Gröning ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen angeklagt. Er half im damaligen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau dabei, Geld aus dem Gepäck von Gefangenen wegzuschaffen, um es an die SS weiterzuleiten. Gröning wird deshalb auch "Buchhalter von Auschwitz" genannt.(Hier weiterlesen)
Mit seiner Tätigkeit habe er dem NS-Regime wirtschaftliche Vorteile verschafft und das systematische Tötungsgeschehen unterstützt, wirft ihm die Staatsanwaltschaft Hannover vor. Die Anklage wurde auf die sogenannte "Ungarn-Aktion" im Sommer 1944 beschränkt, bei der mindestens 300.000 Menschen ermordet wurden. Dem 93-Jährigen droht eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren.
Die Justiz verlangt seit 2011 nicht mehr den Nachweis einer direkten Beteiligung an den Morden in den Vernichtungslagern. Auch die Tätigkeit eines Aufsehers oder eines Kochs kann seitdem für die Annahme von Beihilfe zum Mord ausreichend sein. Eine unmittelbare Beteiligung an einem konkreten Tötungsdelikt muss nicht mehr nach- gewiesen werden.
Das ist freilich — wenigstens seit 2011, ab dem Verlangen der Justiz nach einer Verbreiterung der Tatbestände — auch total in Ordnung so, denn die Kette der Schuldzurechnung erfolgt (posthum ganz folgerichtig) über die Buchhaltung des OKW, die, vermittels des deutschen Botschaftskochs, der Ribbentrop z.B. ein Gulasch kochte (ohne das er nach langer Anreise vor Entkräftung wohl kaum in der Lage gewesen wäre, den Hitler-Stalin-Pakt zu unterzeichen), über Ribbentrop selbst (den man dank rechtzeitiger Hinrichtung heute nicht mehr zu verurteilen braucht), und Molotow (den ein rechtzeitiger natürlicher Tod heute auch vor lästigen Prozessen bewahrt), eine geradezu lückenlose Kausalitätskette von Katyn ins OKW, samt allen Untereinheiten der Wehrmacht, selbstmurmelnd, zu spannen vermag.
Difficile est ...
2005 erschien eine Doku zum Thema. Dort hat Oskar Gröning über seinen Tätigkeit in Auschwitz berichtet.
AntwortenLöschenIch will jetzt keine Diskussion starten über und ob und warum und wie. Auch nicht über das filbingerische Was damals Recht war kann heute kein Unrecht sein.
Mir geht es nur um den juristischen Aspekt.
2005 war Gröning nach bundesdeutschem Strafgesetzbuch und durchgehender (auch höchstrichterlicher) Rechtsprechung unschuldig. Das Wissen um die Straflosigkeit war vermutlich der Grund, warum er so offen ausgesagt hat.
Seit 2005 hat sich an der Sachlage nichts geändert, auch nichts an den einschlägigen Strafrechtsparagraphen.
Trotzdem ist er jetzt schuldig.
Kann mir jemand den Unterschied zwischen diesen Rechtspraktiken und Willkür erklären?
Ich sehe nämlich keinen.
Es gibt auch keinen.
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