... wenn Richter, sich in der Gnade ihrer späteren Geburt sonnend, vom sicheren Richtertisch aus einem 94-jährigen mit den süffisanten Worten:
Ich will Sie nicht als feige bezeichnen, aber Sie haben sich für den sicheren Schreibtischjob entschieden.
genau jene Feigheit vorwerfen, die sie verbal zu verneinen vorgeben. Ein »Presse«-Poster repliziert völlig zu recht:
Womit sich die für den Richter traurige Frage stellt, wie viele seiner
Berufskollegen genau jene, die sich weigerten an die Front zu gehen oder
im KZ Dienst nach Vorschrift zu machen, zum Tod verurteilt haben.
Ich glaube, als Richter würde ich zu diesem Thema eher ganz still sein ...
Ein anderer Poster sieht das Urteil — auch völlig zu recht! — ganz grundsätzlich weit bedenklicher:
wenn strafgesetze rückwirkend zur anwendung gebracht werden. dieser
mann hat nichts anderes gemacht, als am schreibtisch seinen dienst. im
einklang mit den damaligen gesetzen. die heutigen gesetze waren nicht
maßgebend ! dennoch wird er nach heute gültigen gesetzen (und sogar DAS
ist mehr als fraglich) verurteilt. wenn man heute die
straßenverkehrsordnung abändert und den linksverkehr einführt, dann alle
straft, die in den letzten jahrzehnten rechts gefahren sind - so
ähnlich, wenn auch nicht mit einem derartigen strafmaß, wäre es.
oder
- wenn in zehn jahren eine andere regierung käme, den hier
verurteilenden richter wegen dieses urteilsspruches (am besten gleich)
lebenslänglich hinter gittern bringt.
Aber rechtsphilosophische Überlegungen der Art, daß zu jedem Schuldspruch die persönliche Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden muß, oder daß rückwirkende Gesetzesänderungen oder die rückwirkende Anwendung von Änderungen in der höchstgerichtlichen Strafrechts-Judikatur die Bankrotterklärung für jeden Rechtsstaat darstellen, sind heute offensichtlich obsolet.
Brave New World ...
Sie können einen wirklich frustrieren.
AntwortenLöschenFolgende Gedanken gingen mir nach dem Lesen dieses Artikels durch den Kopf:
AntwortenLöschenNulla poena sine lege?
Er hätte auch "schäbiger Lump" schreien können!
Ich kann gar nicht soviel fressen ...
Wie nur soll man die Form bewahren, wenn man solches liest, und nicht zu einem anonymen antisemitschen Troll wird? Ich schäme mich meines Antisemitismus nur deswegen, weil ich eine kleine Ewigkeit gebraucht habe, ihn zu enwickeln. Andere schaffen es allerdings nie.
AntwortenLöschenD.a.a.T.
Wenn ich recht informiert bin, war das bereits eine der juristischen Bereicherungen bei den Nürnberger Prozessen von 1945-49. Auch da wurde nach frisch geschaffenem Recht verurteilt. Hat's bisher jemanden gestört? Die Guten dürfen das.
AntwortenLöschenDennoch löblich, daß der werte LePenseur dieses Unrecht anprangert!
Bei der Gelegenheit einen Hinweis (bei Danisch gefunden) auf einen wertvollen Vortrag:
Prof. Dr. J. Foschepoth "Überwachungsstaat Deutschland" www.youtube.com/watch?v=E79NARBuMS8
Kreuzweis