Mittwoch, 30. Dezember 2015

»Gesinnungsjustiz, Religionsstrafrecht und die Willkür eines diktatorisch werdenden Staates«


... betitelt sich ein vor etwas zwei Wochen bei »Unterberger« veröffentlichter Gastartikel von Christian Zeitz:
Auch im nunmehr zu Ende gehenden Jahr sind österreichische Staatsbürger strafrechtlich verurteilt worden, weil sie ihrer kritischen Haltung gegenüber einer Religion öffentlich Ausdruck verliehen haben. Darunter sind der deutsche Islamkritiker Michael Stürzenberger, die Künstlerin Gisela Rott (ebenfalls Islamkritik) und der emeritierte Rechtsanwalt Alfons Adam (kritisierte den Buddhismus). Alle Genannten sind nach § 188 des Strafgesetzbuches, also wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ verurteilt worden, so wie vor wenigen Jahren die prominente Islamkritikerin Elisabeth Sabaditsch-Wolff, die auf den Sexualvollzug des islamischen Propheten Mohammed mit der neunjährigen Kindfrau Aischa hingewiesen hatte.

Die islambezogenen Fälle sind zunächst allein deswegen Skandalurteile, weil die islamische Glaubensgemeinschaft es bis zum heutigen Tag schuldhaft verabsäumt hat, ihre Glaubensgrundlagen in irgendeiner Form offenzulegen. Dass ein Gericht trotz vollständigen Fehlens einer irgendwie vorliegenden, geschweige denn objektivierten, „religiösen Lehre“ wegen der „Herabwürdigung“ einer ihm damit eben völlig unbekannten Lehre eine Verurteilung vornimmt, ist damit Ausdruck einer üblen Form der Gesinnungsjustiz.
Manchen Katholiken, die auf dem LePenseur-Blog ja nicht selten als Leser unterwegs sind, werden die von Zeitz angestellten Überlegungen nicht recht behagen. Sie müssen sich freilich die Frage stellen, ob der nur theoretische »Schutz« ihrer »heiligen Güter« durch die Strafgesetze, der in der Praxis — man denke an »Piss Christ« & Co. — das Papier nicht wert ist, auf dem er steht, es wirklich wert ist, dafür die politkorrekte Knebelung der Meinungsäußerung durch linke Kräfte in der Justiz, die eine extensive Interpretation der sogenannten »Haßdelikte« betreiben, in Kauf zu nehmen. Und den Islamo-Fascho-Funktionären und dem von diesen gesteuerten Musel-Mob in seinem Bemühen, den wenigstens angeblich — denn seine Historizität ist insgesamt ja mehr als fraglich! — ach-so-vorbildlichen, dafür kinderschändenden und völkermordenden Religionsstifter unter dem Ge- und Mißbrauch der Staatsgewalt zum absoluten Tabu auch für Nicht-Muselmanen zu erklären, Deckung zu geben. Nicht ohne Grund bemerkt Kommentarposter »Zraxl« zu diesem Artikel etwas zynisch an:
Mich würde wirklich interessieren, ob man die Religion der gemeinhin als Terror-organisation "Islamischer Staat" bezeichneten Menschengruppe verunglimpfen darf. Mit den in Österreich anerkannten Religionen hat jene Religion ja absolut überhaupt nie gar nichts zu tun, wie man ja einhellig aus allen Medien jederzeit erfahren kann.

Oder würde die Republik Österreich in diesem Fall die indirekte Methode wählen, nämlich den Herabwürdiger der ISIS-Religion ausforschen, anklagen und damit seine Personaldaten quasi veröffentlichen, vor Gericht freisprechen lassen, und das Urteil alsdann von ISIS-Anhängern vollstrecken zu lassen. Denn damit hat dann ja niemand rechnen können.
So, wie ich die — pardon l'expression — Arschlöcher in unseren, nicht nur auf den Talarkrägen tiefrot gefärbten Staatsanwaltschaften kenne: ja, das hat durchaus eine gewisse (und selbstmurmelnd sofort bestrittene) Wahrscheinlichkeit für sich ...

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