Ganz klare Antwort: Ja, man darf schießen.
Der von den Blattmachern eingekaufte Artikel, den sich anb/DPA ausdachte, beantwortet die im Titel des Hitlertagebuch-Magazins aufgeworfene Frage nicht, sondern behandelt vollkommen andere Probleme sträflichen Verhaltens, so z.B. daß man sich strafbar macht, wenn man als Flüchting keinen Paß am Grenzübergang vorweisen kann.
Das im Titel aufgeworfene Problem ist ein typisch faschistisches, daß sich der gobbelssche Nachwuchs zwecks Volksverblödung aus den Fingern gesogen hat, denn es ist vollkommen unerheblich, ob an der Grenze plötzlich ein Flüchtling, Conchita Wurst oder die Zillertaler Herzbuam vor einem stehen und mit bedrohlichem Gestus Einlaß begehren.
Es geht bei der Einreise, dem Grenzübertritt, mitnichten um Flüchtlinge, sondern um einen vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschriebenen hoheitlichen Akt, der Personen betrifft. Über den darf sich ausschließlich das Merkel hinwegsetzen, da es nicht an Recht und Gesetz gebunden ist.
Petry will wie Pretzell auf Flüchtlinge schießen lassen
Prof. Dilger schrieb sehr höflich, aber sachlich leider jedes argumentative Eingehen vermeidend, dazu:Daß die derzeitige Rechtslage (die auch Sie als völlig unangemessen ansehen, wenn ich Sie richtig interpretiere) vielleicht (sic! Denn es wäre zu überlegen, ob es sich nicht um eine faktische »Unrechts-Lage« handelt – drei em. Verfassungsrichter sind ja nicht eben Hinz und Kunz, die sowas sagen!) anders aussieht, macht einen nicht zum unanständigen Menschen, wenn man hier eine schärfere Handhabung bestehender Normen urgiert.Ihre sicherlich feinsinnige Interpretation der Begriffe »muß« und »kann« erscheint mir überdies nicht zwingend: wenn der Grenzpolizist die Grenze schützen MUSS (und das ist wohl auch von Ihnen unbestritten), und dazu ggf. die Schußwaffe verwenden KANN, dann ist darin auch inkludiert, daß er, wenn er die Grenze eben nicht mehr anders schützen KANN – und exakt dies meint ja der Begriff »ultima ratio«! – eigentlich die Schußwaffe gebrauchen MUSS.Den das KANN im Gesetz ist ja kein »ad libitum« (auch kein »ad libitum superioris«, also etwa der Regierung) sondern eben die explizite Einräumung einer (sonst verpönten) Möglichkeit, um so dem Auftrag der »muß«-Bestimmung nachzukommen. KANN heißt, wenn anderes können nicht möglich, konkret dasselbe wie MUSS.Ich setze hinzu: ich bin österreichischer Jurist, und daher eher in der rechtspositivistischen Tradition Kelsens bewandert, und es mag sein, daß das in deutscher Judikatur anders gesehen wird – dennoch glaube ich, daß der von mir genannte Interpretationspfad sachrichtiger ist, als der von Ihnen vertretene …
Ich bin kein Jurist, Frau Petry auch nicht. Aber in der AfD sollte es doch immer noch mehr juristischen Sachverstand geben als von Herrn Pretzell. Frau von Storch ist z. B. auch Juristin, fordert aber sogar den Schusswaffengebrauch gegen Kinder, der ganz explizit verboten ist. Unabhängig von der juristischen Wertung ist das moralisch und menschlich unanständig.Im Übrigen könnte die Politik nicht nur für eine Sicherung der Grenzen sorgen, sondern das auch auf humane Art ohne Schüsse auf unbewaffnete Zivilisten organisieren. Warum hat Frau Petry das nicht gefordert, sondern potentiell tödliche Gewalt?
in seiner Titelzeile: Petry will wie Pretzell auf Flüchtlinge schießen lassen ...?Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
Und warum stellt er in seiner Antwort auf LePenseur die Frage:
Im Übrigen könnte die Politik nicht nur für eine Sicherung der Grenzen sorgen, sondern das auch auf humane Art ohne Schüsse auf unbewaffnete Zivilisten organisieren. Warum hat Frau Petry das nicht gefordert, sondern potentiell tödliche Gewalt?wenn er im Artikel die Äußerung Petrys
wörtlich zitiert, und diese eigentlich genau das fordert, was er von ihr zu fordern fordert ...Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.
Besonders lustig in dem Zusammenhang: bei den staatlichen Mindestlohn-Kontrolloren hat offensichtlich niemand ein Problem damit, dass sie Schusswaffen tragen:
AntwortenLöschenhttp://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/a-1028358.html
FritzLiberal
Hätte ich auch bei Ihnen gleich vorbeilesen können:
AntwortenLöschenhttps://www.q-software-solutions.de/blog/2016/02/02/wehrhaftigkeit/
Das was FritzLiberal anführt war mir bekannt und kann man nur mit einem (Un)Wort abhaken: Gutmenschen.
Dazu noch verlinke ich frech noch 2 mal auf mich:
https://www.q-software-solutions.de/blog/2015/11/18/eu-unrecht-taeterschutz-statt-opferschutz/
Und vor längerem (jedenfalls nach Internetzeitrechnung)
https://www.q-software-solutions.de/blog/2015/06/27/manchmal-ist-es-merkwuerdig/
Paßt aber sehr genau zu allen anderen Sachen. Der Spruch lautet einfach nur: Rufen Sie die Polizei an und kooperieren oder so. Was soll ich das noch schreiben? Es wird immer sinnloser und die Delebets drehen immer mehr ab.
Wollen Sie wetten wer im März hier in BW regieren wird? Ich wette wir sehen mal wieder die "staatstragenden Parteien" zu denen inzwischen auch die Grünen gehören und irgendwo sind die Linken doch auch an der Macht, und das nach dem Verbrechensregime DDR. Und was fällt uns ein? Genau ein neue DDR 2.0 zu bauen. Bin ich "entzückt" - darauf können Sie wetten.