Karin Nachbauer, die ehedem Clubobmann im »Team Stronach« (also »Fraktionsvorsitzende«, wie das in Merkelstan heißt) bringt auf OrtnerOnline Schmankerln aus der Arbeitsinspektoratsküche, wie z.B.:
Eine Frau arbeitet in einem Bäckerladen Teilzeit von 12:00 bis 18:30 Uhr. Die Bäckerei sperrt um 18:00 Uhr zu. Die halbe Stunde nach Ladenschluss soll dazu genutzt werden, Putz- und Reinigungsarbeiten zu erledigen. Die Frau ist allerdings dazu verpflichtet, nach 6 Arbeitsstunden eine Pause von 30 Minuten einzuhalten. Dies muss mittels Zeitaufzeichnung belegt werden. Die Pause dauert also von 18:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Die Frau muss daher die Pause machen und kann erst um 18:30 Uhr mit dem Weg- räumen und Putzen beginnen, was zur Folge hat, dass die Mitarbeiterin statt um 18:30 Uhr erst um 19:00 Uhr nach Hause gehen kann.In derlei Fällen ist es zwar nicht zu billigen, aber durchaus zu verstehen, wenn ein solcherart sinnlos schikanierter Unternehmer zu handgreiflicher Selbsthilfe greift, und den Arbeitsinspektor mit einem Tritt in den beamteten Arsch (oder einem Kinnhaken in die beamtete Fresse) demonstriert, was davon zu halten ist.
(Hier weiterlesen)
Es geschieht freilich nur äußerst selten. Darf man das bedauern? § 282 (ö)StGB sagt nein, und auch moraltheologisch mag es Probleme geben. Deshalb gibt der Blogautor auch folgenden Warnhinweis:
Über Wirkungen und möglicherweise unerwünschte
Nebenwirkungen informieren Bachner-Foregger,
Rechtsanwalt oder Beichtvater ...
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