Donnerstag, 13. April 2017

Status

Jetzt fährt der Rechtsstaat seine harten Geschütze auf und geht gegen einen Vergewaltiger vor. Im Kurier wird vermeldet:

Nach der versuchten Vergewaltigung einer 22-jährigen Frau in Innsbruck ist gegen den tatverdächtigen 19-jährigen Somalier ein Verfahren zur Aberkennung seines Asylstatus eingeleitet worden.“

Ui, ein Verfahren wurde eingeleitet. Na da wird der Mann schon zittern.

Das Verfahren soll trotz Einhaltung aller formellen Fristen so rasch wie möglich abgeschlossen werden, hieß es.“

Und wie „rasch“ ist „möglich“? Zehn Jahre? Wie viele Anwälte prügeln den Fall jetzt durch wie viele Instanzen und beeinspruchen das Urteil wie oft?

Außerdem: Was passiert, wenn der Knilch irgendwann in etlichen Jahren seinen „Status“ als Asylant verlieren sollte? Bekommt er dann eine höfliche Aufforderung, sich doch bitte zu bemühen, wieder nach Somalia zurückzureisen? Während er weiter fröhlich in den Tag lebt, umhegt und umsorgt von der Betreuungsindustrie, die dafür unsere Steuerkohle einsackt?

Was für eine Strafe! Er verliert den Status, was uns eine Menge Geld kostet und einige Anwälte sehr freut, und lebt dann weiter wie bisher. Und wenn es eng wird, kann er vielleicht noch etwas anstellen, für das er in Somalia „mit dem Tode bedroht“ wird und damit bleibt er auf immer ein Geldschein auf Beinen für die Asylindustrie...

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