Das ist mutig: Neu gewählter Bürgermeister über des Missbrauchs verdächtigten Bischof: Auch hier gilt die Unschuldsvermutung!
Das nenne ich mutig und beeindruckend: Gerade frisch gewählt und noch nicht offiziell im Rat eingeführt, nimmt der neue Bürgermeister von Kevelaer als gelernter Jurist Stellung zu den Vorwürfen gegen den verstorbenen Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen.
Speedy11. November 2015 um 15:41Unsere Tradis, wie sie leiben und leben: Liturgischer Missbrauch aller Art kann gar nicht streng genug geahndet werden. Kindesmissbrauch aber wird gaaanz nachsichtig behandelt, da muss erstmal genauestens "hinterfragt", "bezweifelt", die übliche "kirchenfeindliche Kampagne" ausfindig gemacht werden.
Zum Schämen!
Cher »Speedy«,
Wie schon Ihr Nickname sagt, sind Sie schnell unterwegs. Das ist manchmal von Vorteil (insbesondere bei der Herstellung von gebackenem Eis, einer beliebten Nachspeise der chinesischen Küche!), doch bisweilen auch von Nachteil. So z.B. wenn es um rechtliche Beurteilungen von Sachverhalten geht. Denn da ist sorgsames Abwägen meist durchaus angebracht.
Aus welchem Passus des »kreuzknapplichen« Artikels entnehmen Sie, daß dieser »... die übliche "kirchenfeindliche Kampagne" ausfindig gemacht ...« haben will? Der Autor macht nur auf etwas — und doch hoffentlich selbstverständliches! — aufmerksam: nämlich darauf, daß ohne vorherige Verurteilung ein Recht auf die Vermutung der Unschuld besteht.
Sehen Sie das etwa anders? Sind Sie der Meinung, daß nicht einem Beschuldigten seine Schuld nachzuweisen wäre, sondern ein Beschuldigter vielmehr sich erst durch den Nachweis seiner Unschuld »freibeweisen« müßte? Dann empfehle ich Ihnen ein Einführungsseminar in die Grundbegriffe des Strafrechts — denn spätestens seit Feuerbachs legendärer »Kritik des Kleinschrodischen Entwurfs zu einem peinlichen Gesetzbuche für die Chur-Pfalz-Bayrischen Staaten« (Gießen 1804) sollte eigentlich bekannt sein, daß die Beweislast den Ankläger, und nicht den Beschuldigten trifft. Daß in manchen, ideologisch deformierten Strafbestimmungen der jüngeren Zeit von diesem ehernen Grundsatz der Kriminallegistik abgewichen wurde, ist ein unappetitlicher Makel des heutigen Rechtsstaates, der so immer mehr zu einem Unrechtsstaat wird, berechtigt jedoch keineswegs zu noch weitergehenden Analogieschlüssen!
Wenn also ein Bürgermeister — trotz seiner Zugehörigkeit zur nicht eben übertrieben katholiken-affinen SPD — aufgrund seiner Ausbildung als Jurist diesen zu Recht alt-ehrwürdigen Grundsatz nicht einem billigen »Crucifige!« des politisch-medialen Mobs zu opfern bereit ist, so ist sein Verhalten in heutigen Zeit zurecht als »mutig« zu bezeichnen. Mehr noch: als rechtsstaatlich!
P.S.: LePenseur kennt (bzw. kannte) den besagten Bischof nicht. Aber er wurde seinerzeit Zeuge des würdelosen Kesseltreibens gegen den damaligen Wiener Erzbischof Hermann Kardinal Groër, an dem sich leider auch hohe und höchste Kirchenkreise federführend beteiligten (was manchen Rückschluß auch über die Mentalität dieser Kreise zuläßt). Und so, wie damals ein Beschuldigter rechtlos in eine Resignation auf sein Amt gedrängt wurde (weil die einzige Möglichkeit für ihn darin bestanden hätte, den Anschuldiger wegen übler Nachrede zu klagen, was jedoch seitens der Römischen Kurie faktisch verboten wurde), so wird jetzt — noch übler! — über einen Toten aufgrund einer Aussage der Stab gebrochen. Im »Fall« Groër — der gleichzeitig (it's an ill wind that blows nobody any good ...) den glänzenden Aufstieg seines Nachfolgers bedeutete — gab es zuletzt (fast) nur noch Kardinal Meisner, der dann bei der feierlichen Beerdigung Groërs, den man seitens der Erzdiözeses Wiens am liebsten in einer unauffälligen Domherrngruft in den Katakomben des Stephansdoms verscharrt hätte, sich klare und eindeutige Worte über den Verstorbenen zu sprechen getraute. Auch das sind Dinge, die nicht ganz der damnatio memoriæ verfallen sollten ...
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