Freitag, 25. September 2015

Angela for ever?

“Wir schaffen das!” – mit dieser unvorstellbaren Fehleinschätzung hat Angela Merkel dem Vertrauen in die Demokratie schweren Schaden zugefügt. Und das nicht zum ersten Mal. Als es “nur” um den Euro ging, waren viele Deutsche noch nachsichtig mit ihrer Kanzlerin. Sie musste es ja wissen, man selbst versteht eben von den Dingen nichts. Damals kam Merkel beim Publikum noch davon mit ihrem Unsinn von der “Alternativlosigkeit”. Doch nun geht es um mehr. Um viel mehr. Es geht um den Frieden in Europa. Und Merkels Politik ist zur echten Gefahr geworden. Im Spätherbst ihrer Kanzlerschaft muss man nüchtern feststellen, dass alle großen Entscheidungen ihrer Amtszeit der europäischen Idee geschadet haben. Merkel hat durch ihre Euro-, Ukraine- und Zuwanderungspolitik Europa in seine tiefste Krise seit dem Ende des II. Weltkriegs gestürzt. Und Deutschland gespalten. Dabei scheint sie sich inzwischen in die Vorstellung verrannt zu haben, es sei das Beste für das Land, wenn sie an allen Gremien vorbeiregiere und auch die anderen Staatsämter gleich noch mit übernähme.
Ein Kommentarposter meint — völlig zu recht — zu diesem Artikel:

Was mir ganz besondere Sorgen macht, ist, daß Deutschland seine eigenen Gesetze nicht anwendet. Ein Blick ins Grundgesetz öffnet die Augen:
“Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.”
Da nicht davon auszugehen ist, daß im Bundeskanzleramt und den zuständigen Ressortministerien lauter juristische Analphabeten sitzen, die keine Ahnung davon haben, was die grund- und einfachgesetzlichen Vorgaben besagt, muß davon ausgegangen werden: sie wollen (oder, fast noch schlimmer: dürfen auf politischen Druck von oben) nicht gesetzeskonform agieren.

Womit sich freilich Deutschland aus dem Kreis der Rechtsstaaten verabschiedet hätte. Vermutlich findet es seine Führerin auch okay, daß Faisal bin Hassan Trad, Saudi-Arabiens Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, zum neuen Vorsitzenden des UN-Menschenrechtsrats gewählt worden ist.

So wächst zusammen, was zusammengehört ...

1 Kommentar:

  1. http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=792772-1442777449.jpg

    :)

    FritzLiberal

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