß dieser im Falle seiner Freischaltung auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger«-Software vorgegeben ist weiters, daß Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie sie bekanntgeben, gespeichert wird. Dasselbe gilt für für Meldung als »Follower« u. dergl. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars begehren, können Sie dies unter Angabe des bezughabenden Artikels, sowie von Datum und Uhrzeit ihres Kommentars tun. Ihr Kommentar wird dann innerhalb einer dem Blogbetreiber zumutbaren Zeit gelöscht wird (auch dies kann mehrere Tage dauern).

Ob etwaige Daten eines Kommentators (IP-Adresse etc.) von der »Blogger«-Software automatisch gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, entzieht sich der Kenntnis des Blogbetreibers, ist von diesem aber weder beeinflußbar noch kontrollierbar. Zu diesem Fragen wenden Sie sich bitte an:

https://www.google.de/contact/impressum.html

Hier finden Sie auch einen Hinweis zur »Datenschutzerklärung«:

https://policies.google.com/privacy?hl=de

Auf diesem Blog herrscht auch hinsichtlich der Kommentare weitestgehende Redefreiheit. Gelöscht werden jedoch Kommentar
1. durch deren Stehenlassen sich der Blogbetreiber strafrechtlichen Sanktionen aussetzen würde;
2. die dazu dienen, diesen Blog öffentlich zu diskreditieren;
3. Werbeeinschaltungen (auch in Form von Schleichwerbung);
4. persönliche Beleidigungen und ähnliches (bitte argumentieren Sie möglichst sachlich).
5. Kommentare, die ohne oder nur geringen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Artikel oder dem daran schließenden Kommentarverlauf gepostet werden (»off topic«), können — evtl. nach Abwägung der Informationsinteressen im freien Ermessen des Blogbetreibers — durch den Administrator gelöscht werden.

Wem das nicht frei genug ist, dem sei dringend geraten, seinen eigenen Blog zu eröffnen.